Es geht voran: Die Probleme der Online-Händler mit rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen haben ihren Weg in die Politik gefunden. Ein Gesetz, das für einen faireren Wettbewerb sorgen soll, ist auf dem Weg. Der Regierungsentwurf soll Ende des Monats noch im Bundesrat diskutiert werden, und auch unsere juristische Redakteurin Sandra May hat sich mit dem Gesetz etwas näher auseinandergesetzt und stellt die Frage: Wie fair ist das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs?
Missbrauch entschieden entgegenzutreten, das schaffe der Entwurf insofern nicht wirklich. Mitbewerber und Verbände, beides Personenkreise, die prinzipiell abmahnen dürfen, sollen zukünftig im Hinblick auf den Ersatz der Aufwendungskosten – mit denen zurzeit der Empfänger der Abmahnung belastet werden kann – grundlegend unterschiedlich behandelt werden. So wird ein Händler, der durch das unlautere Verhalten eines Konkurrenten etwa im Bereich der Informationspflichten in seinem Geschäft geschädigt wird und diesen deswegen unter Zuhilfenahme eines Anwalts abmahnt, die Kosten künftig selbst tragen müssen. Verbände und IHKs hingegen dürfen ihre Kosten weiter auf den Abgemahnten umlegen. Sachgerecht sei das kaum, eine klare Linie lasse der Gesetzentwurf auch in weiteren Punkten vermissen. Mehr.
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