Die konkrete Umsetzung des Verpackungsgesetzes treibt viele Online-Händler um. Gemeinsam mit Lizenzero, dem Online-Shop für Verpackungslizenzierung des Dualen Systems Interseroh, beantworten wir einige Fragen zu der Neuerung.
Über den Begriff “Lizenzierung” stolpern viele Händler, da sie nicht genau wissen, was damit für sie gemeint ist. Was müssen Händler bei der Lizenzierung beachten? Gibt es Tipps dafür?
Der Begriff „Lizenzierung“ ist synonym zum Begriff „Systembeteiligung“ zu verstehen. Konkret geht es also um die Beteiligung an einem dualen System, wie z. B. Interseroh. Diese Beteiligung erfolgt über ein sogenanntes „Lizenzentgelt“, dessen Höhe sich im Wesentlichen nach der Menge an Verpackungen, die ein Händler oder Hersteller in Verkehr bringt, und der Art der Verpackungsmaterialien richtet. Die meisten dualen Systeme, darunter eben auch Lizenzero, stellen für den Beteiligungsprozess Online-Shops zur Verfügung. Die Lizenzierung bzw. Systembeteiligung ist für alle Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen verpflichtend.
Viele Händler können sich nicht erklären, wie sie die Menge an Verpackung richtig angeben. Viele stellen sich die Frage, ob Sie über das Jahr hinweg Ihre Verpackung notieren und dann am Ende melden müssen. Wie funktioniert das genau?
Die Mengenangaben sowohl bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister als auch beim dualen System der Wahl basieren stets auf dem Gesamtgewicht der einzelnen Verpackungsmaterialien in Kilogramm. Zur Ermittlung dieser Gewichte bietet es sich an,
- die Verpackungsmaterialien der jeweils verwendeten Verpackungsarten anhand einer Musterverpackung einmal zu verwiegen und ausgehend von den in Verkehr gebrachten Stückzahlen das Gesamtgewicht hochzurechnen.
- beim Verpackungshändler nachzuschauen, ob dort die gesammelten Gewichte Ihrer kumulierten Verpackungsbestellungen für ein Jahr aufgeführt werden (oder aber gemäß a) die Einzelgewichte zu finden sind, die Sie dann wiederum auf das gesamte Jahr hochrechnen können).
- eine Berechnungshilfe zur Ermittlung der Verpackungsgewichte zu nutzen, wie sie beispielsweise Lizenzero zur Verfügung stellt.
Vor Inverkehrbringen der Verpackungen, d. h. vor Jahresbeginn, geben Händler – am besten basierend auf Verkaufszahlen des Vorjahres – eine Schätzung ab, wie viele Verpackungen sie voraussichtlich in Verkehr bringen werden. Zu Beginn des Folgejahres gilt es dann, diese ursprüngliche Angabe noch einmal mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen gegenzuprüfen und den finalen Wert per Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl bei der Zentralen Stelle als auch beim dualen System zu melden.

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