Das Steueränderungsgesetz 2025 ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es bündelt eine Vielzahl an Maßnahmen, die Bürger:innen, Unternehmen und Vereine entlasten sollen. Dazu gehören die dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie, höhere Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter, die Entfristung der Mobilitätsprämie sowie die Anhebung der Entfernungspauschale. Besonders relevant für den Handel ist jedoch die geplante Reform des Imports: Ab 2026 soll die zentrale Zollabwicklung für Einfuhren aus dem Nicht-EU-Ausland spürbare Vereinfachungen bringen.
Doppelarbeit ade: Ein Praxisbeispiel zeigt die Veränderung
Wer heute Waren von außerhalb der EU bestellt, kennt den bürokratischen Aufwand: Ein deutscher Online-Händler, der beispielsweise Waren in China bestellt, die über den Hafen Rotterdam in die EU eingeführt werden, hatte bislang doppelten Aufwand: Die Zollanmeldung musste bei den niederländischen Behörden erfolgen, zusätzlich war eine gesonderte Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland notwendig.
Ab 2026 soll damit Schluss sein. Laut einem Gesetzesentwurf wird die Zollanmeldung im Ausland bei Nutzung der sogenannten Zentralen Zollabwicklung (Centralised Clearance / CCI) automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland anerkannt – und der Händler muss sich nur noch mit einem deutschen Hauptzollamt auseinandersetzen.
Das bedeutet:
- Die Steuer entsteht künftig am Ort der Gestellung in Deutschland, auch wenn die Anmeldung in einem anderen EU-Land erfolgt.
- Zuständig ist das Hauptzollamt am Unternehmenssitz.
- Die Zollanmeldung im Ausland wirkt automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland – Doppelmeldungen entfallen.
- Bescheide werden standardmäßig digital übermittelt.
Für Importeure bedeutet das: weniger Bürokratie, nur noch ein Ansprechpartner und damit mehr Zeit für das Tagesgeschäft. Besonders kleinere E-Commerce-Unternehmen, die ihre Waren regelmäßig über Häfen wie Rotterdam oder Antwerpen beziehen, dürften spürbar entlastet werden. Gleichzeitig könnte es Vorbehalte geben – etwa mit Blick auf Anpassungen der IT-Systeme.
Weitere Neuerungen im Steueränderungsgesetz 2025
Neben der Zollreform bringt das Gesetz noch weitere Änderungen, die für den Handel weniger relevant sind, aber Erwähnung verdienen:
- Entfernungspauschale steigt ab 2026 auf 0,38 Euro pro Kilometer.
- Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft bestehen.
- Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt (Getränke ausgenommen).
- Ehrenamt & Gemeinnützigkeit: höhere Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter, E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, Photovoltaikanlagen unschädlich für die Gemeinnützigkeit.
Damit setzt die Bundesregierung neben gezielten Entlastungen für Bürger:innen und Gastronomie auch ein klares Signal an den Handel: weniger Bürokratie beim Import und mehr digitale Vereinfachung im Steuerrecht.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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