Achtung: Verstöße in allen Shops abstellen
Gibt ein Online-Händler eine Unterlassungserklärung ab, in der er sich verpflichtet hat, ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen, so muss er sich daran halten.
Verstößt er weiterhin auf verschiedenen Online-Plattformen und Shops (z.B. Online-Shop. eBay-Shop, etc) gegen die Unterlassungserklärung, handelt es sich um jeweils eigenständige Verstöße gegen die Unterlassungserklärung. So hat dies kürzlich das Oberlandesgericht München (Urteil vom 23.10.2014, Az.: 29 U 2626/14) entschieden. Ein Online-Fahrradhändler hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, es zu unterlassen, in der Widerrufsbelehrung vom Verbraucher unter bestimmten Umständen die Kosten des Rückversands zu fordern, wenn dies nicht (wie bis 12.06.2014 rechtlich notwendig vertraglich) vereinbart wurde. In der nachfolgenden Zeit hielt sich der Händler jedoch nicht an diese Unterlassungserklärung und beging weiter Verstöße gegen dieses Vertragsstrafeversprechen z.B. in seinem eBay- und Amazon-Shop. Das Gericht sah die Vertragsstrafe in Höhe von 13.000 Euro als angemessen an. Die verschiedenen Verletzungshandlungen seien eigenständig zu betrachten und nicht als „eine“ Verletzung der Unterlassungserklärung zu sehen.
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Für mich haben solche Strafen keinen Alltagsbezug mehr und sind auch nicht verhältnismäßig . Dies zeigt, dass Richter nicht ermessen können, wie "sauer" im Handel solche Beträge erwirtschaftet werden müssen, zumindest bei der Masse der Steuer zahlenden klein- und mittelständisch en Unternehmen.
Mag sein, dass die hohe R-Besoldung der Richter - aus Steuergeldern - dazu beiträgt.
P.S.: Nur einfaches Recht, ist gutes Recht.
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Mir ist auch klar das es Richtlinien im Handel geben muss und sich jeder daran halten soll. Aber die immer komplizierter werdenden Rechtstexte, die kein normaler Mensch mehr versteht, die benötigt keiner.
Mir und wahrscheinlich auch vielen Anderen wäre es lieb, wenn unser "Rechtsstaat" die Lizenz zum Geld drucken (in deutsch "Abmahnung") eindämmen würde, denn diese Anwälte schaden unserer Wirtschaft und nicht der Händler, der einen "Textfehler" im AGB o.ä. hat!
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