Zollreform: Händler profitieren von neuen Regeln ab 2026

Veröffentlicht: 11.09.2025
imgAktualisierung: 11.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
11.09.2025
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Vor einem Lager ist ein Absperrband und das Zoll-Schild zu sehen
Erstellt mit ChatGPT
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Entlastungen und Vereinfachungen. Besonders für Importeure ändern sich ab 2026 die Zollregeln.


Das Steueränderungsgesetz 2025 ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es bündelt eine Vielzahl an Maßnahmen, die Bürger:innen, Unternehmen und Vereine entlasten sollen. Dazu gehören die dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie, höhere Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter, die Entfristung der Mobilitätsprämie sowie die Anhebung der Entfernungspauschale. Besonders relevant für den Handel ist jedoch die geplante Reform des Imports: Ab 2026 soll die zentrale Zollabwicklung für Einfuhren aus dem Nicht-EU-Ausland spürbare Vereinfachungen bringen.

Doppelarbeit ade: Ein Praxisbeispiel zeigt die Veränderung

Wer heute Waren von außerhalb der EU bestellt, kennt den bürokratischen Aufwand: Ein deutscher Online-Händler, der beispielsweise Waren in China bestellt, die über den Hafen Rotterdam in die EU eingeführt werden, hatte bislang doppelten Aufwand: Die Zollanmeldung musste bei den niederländischen Behörden erfolgen, zusätzlich war eine gesonderte Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland notwendig.

Ab 2026 soll damit Schluss sein. Laut einem Gesetzesentwurf wird die Zollanmeldung im Ausland bei Nutzung der sogenannten Zentralen Zollabwicklung (Centralised Clearance / CCI) automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland anerkannt – und der Händler muss sich nur noch mit einem deutschen Hauptzollamt auseinandersetzen.

Das bedeutet:

  • Die Steuer entsteht künftig am Ort der Gestellung in Deutschland, auch wenn die Anmeldung in einem anderen EU-Land erfolgt.
  • Zuständig ist das Hauptzollamt am Unternehmenssitz.
  • Die Zollanmeldung im Ausland wirkt automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland – Doppelmeldungen entfallen.
  • Bescheide werden standardmäßig digital übermittelt.

Für Importeure bedeutet das: weniger Bürokratie, nur noch ein Ansprechpartner und damit mehr Zeit für das Tagesgeschäft. Besonders kleinere E-Commerce-Unternehmen, die ihre Waren regelmäßig über Häfen wie Rotterdam oder Antwerpen beziehen, dürften spürbar entlastet werden. Gleichzeitig könnte es Vorbehalte geben – etwa mit Blick auf Anpassungen der IT-Systeme.

Weitere Neuerungen im Steueränderungsgesetz 2025

Neben der Zollreform bringt das Gesetz noch weitere Änderungen, die für den Handel weniger relevant sind, aber Erwähnung verdienen:

  • Entfernungspauschale steigt ab 2026 auf 0,38 Euro pro Kilometer.
  • Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft bestehen.
  • Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt (Getränke ausgenommen).
  • Ehrenamt & Gemeinnützigkeit: höhere Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter, E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, Photovoltaikanlagen unschädlich für die Gemeinnützigkeit.

Damit setzt die Bundesregierung neben gezielten Entlastungen für Bürger:innen und Gastronomie auch ein klares Signal an den Handel: weniger Bürokratie beim Import und mehr digitale Vereinfachung im Steuerrecht.

Veröffentlicht: 11.09.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Thomas
12.09.2025

Antworten

Dieser Bundesregierung sind Klima und unser langfristiges Wohlergehen inzwischen völlig egal: Mobilitätsprämie und Entfernungspauschale setzen falsche Anreize, noch mehr CO2 in die Luft zu blasen.
Markus
12.09.2025
Exakt denselben Unfug hat auch Herr Habeck schon vor vielen Jahren zu diesem Thema von sich gegeben. Da Sie offenbar ebenso ahnungslos sind (was immerhin heißt, daß Sie das Zeug zum Ministeramt haben - Glückwunsch!): a) die Entfernungspauschale gilt unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels (also auch bei Nutzung des sog. "Deutschlandticket", eines elektrischen Lastenrads oder eines Eselkarrens; b) die Pauschale deckt die Kosten für den Betrieb eines eigenen Fahrzeugs nicht annähernd ab - zudem sind die Kostensteigerungen der letzten Jahre sowie die demnächst hinzukommenden Belastungen durch staatliches Handeln zustande gekommen - jetzt wird ein kleiner Teil von dem, was zuvor weggenommen wurde, gönnerhaft "zurückgegeben" c) gibt es keinen "Anreiz", mehr zu fahren - wer bitte kündigt seinen Job, um einen weiter entfernten anzunehmen, zu dem er dann mit höheren Kosten fahren würde?
cf
12.09.2025

Antworten

Irgendwie scheint hier ein Fehler in der Formulierung zu stecken - oder es ist zu früh und ich verstehe es nicht. Zitat: "Laut einem Gesetzesentwurf wird die ZOLLANMELDUNG IM AUSLAND bei Nutzung der sogenannten Zentralen Zollabwicklung automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland anerkannt – und der Händler muss sich NUR NOCH MIT EINEM DEUTSCHEN Hauptzollamt auseinandersetzen." Was denn nu? Zollanmeldung im Ausland = kein deutsches Hauptzollamt, oder wie jetzt?
Redaktion
12.09.2025
Hallo cf, vielen Dank für das Feedback. Wir klären die Verwirrung bei diesem komplexen Thema gerne auf 🙂: Mit der neuen Regelung kann die Zollanmeldung zwar bei einer Behörde im Ausland abgegeben werden (z. B. wenn die Ware in Rotterdam ankommt). Steuerlich gilt diese Anmeldung aber automatisch auch in Deutschland – die Einfuhrumsatzsteuer entsteht hier und wird vom zuständigen deutschen Hauptzollamt festgesetzt. Für Händler heißt das: Nur noch Kontakt mit einem deutschen Hauptzollamt, auch wenn die Ware über ein anderes EU-Land eingeführt wird. Viele Grüße, die Redaktion