Wer soll für die Verletzung von Urheberrecht haften, wenn eine Online-Verkaufsplattform Produktfotos veröffentlicht, die durch Händler hochgeladen worden sind? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Landgericht München I auseinandergesetzt. Es ging im Fall dabei um Fotografien, die ein großer Sport- und Freizeitrucksack-Hersteller hatte anfertigen lassen. Auch dessen Vertragshändler durften sie nutzen, allerdings nicht zur Bewerbung der Produkte auf bestimmten Verkaufsplattformen. Auf so einer tauchten sie dennoch auf – der Hersteller ging dem entsprechend nach und wandte sich mit seinen Ansprüchen an das Unternehmen hinter dem Marktplatz gewendet.
Tatsächlich sah das Gericht diesen in der Verantwortung. Er mache die Produktfotos öffentlich zugänglich, die Bilder lägen außerdem auf Servern des Konzerns und stünden damit in dessen Verfügungsgewalt. So mache er sie sich auch zu eigen.
Auf unsere Anfrage hin teilte das Gericht mit, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist – es wurde Berufung eingelegt. Mehr dazu.
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