Mit dem Postmodernisierungsgesetz, das seit diesem Sommer gilt, stehen zum Jahreswechsel bereits einige Neuerungen in der Post- und Paketzustellung an. Die Novelle bringt bereits so einige neue Pflichten für Händler:innen mit sich. Jetzt könnten die Vorgaben noch einmal verschärft werden: Pakete ab einem Gewicht von 23 Kilogramm sollen stets nur noch von zwei Personen zugestellt werden dürfen. Das Bundeskabinett stimmte jetzt einem Änderungsvorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMVK) zu.
Bisher ist im neuen Postgesetz vorgesehen, dass bei einem Gewicht über 20 Kilogramm technische Hilfsmittel bereitgestellt werden müssen – nur, wenn diese fehlen, ist eine Zustellung durch zwei Personen erforderlich. Doch dafür müsste zunächst festgelegt werden, welche Kriterien für technische Hilfsmittel gelten, argumentiert das BMWK. Die Änderung soll dieses Verfahren vereinfachen, damit die Vorschrift besser umsetzbar und kontrollierbar sei sowie Arbeitsbedingungen zügig verbessere. „Gerade in der Vorweihnachtzeit steigt das Paketaufkommen und damit die körperliche Belastung für die vielen Tausend Zustellerinnen und Zusteller deutlich. Mit dem nun beschlossenen Gesetzesvorschlag setzen wir ein Zeichen für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in der Paketbranche“, erläutert die parlamentarische Staatssekretärin Franziska Brantner (Grüne) zum Kabinettsbeschluss.
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