Warum eine Abmahnung so teuer werden kann
Auf den ersten Blick wirkt es absurd: Ein 15-sekündiges Reel mit ein paar hundert Aufrufen soll mehrere tausend Euro kosten? Entscheidend ist jedoch, dass bei einer gewerblichen Nutzung von Musik nicht danach gefragt wird, wie lang das Video war oder wie viele Views es erzielt hat. Maßgeblich ist vielmehr, was eine rechtmäßige Nutzung gekostet hätte.
Juristisch spricht man hier von der sogenannten „Lizenzanalogie“. Das bedeutet: Es wird rückwirkend berechnet, welchen Preis ein Unternehmen hätte zahlen müssen, wenn es die verwendete Musik ordnungsgemäß lizenziert hätte. Und diese Preise orientieren sich an klassischen Werbeproduktionen und können je nach Bekanntheit des Songs schnell mehrere tausend Euro, bei einem bekannten Chart-Hit gut und gerne fünfstellige Beträge, kosten.
Hinzu kommt: Wer Musik ohne entsprechende Lizenz nutzt, muss in vielen Fällen einen sogenannten Verletzerzuschlag zahlen. Dieser kann den fiktiven Lizenzpreis nochmals erhöhen, weil die Nutzung ohne Erlaubnis erfolgt ist. Neben dem eigentlichen Schadensersatz entstehen zusätzlich Anwaltskosten.
Beispiel aus der Praxis: Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram (gewerblicher Account)
Berechnung der Forderung:
- Schadensersatz nach Lizenzanalogie: 3.500,00 Euro
- Anwaltskosten: 1.723,95 Euro
Ermittlungskosten: 272,51 Euro
➡️ Gesamte Abmahnforderung: 5.496,46 Euro
Wichtig: Dabei handelt es sich um ein reales Beispiel, welches bereits ein Vergleichsangebot enthielt. Eine echte Werbe-Lizenz hätte für eine 12-monatige Nutzung bis zu 15.000 Euro gekostet. Der Rechteinhaber hat mit dem Schadensersatz also bereits einen deutlichen „Rabatt“ gewährt.
Aus diesem Grund steigen die Summen oft so in die Höhe. Es geht jedoch nicht um eine „Strafe“, sondern um die nachträgliche Bezahlung einer Werbelizenz plus Rechtsverfolgungskosten, die aufgrund der hohen Streitsumme entsprechend hoch ausfallen.
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