„Es ist abzusehen, dass Winzer und Händler, die die Vorgaben dieser Verordnung nicht fristgerecht umgesetzt haben, schon zum 13. Dezember 2014 mit den ersten Abmahnbriefen rechnen müssen.“, lautet ein Schreiben, dass derzeit zu Hauf an Online-Händler versendet wird, die sich auf den Verkauf von Weinen spezialisiert haben. Wie sich Online-Händler vor eine Abmahnung wegen der fehlerhaften Kennzeichnung ihrer Weine schützen können, lesen Sie nachfolgend.

Bildquelle: Weinflaschen: S_Photo via Shutterstock.com
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