Änderungen der PayPal-Nutzungsbedingungen
Was sich am 29. Januar 2015 an den PayPal- Nutzungsbedingungen ändern wird:
PayPal hat u.a. die Nutzung seines Logos sowie anderer Warenzeichen von PayPal durch Händler konkretisiert. Online-Händler dürfen diese nicht ohne vorherige Zustimmung vervielfältigen, nachbilden, bearbeiten, ändern, ergänzen oder nutzen. Die von PayPal bereitgestellten HTML-Logos hingegen können Händler ohne vorherige Zustimmung nutzen, um dadurch Internetnutzer auf das PayPal-Leistungsangebot aufmerksam zu machen und sich auf ihrer Website als Händler zu präsentieren, der Zahlungen über PayPal entgegennimmt. PayPal ist mit der neuen Regelung jedoch ermächtigt, diese Erlaubnis jederzeit nach alleinigem Ermessen zu beschränken oder zu widerrufen. Voraussetzung für die Nutzung der HTML-Logos ist, dass die für Online-Shops oder zur Einbindung in Online-Auktionen zur Verfügung gestellten Logos nicht abgeändert, bearbeitet oder umgestaltet werden.
Bei den besonderen Zahlungsquellen hat PayPal eine Ergänzung vorgenommen sowie eine Klarstellung bezüglich der Eigenschaft als E-Geld ergänzt.
An dem Hinweis „Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.“ wird zum Leid aller Online-Händler beibehalten.
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