Energielabel finden sich überall auf den Elektrogeräten im Handel. Sie sorgen dafür, dass sich die Käufer über die Leistung und den Energieverbrauch von Geräten informieren können und helfen dabei, die eigenen Energiekosten merklich zu senken. Nachdem der maximale Energieverbrauch im Jahr 2017 auf maximal 900 Watt gesenkt wurde – zuvor waren es noch 1600 Watt – gelten für die Kennzeichnung vorerst nun mehr oder weniger neue Regeln.
Das allseits bekannte Energielabel müssen Staubsauger nun nicht mehr tragen. Dahinter steckt aber kein neues Gesetz und auch keine Gesetzesänderung, sondern der Grund ist ein ganz anderer: Die EU-Kommission versäumte es, ein Rechtsmittel gegen ein Urteil (AZ.: T-544/13) des Gerichts der Europäischen Union (EuG) einzulegen. Wie die Süddeutsche Zeitung informiert, seien dadurch die entsprechenden europäischen Vorgaben zum Energielabel für Staubsauger ausgelaufen.
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