In Österreich gilt genauso wie in Deutschland das 14-tägige Widerrufsrecht. Nimmt der Kunde innerhalb dieser 14 Tage aber Leistungen in Anspruch, so darf der Leistungserbringer diese mit dem zurück zu zahlenden Betrag verrechnen.
Parship.at hatte, wie aus dem Artikel von Heise hervorgeht, für diese Verrechnung ein eher kreatives Modell angewendet: Ein Kunde kauft sich bei Parship eine Jahresmitgliedschaft für 598,80 Euro und macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Nun könnte man denken, dass es sicherlich fair wäre, die Jahreskosten einfach auf zwei Wochen runterzurechnen. Das macht Parship aber nicht. Stattdessen werden die erhaltenen, einschlägigen Nachrichten zugrunde gelegt: Für jede erhaltene Antwort veranschlagt das Unternehmen elf Prozent der Jahresgebühr. Erhält man also als Kunde innerhalb der 14 Tage sieben Antworten und mehr, behält Parship gut 75 Prozent der Jahresgebühr ein.
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