Der Online-Handel hat ein aufregendes Jahr 2018 hinter sich. Auch im rechtlichen Bereich gab es einige wichtige Neuerungen für die Händler. Allen voran schlug die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hohe Wellen und dominierte das erste Halbjahr. Die DSGVO stellt auch jetzt noch Händler und Juristen vor offene Fragen – etwa, ob Verstöße gegen die EU-Grundverordnung abgemahnt werden können oder nicht.
Das neue Jahr könnte auf diese und weitere Fragen einige Antworten liefern. Daneben wird es allerdings eine Reihe von rechtlichen Neuerungen geben, die mehr oder weniger sicher auf die Online-Händler zukommen.
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Probleme, die immer drastischer werden, wie z.B. der bewusste Betrug von Kunden durch Missbrauch des Widerrufrechts und Gewährleistungs recht, Bewertungsmissb rauch etc werden dagegen ignoriert.
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da die Datenbank LUCID öffentlich ist, ist es nicht notwendig, die Nummer irgendwo zu nennen. Den Händler treffen keinerlei Informationspfl ichten. Eher im Gegenteil:
Der Schuss könnte sogar nach hinten los gehen: Mit der Nennung auf der Rechnung (oder Homepage usw.) könnte der Verdacht des Werbens mit Selbstverständl ichkeiten aufkommen.
Beste Grüße
die Redaktion
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FRAGE: Muss die Registrierungsn ummer eigentlich auf dem Geschäftsformul ar - z.B Rechnung für Kunden - erscheinen ?
mfg
Wolfgang
freue mich auf ein feedback
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nein, nein: Es geht bei der Änderung darum, dass die Marktplätze (zum Beispiel Amazon) für die Umsatzsteueraus fälle der Händler in die Haftung genommen werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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wenn ich das richtig heraus gelesen habe, haftet ein Unternehmen (Verkäufer) nach §22f UStG für nichtabgeführte Steuern des Käufers, wenn sich dieser ausserhalb des Landes befindet?? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
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