Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Widerrufsbutton wird Pflicht für Händler – so soll er aussehen

Veröffentlicht: 04.09.2025
imgAktualisierung: 04.09.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.09.2025
img 04.09.2025
ca. 2 Min.
Gelbe Pfeillinie formt einen Kreis mit Pfeilspitze nach rechts auf dunkelblauem Hintergrund.
MIKHAIL_GRACHIKOV / Depositphotos.com
Der Widerrufsbutton soll den Vertragsrücktritt erleichtern. Unternehmen müssen strenge Anforderungen umsetzen.


Verbraucher:innen sollen es künftig einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen möchten. Unternehmen werden dazu verpflichtet, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 3. September 2025 auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Der Widerrufsbutton macht für Verbraucherinnen und Verbraucher das Leben einfacher. Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

Mit dem Gesetz soll die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Vorgaben sind überwiegend bis zum 19. Dezember 2025 umzusetzen. Der Widerrufsbutton selbst soll ab dem 19. Juni 2026 von jedem Shop umgesetzt werden. Außerdem soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Auskunftsrecht von Patientinnen und Patienten in deutsches Recht übertragen werden.

Diese Vorgaben gelten für den Widerrufsbutton

Der Regierungsentwurf schreibt vor, dass die Widerrufsfunktion leicht auffindbar, während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und dauerhaft verfügbar sein muss. Verbraucher:innen dürfen sie ohne vorherige Registrierung oder Authentifizierung nutzen können.

Nach dem neuen § 356a BGB ist der Button gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung zu beschriften.

Über die Funktion sollen Unternehmen die Möglichkeit haben, von Verbraucher:innen Name, Angaben zur Vertragsidentifizierung sowie ein Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung abzufragen. Diese Bestätigung muss Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten.

„In der Regel wird den Vorgaben aber dadurch entsprochen, dass der Widerrufsbutton optisch hervorgehoben auf der (Haupt-)Internetseite des Unternehmers verfügbar ist. So kann gewährleistet werden, dass auch Bestellungen, die man beispielsweise als – nicht registrierter – Gast vorgenommen hat, ebenso leicht widerrufen werden können, wie die Bestellung selbst erfolgt ist, also ohne zusätzliche Registrierung oder zusätzliches Einloggen.“ – Gesetzesbegründung zum Widerrufsbutton

Weitere Hintergründe zum Widerrufsbutton haben wir hier zusammen gestellt:

Weitere Neuerungen im Überblick

  • Finanzdienstleistungen im Fernabsatz: Unternehmen müssen Verträge und deren Folgen künftig klar erläutern; Verbraucher:innen haben ein Recht auf persönliche Kontaktaufnahme bei Online-Tools.
  • Widerrufsrecht: Das „ewige Widerrufsrecht“ entfällt. Widerruf maximal 12 Monate + 14 Tage, bei Lebensversicherungen 24 Monate + 30 Tage.
  • Digitale Vertragsbedingungen: Vertragsunterlagen dürfen ausschließlich digital bereitgestellt werden, eine Papierform ist nicht mehr verpflichtend.
  • Behandlungsakte: Patient:innen haben Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie; Begriff wird im BGB von „Patientenakte“ in „Behandlungsakte“ geändert.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
50 Kommentare
Kommentar schreiben

Micha
03.02.2026

Antworten

Wir werden für dumm verkauft von Politikern, die von Tuten und Blasen Tätarätätä KEINE Ahnung haben und mit ihren "bahnbrechenden" Gesetzen schlicht und einfach von den wirklich wichtigen Dingen ablenken wollen. Egal welche Partei am Ruder ist, keine ist besser :-( Beim wählen denke ich immer nur: Teufel oder Beelzebub, welcher ist das kleinere Übel :-( Sie sollen die Menschen machen lassen und sich lieber ausgiebigst als Büttenredner betätigen.... es währe zum Wohle aller! Und nach Fasching, dann das Wort zum Sonntag. Ja, Deutschland schafft sich ab und die EUrokraten machen es nicht besser.
Guido
05.01.2026

