Vor gut einem halben Jahr machten zwei Gerichtsentscheidungen des Landgerichts Hamburg unter Online-Händlern die Runde. So entschied das Landgericht Hamburg vor einem halben Jahr gleich zwei Mal, dass Google die Versandkosten bei dieser Art von Werbung nur unzureichend ausweist (Entscheidungen vom 13.06.2014, Az.: 315 O 150/14; 05.06.2014, Az.: 327 O 245/14). Wir berichteten hier und hier.

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