Bereits seit Jahren haben Händler von Lampen und Leuchten einen umfangreichen Pflichtenkatalog zu beachten, wenn sie diese online vertreiben wollen. Zum 01.01.2015 ist erneut eine Änderung dieser Kennzeichnungsvorschriften in Kraft getreten, die die Darstellung des Energieeffizienzlabels im Online-Shop vorschreibt.




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Wenn sich der Händlerbund mal richtig Informieren würde, weiß man welche Energieklasse bei verschachtelter Anzeige zu verwenden ist. Man mus halt mal bei der BAM nachfragen. Bei eBay ist die Anzeige möglich und bei Amazon oder Hood kan man auf die Abmahnug warten. Unabhängig davon, on eine Energielabel sein muss oder nicht. Wenn der Hersteller eins vergibt muss man es auch verwenden.
Problematisch wird es jedoch, wenn dieses nicht stimmt! Kenne einige die bei einer 54W Leuhcte auch 54kW/1000h angeben. Ist natürlich blödsinn, da diese meist zwischen 58-62kWh/1000h liegen, je nachdem wie hochwertig das verbaute EVG ist. Dann kann man natürlich abgemahnt werden. Das gute daran, man kann und sollte den Hersteller mit ins Boot nehmen und diesen auf alle Kosten im Abmahnverfahren verklagen. Entweder kann der Hersteller nachweisen das es passt, dann hat de Abmahner das Problem, oder der Hersteller kann es nicht belegen, dan haftet dieser für die falschen Angaben.
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