Unternehmen, die außerhalb der EU angesiedelt sind, verkaufen vor allem mit Hilfe von Online-Marktplätzen Waren an EU-Bürger. Steuerbehörden hätten es dabei aber oft nicht leicht, die fällige Mehrwertsteuer bei den Unternehmern einzutreiben – so die Auffassung der EU-Kommission. Den Mitgliedstaaten entgingen dadurch fünf Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr, bei der aktuellen Entwicklung wären es im Jahr 2020 bereits sieben Milliarden Euro.
Dieses Thema kommt Online-Händlern sicher bekannt vor: Auf nationaler Ebene hat man dieses Problem ebenfalls erkannt und begegnet dem zurzeit mit der neuen Marktplatzhaftung. Schon seit 2016 gibt es – auch auf EU-Ebene – Bestrebungen, die Lage zugunsten der Beteiligten, insbesondere der EU-Staaten und der Online-Händler, zu verbessern. Deshalb haben sich die EU-Finanzminister nun auf neue Mehrwertsteuer-Vorschriften geeinigt, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
„Eins nach dem anderen schließen wir die Schlupflöcher, durch die den EU-Staaten Steuereinnahmen entgehen“, so Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. Wie auch in der aktuellen deutschlandweiten Gesetzesänderung haben Online-Marktplätze in diesem Szenario eine tragende Rolle. Händler sollen aber nicht nur durch einen fairen Wettbewerb profitieren: Für sie soll EU-weit die korrekte Abführung der Mehrwertsteuer vereinfacht werden.
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