Im Januar wurde ein Rechtsstreit zwischen einer Mutter und Jung von Matt/SAGA bekannt. Bei Jung von Matt/SAGA handelt es sich um die Werbeagentur, die hinter Nettos erfolgreichem Spot „Kaufmannsladen” steht. Dieser Spot ist zugleich die Geburtsstunde eines sehr erfolgreichen Slogans: „Geh doch zu Netto” ist ein Slogan, der sich in den Köpfen der Zuschauer festgesetzt hat.
Für einen Rechtsstreit sorgt nun genau dieser Slogan, da eine Mutter, deren Kind bei dem Spot mitgespielt hat, den Slogan erfunden haben soll (wir berichteten).
Nach langem Hin und Her hat Jung von Matt/SAGA nun Klage beim Landgericht Hamburg (Az. 308 O 53/19) eingereicht. Der Werbeagentur geht es dabei darum, feststellen zu lassen, dass der beklagten Mutter keinerlei urheberrechtliche Beteiligungsansprüche am Slogan zustehen.
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