Bereits im Juni fällte der EuGH eine Entscheidung zur datenschutzrechtlichen Haftung nach der DSGVO in Zusammenhang mit Facebook. Es galt die Frage zu klären, ob (Fan-)Seitenbetreiber für die Nutzerdaten, die Facebook verarbeitet, verantwortlich sind. Diese Frage bejahte der Europäische Gerichtshof. Nun stellt sich die gleiche Frage für den “Gefällt mir”-Button, der außerhalb von Facebook auf vielen Homepages eingebunden ist.
Allein das Einbinden des Buttons sorgt dafür, dass die Daten von Besuchern automatisch an Facebook übermittelt werden. Zu diesen Daten gehört unter anderem die IP-Adresse des Nutzers. Dabei hat der Betreiber der Homepage keinen Einfluss darauf, welche Daten wie und warum verarbeitet werden.
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