10.000 Euro und mehr: Warum kostet eine Abmahnung wegen Musiknutzung bei TikTok und Instagram so viel Geld?

Veröffentlicht: 27.02.2026
imgAktualisierung: 27.02.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.02.2026
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Gangster-Katze mit Geld
alonesdj / Depositphotos.com
Abmahnung wegen Musik auf Instagram oder TikTok? Dabei können locker 10.000 Euro fällig werden. Wir erklären, wie sie entstehen.


Viele Online-Händler posten regelmäßig Reels oder TikTok-Videos, oft mit Musik aus der Plattformbibliothek. Was viele mittlerweile schmerzlich erfahren haben: Wer Musik in einem geschäftlich genutzten Social-Media-Account einsetzt, bewegt sich schnell im Bereich der kommerziellen Nutzung und riskiert damit eine urheberrechtliche Abmahnung. Die Folge: Forderungen von mehreren tausend Euro für ein einziges kurzes Video. Wir wurden gefragt, wie solche horrenden Summen überhaupt zustande kommen.

Warum eine Abmahnung so teuer werden kann

Auf den ersten Blick wirkt es absurd: Ein 15-sekündiges Reel mit ein paar hundert Aufrufen soll mehrere tausend Euro kosten? Entscheidend ist jedoch, dass bei einer gewerblichen Nutzung von Musik nicht danach gefragt wird, wie lang das Video war oder wie viele Views es erzielt hat. Maßgeblich ist vielmehr, was eine rechtmäßige Nutzung gekostet hätte.

Juristisch spricht man hier von der sogenannten „Lizenzanalogie“. Das bedeutet: Es wird rückwirkend berechnet, welchen Preis ein Unternehmen hätte zahlen müssen, wenn es die verwendete Musik ordnungsgemäß lizenziert hätte. Und diese Preise orientieren sich an klassischen Werbeproduktionen und können je nach Bekanntheit des Songs schnell mehrere tausend Euro, bei einem bekannten Chart-Hit gut und gerne fünfstellige Beträge, kosten.

Hinzu kommt: Wer Musik ohne entsprechende Lizenz nutzt, muss in vielen Fällen einen sogenannten Verletzerzuschlag zahlen. Dieser kann den fiktiven Lizenzpreis nochmals erhöhen, weil die Nutzung ohne Erlaubnis erfolgt ist. Neben dem eigentlichen Schadensersatz entstehen zusätzlich Anwaltskosten.

Beispiel aus der Praxis: Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram (gewerblicher Account)

Berechnung der Forderung:

  • Schadensersatz nach Lizenzanalogie: 3.500,00 Euro
  • Anwaltskosten: 1.723,95 Euro
  • Ermittlungskosten: 272,51 Euro

    ➡️ Gesamte Abmahnforderung: 5.496,46 Euro

Wichtig: Dabei handelt es sich um ein reales Beispiel, welches bereits ein Vergleichsangebot enthielt. Eine echte Werbe-Lizenz hätte für eine 12-monatige Nutzung bis zu 15.000 Euro gekostet. Der Rechteinhaber hat mit dem Schadensersatz also bereits einen deutlichen „Rabatt“ gewährt.

Aus diesem Grund steigen die Summen oft so in die Höhe. Es geht jedoch nicht um eine „Strafe“, sondern um die nachträgliche Bezahlung einer Werbelizenz plus Rechtsverfolgungskosten, die aufgrund der hohen Streitsumme entsprechend hoch ausfallen.

Veröffentlicht: 27.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 27.02.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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André
02.03.2026

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Die eigentliche Frage ist doch, warum sind solche Abmahnungen in Deutschland legal, die Musik wird jedem direkt von den Plattformen explizit vorgeschlagen, logisch, dass man es nutzt und offensichtlich eine Honigfalle der Abmahnindustrie und der Musikindustrie, welche wohl inzwischen zu wenig verdient und ihr hohes Niveau versucht mit den Abmahnungen weiter auf dem gewohnten Level zu halten. Sowas dürfte nie erlaubt sein, entweder man stellt diese Musik kostenlos zur Verfügung und macht so vielleicht ja noch Werbung für die Künstler und deren Konzerte oder man stellt einfach lizenzfreie Musik für die Nutzer frei verfügbar ein und gut. Alles Andere ist Raubrittertum und Abzocke an eh schon ziemlich gebeutelten und kurz vor der Aufgabe stehenden Unternehmern.
JAM
02.03.2026

Antworten

Interessant für Betroffene und Interessierte wären aber mal einige Beispiele, was realistische Lizenzgebühren sind. Die öffentliche GEMA Tabelle ist vielleicht eine erste Idee, aber was wird tatsächlich von Lizenzinhabern verlangt, wenn man das vorab erfragt? Die Analogie versteht sich - aber wie hoch ist denn nun wirklich der Bezug, echte Zahlen wären hilfreich zur groben Einschätzung.