Antworten

was für ein Schwachsinn: 'während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und dauerhaft verfügbar sein muss.' vs. 'So kann gewährleistet werden, dass auch Bestellungen, die man beispielsweise als – nicht registrierter – Gast vorgenommen hat...' - man benötigt nicht so viel Ahnung von Technik, um den Widerspruch in sich zu erkennen. Wenn ich einen Button an die Widerrufsfrist einer Bestellung koppel, dann kann dieser nur an der Bestellung selber, also im geschützten Benutzerbereich existieren. Erfordert also Registrierung.
Redaktion
05.01.2026
Hallo Guido,

viele Shops gewährleisten solche unkomplizierten Widerrufe für Gastbestellungen schon jetzt, indem unter anderem eine Bestellnummer abgefragt wird. Viele arbeiten auch einfach mit der Angabe der Mail-Adresse, damit der Widerruf im Hintergrund einer Bestellung zugeordnet werden kann.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Einshop
12.09.2025

Antworten

Ich habe langsam aber sicher das deutliche Gefühl, einfach nur schikaniert zu werden.
Harald
10.09.2025

Antworten

Der Entwurf des Buttons hat bestimmt wieder jede Menge Steuergeld gekostet. Und unsere Kollegen aus dem fernen Ausland kümmern sich einen Dreck um die Vorgaben.
Bobby
10.09.2025

Antworten

bei uns kommen 50% aller Widerrufe von gewerblichen Kunden, die von Ihrem angeblichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Es ist jetzt schon schwierig genug, diesen Spezialisten zu erklären, dass sie gar kein Widerrufsrecht haben. Dann das Ganze noch automatisch, Bravo, tolle Wurscht ! Noch so ein Hirnfurz einer Politikerin, die offenbar nichts Besseres zu tun hat.
ralf
10.09.2025

Antworten

An dieser Neuerung erkennt man deutlich wie abgehoben die Politiker sind und für wie dumm diese Ihre Bürger halten. Parteien, die meinen ich, meine Familie, meine Freunde und meine Mitbürger wären so dumm, dass wir die einfachsten alltäglichen Dinge nicht erledigen könnten bzw. die einfachsten Dinge immer noch so schwer wären, solche Parteien kann man nicht mehr wählen. Das zeigt, dass hohe Politiker den normalen Bürger nicht mehr für voll nehmen. Die ganzen Fakeshops, die Bestellungen annehmen und Geld kassieren ohne etwas zu verschicken und mit den Einnahmen dann untertauchen, werden denken:"Mist, jetzt müssen wir einen Widerrufsbutton auf der Webseite anbringen, damit wir nicht ganz so schnell aufliegen." Kurz gesagt: Als Händler fühle ich mich durch diese neue Anforderung "nur" wieder mal gedängelt, aber als Verbraucher fühle ich mich in meiner Intelligenz beleidigt und das zutiefst. Wir haben derzeit so viele andere Probleme in unserem Land und es kommen solche Gesetze raus, die genauso sinnvoll sind, wie die Ramelows Vorschlag zur Änderung der Nationalhyme und Flagge. Man kann den Politikern nur zurufen: "Schafft Lösungen für unsere Probleme, aber beleidigt nicht unsere Intelligenz!"
Markus
10.09.2025

Antworten

Deutschland schafft sich ab. Das ist doch alles nicht mehr ernst zu nehmen, was hier passiert...
Markus
07.09.2025

Antworten

Ich bin gespannt wie die Lösung für Produkte aussieht, welche nach §312 auf kundenspezifische Auswahl angefertigt werden. Wenn ich eine Tischdecke konfektioniere und den Stoff verarbeitet oder bereits geschnitten habe, galt in der Vergangenheit eigentlich immer ein Ausschluss. Wie das rechtlich dann mit dem Button geklärt werden soll, ist für mich etwas rätselhaft. Aber getreu der "Merkelmethode", vermutlich erstmal abwarten und aussitzen. Es wird vielleicht auch zu diesem Thema vom Händlerbund eine Erklärung kommen. Einen angenehmen Abend ALLEN Händlern und natürlich auch Kunden.
Andreas
06.09.2025

