Keine eigenen Signale
Nach dem jahrelangen Streit ist es nun das Oberverwaltungsgericht Münster gewesen, welches sich zur Klärung dieser Frage an den Europäischen Gerichtshof gewandt hat. Dieser hat nun festgestellt: Die Bundesnetzagentur ist im Unrecht. Gmail ist kein Telekommunikationsdienst.
Eigenschaft eines Telekommunikationsdienst ist nämlich die Übertragung von Signalen. Google nutzt für seinen Dienst aber das Internet zur Signalübertragung. Das Unternehmen gibt zwar zu, auch selbst eine eigene Netzinfrastruktur zu betreiben; diese diene aber vor allem datenintensiven Diensten wie Youtube und der Google-Suche. Für Gmail hingegen sei diese Netzstruktur nicht notwendig, auch wenn sie teilweise mitgenutzt werde.
Dass für Gmail teilweise die eigens aufgebaute Netzinfrastruktur genutzt wird, schadet laut dem EuGH hier nicht, denn: Um ein Telekommunikationsdienst zu sein, müsste Gmail einen Internetzugang vermitteln, der ganz oder zumindest überwiegend der Übertragung von Signalen dient. Da Gmail das Google-Netz aber eben nicht überwiegend nutzt, kann es sich auch nicht um einen Telekommunikationsdienst handeln.
Für andere webbasierte Dienste – sogenannte Over-the-Top-Dienste (OTT) –, wie Whatsapp, bedeutet das erst einmal ein Aufatmen: Eine gegenteilige Entscheidung hätte nämlich auch für sie die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur bedeutet.
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Verstehe ich das richtig? Man will das frühere Fehlen einer Datenverschlüss elung bei WhatsApp, welches bis dato lautstark als Datenschutzleck angeprangert wurde, nun aushöhlen und sich per Gesetz durch eine Hintertür Zugang verschaffen?
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