Ob IP-Adressen als „personenbezogene Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts anzusehen sind, war seit jeher in der Rechtswelt umstritten. Auch der Bundesgerichtshof hatte keine eindeutige Antwort auf dieses spannende Problemfeld und leitet die Frage nun an den EuGH zur abschließenden Klärung der Rechtslage weiter, wie heute bekannt wurde (Urteil vom 28. Oktober 2014, Az.: VI ZR 135/13).

(Bildquelle Anonymer User: GlebStoc via Shutterstock)
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