Antworten

Es heißt ja "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" und nicht "Bundesministerium der Justiz, für Verbraucherschutz und für Verkäuferschutz". Händler werden von der Politik mittlerweile für Alles verantwortlich gemacht, dass sich in unserer Gesellschaft ein regelrechtes Verlangen nach ´Recht auf Betrug´ durchgesetzt hat ist die Folge davon. Das Widerrufsrecht müsste für ´Verbraucher´ viel strenger und kostenintensiver gehandhabt werden, so werden ganze Generationen vor eigenständigen Denkversuchen geschützt, und das wird sich bitter-böse rächen, der Prozess ist ja bereits in vollem Gange.
rn@gamerzhost.de
06.09.2025

Antworten

Keiner sagt, das ein Widerruf nichts kosten darf. Nehmen wir z.b. den Rückversand. Der darf dem Endkunden weiter gegeben werden. Dies sollte man bei dem Button mit implementieren. Das Problem ist, hier haben die Shop Betreiber wieder mehr Angst vor Kundenverlust. Aber dann wegen eines Buttons jammern.
Sven
08.09.2025
Hallo, ich würde ihr Impressum sowie ihre alternative Streitbeilegung mal überprüfen, da kommen Sie sonst bald ins heulen. LG
Jürgen
06.09.2025

Antworten

Als ich davon das erste Mal gelesen habe, hielt ich es für Satire. Heute steht fest: Es ist beschlossene Sache. Herr Friedrich Merz (CDU) und Frau Dr. Stefanie Hubig (SPD) – soll das der Beginn des angekündigten Bürokratieabbaus sein? Ein Blick in die aktuelle Widerrufsbelehrung zeigt: Verbraucher können bestellte Ware innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen zurücksenden und erhalten eine Gutschrift. Was also soll ein zusätzlicher Widerrufsbutton vereinfachen? Genau – gar nichts. Ein weiteres Bürokratie-Monster, das niemand braucht. Fazit: Die EU und die SPD gefährden systematisch unsere Wirtschaft – und die CDU schaut tatenlos zu.
AS
06.09.2025

Antworten

Also das ist wohl das geringste Problem. Sollte jemand versehentlich den Kauf Button klicken (damals wurde es sogar noch geändert, dass keine Zweifel entstehen können), dann kontaktiert man den Händler und es wird rückgängig gemacht oder der Kunde schickt es zurück. Punkt. Auch ohne Formular usw. geht das. Einfach mal Hirn einschalten. Das ganze ist wieder mal Schikane, weil der böse böse Händler. Das einzig positive daran ist, solle es bei 0,001% passieren, hat man 0,001% weniger Arbeit mit tolpatschigen Kunden, die AUSVERSEHEN (oder Meinung geändert) den Kauf widerrufen wollen. Eher sollte man die Kunden belehren, wenn ihr was im Internet kauft, dann seid auch bitte ganz sicher. Der Verbraucher wird hier nur in Watte gepackt und stellt die Händler (die ohnehin schon viel zu viel belastet werden) als gierige böse Unternehmer dar.
Marc
06.09.2025

Antworten

Wenn der Button auch für Gast-Bestellungen funktionieren soll, dann ist das doch schon wieder eine Einladung für Spam oder anderen Schadensarten. Wir haben 0,25% Rücknahmen. Der Button wird bei uns eine erhebliche Steigerung des Kundenservice bewirken ... "Ironie aus". Mal ehrlich welcher Ordentliche Händler kennt heute noch seine AGBs auswendig?
Digitale Artikel
06.09.2025

Antworten

Ganz wichtig: Es gibt Artikel für die es gar kein Widerrufsrecht gibt, dies muss auch berücksichtigt werden. Da sind vor allem Digitale Artikel, aber auch Maßanfertigungen usw... Der Wunsch nach so einem Button und die Idee ist ja an sich gut, aber letzten Endes naiv, infantil und überhaupt nicht durchdacht. Noch dazu gibt es gar keinen Handlungsgedarf in der Angelegenheit!
Niko
06.09.2025

Antworten

Der Nanny Staat ist zurück.
Bernhard Schlüter
06.09.2025

Antworten

Wie wäre es, wenn das für den Wahlzettel genau so einfach wäre? Mein Vorschlag Widerruf nach 100 Tagen, dann wäre die Dame gaaaanz sicher nicht mehr Minsterin!
c
05.09.2025

