Dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) sind sie schon lange ein Dorn im Auge: Influencer. Zweck des Verbands ist die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Im Fokus stehen dabei besonders Influencer. Viele von ihnen sind in den vergangenen Jahren aufgrund von Schleichwerbung in den Medien gewesen. Fast immer im selben Satz mit Schleichwerbung werden dabei die Abmahnungen des VSW genannt. Dieser ist in der Szene nicht gerade beliebt. Wie die Welt berichtet, fürchten viele Influencer und Blogger die Abmahnungen und unterschreiben einfach die Unterlassungserklärungen aus Furcht vor Schlimmeren. Das ging auch Instagrammerin Vanessa Blumenthal so.
Die 24-jährige Bloggerin hat über 300.000 Follower und mehrere bezahlte Kooperationen mit Marken. Kurz gesagt: Die Marken bezahlen ihr Geld, damit sie ein Foto von sich mit deren Produkten postet. Solcherlei Posts wurden von ihr auch mit dem Zusatz „Anzeige” gekennzeichnet. Dem VSW geht das aber nicht weit genug. Bei Beiträgen, bei denen laut Blumenthal keine bezahlte Partnerschaft besteht, hat sie nämlich trotzdem Orte, Marken oder Hersteller verlinkt. Wie die Welt weiter berichtet, gehört dies für die Influencerin einfach dazu. Verlinkungen seien naturgemäß Teil von sozialen Netzwerken und immerhin möchte sie ihre Fans stets informieren. Auf die Abmahnung der VSW hin hat Blumenthal jedenfalls die Unterlassungserklärung unterschrieben. 55.000 Euro soll die Influencerin jetzt wegen Verstöße gegen diese Erklärung zahlen. Über den Ausgang der Sache muss nun das Amtsgericht Koblenz entscheiden. Juristisch klar ist der Fall jedenfalls nicht.
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