Doppelarbeit ade: Ein Praxisbeispiel zeigt die Veränderung
Wer heute Waren von außerhalb der EU bestellt, kennt den bürokratischen Aufwand: Ein deutscher Online-Händler, der beispielsweise Waren in China bestellt, die über den Hafen Rotterdam in die EU eingeführt werden, hatte bislang doppelten Aufwand: Die Zollanmeldung musste bei den niederländischen Behörden erfolgen, zusätzlich war eine gesonderte Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland notwendig.
Ab 2026 soll damit Schluss sein. Laut einem Gesetzesentwurf wird die Zollanmeldung im Ausland bei Nutzung der sogenannten Zentralen Zollabwicklung (Centralised Clearance / CCI) automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland anerkannt – und der Händler muss sich nur noch mit einem deutschen Hauptzollamt auseinandersetzen.
Das bedeutet:
- Die Steuer entsteht künftig am Ort der Gestellung in Deutschland, auch wenn die Anmeldung in einem anderen EU-Land erfolgt.
- Zuständig ist das Hauptzollamt am Unternehmenssitz.
- Die Zollanmeldung im Ausland wirkt automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland – Doppelmeldungen entfallen.
- Bescheide werden standardmäßig digital übermittelt.
Für Importeure bedeutet das: weniger Bürokratie, nur noch ein Ansprechpartner und damit mehr Zeit für das Tagesgeschäft. Besonders kleinere E-Commerce-Unternehmen, die ihre Waren regelmäßig über Häfen wie Rotterdam oder Antwerpen beziehen, dürften spürbar entlastet werden. Gleichzeitig könnte es Vorbehalte geben – etwa mit Blick auf Anpassungen der IT-Systeme.
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