Warum die W-IdNr. wichtig ist
Die W-IdNr. wird als ein dauerhaftes und eindeutiges Identifizierungsmerkmal für alle wirtschaftlich Tätigen eingeführt. Diese Neuerung betrifft sowohl Online-Händlerinnen und -Händler als auch andere Unternehmen, die steuerlich erfasst sind. Die Einführung erfolgt stufenweise: Ab November 2024 erhalten zunächst alle Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind oder als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten, ihre W-IdNr. Für andere wirtschaftlich Tätige erfolgt die Zuteilung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem dritten Quartal 2025.
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch und ohne Antrag. Unternehmen, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, werden ab einem bestimmten Zeitpunkt öffentlich darüber informiert, dass diese Nummer auch als W-IdNr. gilt. Eine individuelle Mitteilung erfolgt hier nicht. Sollten Händler ihre USt-IdNr. nicht mehr vorliegen haben, können sie ab November 2024 eine erneute Mitteilung der W-IdNr. beantragen.
Diese Identifikationsnummer wird nicht die bisher verwendeten Steuernummern, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) oder die Identifikationsnummer (IdNr.) ersetzen, sondern diese ergänzen. Sie soll insbesondere zur Erleichterung der elektronischen Datenverarbeitung über verschiedene Register hinweg eingesetzt werden.
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