Ab dem 1. April 2015 schreibt der europäische Gesetzgeber für den Verkauf von Elektrobacköfen eine eigene Kennzeichnung vor, die darin besteht, dass das Energielabel und das Produktdatenblatt in elektronischer Form im Online-Shop angezeigt werden muss. Um keine Abmahnung zu erhalten, sollten Sie ihre Werbung und Ihre Angebot in Bezug auf die korrekte Kennzeichnung noch einmal kontrollieren.

Die Verordnung Nr. 65/2014 stellt eigene Anforderungen an die Kennzeichnung von Haushaltselektro- und Haushaltsgasbacköfen.

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