Die Angabe bestimmter Pflichtinformationen beim Handel mit Fernsehgeräten regelt die europäische Verordnung Nr. 1062/2010. Sie gilt nicht nur für den stationären Handel, sondern auch im Fernabsatz. Welche Pflichten Online-Händler von Fernsehgeräten treffen, haben wir in unserem 14. Teil zusammengefast.

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