Antworten

Am schönsten ist der Satz "Schutz vor ungewollten Verträgen". Man klickt auf "Kostenpflichtig kaufen" ohne das eigentlich wirklich zu wollen? Das wäre ja wohl nur der Fall, wenn man aktiv bedroht wird und damit gezwungen ist, den Bestell-Button zu klicken. Es ist ja nun nicht so, dass die "bösen Onlineshops" einfach iregendwem ungewünscht Ware zusenden... Da sieht man wieder, dass ein Dr.-Titel eben doch nur Theorie ist und im echten Leben wenig nutzt ;-) Ansonsten müssten ja ettliche Millionen Kunden in der EU ständig verzweifelt nach Widerrufsmöglichkeiten suchen - die Verbraucherzentralen wären ja völlig überlastet, wenn das Problem im echten Leben tatsächlich bestehen würde. Normalerweise senden die Kunden die Ware einfach so zurück - man stelle sich vor, die Onlinehändler würden künftig nur noch Retouren akzeptieren, wenn zuvor ein korrekter Widerruf erfolgt ist. DAS würde dann eskalieren....
Swen
06.09.2025
... oh ja "ausversehen gekauft und bezahlt" :-) Das Problem ist einfach das es um unseriöse Shops geht , diese Anzahl liegt im Promille Bereich und wir alle dürfen nun drunter leiden .... und die unseriösen werden genau so weitermachen, da die Betreiber außerhalb der EU sitzen und sich einen grinsen auf unsere Gesetze ....
Markus
05.09.2025

Antworten

Die Wirtschaft verdient nicht mit Rückgaben und Widerrufen - checkt das doch bitte endlich ihr erbsenhirn Politiker. Wer bezahlt aber hier alles? DIE WIRTSCHAFT, nicht ihr und auch nicht die Privatpersonen! Wenn die Wirtschaft kein Geld mehr verdient, dann wird es Insolvenzen hageln und dann braucht es euch Politiker nicht mehr und die Privatperson kann sich dann auch nichts mehr online bestellen, weil sie dann nämlich arbeitslos ist... Aber wir können dann ja alle vom Sozialstaat leben, nicht wahr? Setzen Note 6 und bitte Nachsitzen bis zum Schwarz werden!
Klaus
05.09.2025

Antworten

Guten Tag, gibt der Gesetzgeber auch ein Beispiel vor oder kann man irgendwo herausfinden wie das genau aussehen soll? Ist es dann so, dass der "Widerrufsbutton" die Schaltfläche zum Wiederrufsformular ist?
Hans K.
05.09.2025

Antworten

Sämtliche China Fake und Semi Fake Shops haben schon jetzt nicht mal eine Widerrufsbelehrung, keine Datenschutzerklärung kein Impressum, etc. Denen wird also auch dieses Gesetzt völlig egal sein wie schon 100 andere vorher. Und treffen wird es wieder die, die eh schon alles richtig machen und sich an alle Gesetze halten, wie immer eben. Völlig sinnfrei an der eigentlichen Problematik vorbei und wieder mehr Bürokratie für die, bei denen die Kunden ohnehin völlig problemfrei widerrufen können. Es ist zum kotzen. Und zum schämen, diese Politik.
Max Sonntag
04.09.2025

