Ab September 2013 wird eBay die Basisanforderungen für seine Verkäuferkonten anpassen. Damit riskiert der Plattform-Riese, eine große Anzahl von Verkäufern zu verprellen. Wer nicht von selbst mitmacht, für den wird eBay ab September die Einstellungen vornehmen – dies bringt für Shop-Betreiber zahlreiche Stolpersteine mit sich, wie Sie hier nachlesen können.

Bereits im Frühjahr dieses Jahres kündigte der Online-Auktionsriese eBay an, ab September 2013 weitreichende Änderungen für Online-Händler, die den Status „Verkäufer mit Top Bewertung“ erhalten möchten, einzuführen. Unter anderem werden (zumindest) die Topseller verpflichtet, die von eBay eingeführte Funktion „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ zu verwenden. Der Händlerbund hatte bereits hier ausführlich über die Zulässigkeit der Rücknahmebedingungen berichtet - und seine rechtliche Position dazu geäußert.
In den letzten Tagen versendete der Plattformriese eBay erneut einen Newsletter mit folgenden Hinweisen:
- „Ab September 2013 sind Sie dazu verpflichtet, folgende zwei Rücknahmebedingungen zu definieren: Angabe der Rückgabe- bzw. Widerrufsfrist
- Wer die Kosten für die Rücksendung trägt (Sie oder der Käufer)
Wenn Sie die Rücknahmebedingungen nicht definieren, werden wir ab September 2013 automatisch „14 Tage Widerrufsrecht“ und „Käufer trägt Rücksendekosten“ festlegen.“
Auch mit dieser neuen Anpassung läuft das Online-Auktionshaus Gefahr, etliche Verkäufer zu verprellen, denn die Rücknahmebedingungen „14 Tage Widerrufsrecht“ und „Käufer trägt Rücksendekosten“ bringen zahlreiche Stolpersteine für Händler auf eBay mit sich. 1. Angabe der Widerrufsfrist „14 Tage“
Wurde durch den Online-Händler selbst keine Widerrufsfrist Funktion „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ definiert, legt eBay ab September 2013 automatisch „14 Tage Widerrufsrecht“ fest.
Innerhalb der Kurzinformationen stellt sich dies optisch wie folgt dar:

Hierzu hatten wir bereits unsere rechtlichen Bedenken in einem Artikel geäußert. Neben dieser dargestellten Version gibt es aber noch folgende (neue) Darstellungsvariante:

Der pauschale Satz „Kontaktieren Sie den Verkäufer nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen“ ist nicht zutreffend, weil der Verbraucher nicht den Eingang der Ware abwarten muss, um den Widerruf erklären zu können. Der Verbraucher darf vielmehr schon vor Erhalt der Ware den Widerruf (z.B. per E-Mail) erklären.
Zum anderen suggeriert dieser Hinweis dem Verbraucher, er habe nur die Möglichkeit, den Widerruf durch eine Kontaktaufnahme (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) mit dem Verkäufer zu erklären. Dies ist unzutreffend, denn der Widerruf kann auch durch bloßes Zurücksenden der Ware erklärt werden.




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ich habe auch ein bisschen suchen müssen, wo die Angebote bei ebay pauschal geändert werden können. Das geht im Verkaufsmanager Pro.
Am besten geben Sie in der ebay-Suche ein: gebündeltes Bearbeiten von ebay-Artikeln. Dann kriegen Sie eine detaillierte Anleitung.
Bei mir hat es gestern abend geklappt mit über 1000 Artikeln.
Sollte es nicht klappen, dürfen Sie mich gerne anrufen.
Herzlichst C. Walker-Mourato
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Wir haben in Vorbereitung des Artikels selbst die Einstellungen überprüft und die oben gezeigt Screenshots angefertigt. Sofern Sie die Einstellungen in Ihrem Account nicht vorfinden, setzen Sie sich bitte mit dem technischen Support bei eBay in Verbindung. Die Mitarbeiter werden Ihnen eine andere Einstell- bzw. Umstellmöglichk eit zeigen. Per Telefon erreichen Sie diesen unter 0800 - 666 5722 oder per Kontaktformular unter contact.ebay.de/.../....
Zur Nachnahme können wir als Infoportal des Händlerbundes leider keine rechtliche Beratung vornehmen, da es sich beim Verhältnis zwischen dem Händler und DHL um eine B2B-Beziehung handelt, zu der der Händlerbund leider keine Rechtsberatung anbietet.
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MfG
U. Sechting
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