Antworten

Man sieht wieder mal sehr deutlich, dass auch in Regierungskreisen Fachkräftemangel herrscht. Anders kann ich mir diesen Unsinn, den die Verbraucherschutzministerin hier vom Stapel läßt, nicht erklären. "Der Regierungsentwurf schreibt vor, dass die Widerrufsfunktion leicht auffindbar, während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und dauerhaft verfügbar sein muss. Verbraucher:innen dürfen sie ohne vorherige Registrierung oder Authentifizierung nutzen können." Das elektronische Widerrufsformular ist ohne Registrierung und/oder Anmeldung für jedermann auf unserer Shopseite auffind- und nutzbar. Einfach Bestellnummer und Datum des Erhalts der Ware eintragen und absenden - fertig ist der Widerruf, dessen Eingang zudem postwendend bestätigt wird. Ein Button hingegen, der nach Ablauf der Widerrufsfrist "verschwindet", ist für Kunden, die kein Kundenkonto anlegen wollen (und das sind bei uns die überwiegende Mehrheit der Kunden), hätten gar keinen Zugriff auf eine getätigte Bestellung und somit auch nicht auf einen Widerrufsbutton. Aber auch für Kunden mit Kundenkonto könnte man - sofern man nicht wie der große Regenwald heißt und eigene Lieferdienste betreibt - die zeitlich begrenze Auffindbarkeit des Button für jede Bestellung gar nicht realisieren, da kleinere Händler i.d.R. über keine Automatismen verfügen, die den Zustelltermin von DHL & Co. mit der Bestellung im Shop abgleichen. Wir werden dann wohl einfach das elektronische Widerrufsformular etwas aufhübschen und in unserem Shop einfach hinter einen Button verstecken. Da kann man sich im Ministerium dann gegenseitig auf die Schulter klopfen. Übrigens: Bislang hat noch jeder unserer Kunden - sofern es denn notwendig war - seinen Widerruf absetzen können: per Mail, Widerrufsformular, Anruf (dann sogar mit Beratung zu möglichen Ersatzartikeln) oder einfaches Zurücksenden der Ware. Entweder haben wir tatsächlich überdurchschnittlich intelligente Kundschaft, oder aber das Bild von den Bürgern in der EU ist im Verbraucherschutzministerium realitätsfern und dringend überholungsbedürftig.
Robin
04.09.2025

Antworten

"Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen." Boah, welch kühne Aussage. Dieser Button ist überflüssig, wie flüssig. Wieder nur Schwätzer am Werk. Von wegen weniger Bürokratie. Mich kotzt es echt an. Wenn ich mal lese: "Neues Gesetz: Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Jeder Anwalt ist dazu verpflichtet dies bei einer evtl. Abmahnung nachzuweisen." dann, ja dann lass’ ich einen Korken knallen. Aber aktuell ist kein Grund dafür. Flache Hand auf Stirn klatschen ... hilft aber auch nicht!
mm
04.09.2025

Antworten

und auch hier wird alles wieder an dem Dümmsten ausgerichtet und der wird am Ende den Button auch nicht finden. Außerdem endet so was sicherlich in einem Kontaktformular, denn die Bestellnummer muss er dann im zweiten Schritt ja auch eintragen, denn wie soll sonst ein Händler mit 1000 Bestellungen am Tag wissen, was gerade widerrufen wird, besonders ohne Kundenkonto. Was für ein Blödsinn. Hauptsache man hat wieder einen Grund mehr, dass weltfremde Richter am Ende über die Größe, Farbe oder Form des Buttons urteilen und die Abmahnindustrie sich erneut die Hände reibt. Die allermeisten Kunden antworten doch eh auf die Bestell- oder Auftragsbestätigung und es reicht ja heute sogar das Wörtchen Widerruf, es muss ja gar kein Satz mehr sein, im Land der chronischen Idiotie. Bin ich froh, dass ich mein Geld mittlerweile zusammen habe und diesen Affenzirkus nur noch so lange betreibe, bis es mir komplett auf den Wecker geht.
Joachim
04.09.2025

Antworten

Wichtig: _______ - Wie schütze ich mich vor massenhaften eMails von Bots oder Menschen über die Fuktion - Wenn ich nur die wenigen Angaben habe, wie stelle ich sicher, dass der Widerruf vom Besteller und nicht von einer anderen Person kommt und ich danach verklagt werde - Wie stelle ich sicher, dass ich Mails an die eMailadresse senden darf und nicht abgemahnt werde, weil das die Adresse eines Anderen ist Witzig, ich sehe da schon einige Anwaltssachen auf mich zukommen. Könnte mann hier nicht einfach auf das Widerrufsformnular verlinken?
Robert
04.09.2025

Antworten

Das erscheint wenig durchdacht. Nehmen wir etwa einen Shop, der ausschließlich Hygieneartikel verkauft, die ohnehin vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Schon das Widerrufsformular ist dort überlang und praktisch überflüssig. Und nun soll zusätzlich noch ein Button eingebaut werden – welchen Nutzen hätte das? Im Grunde müsste dann ja bei jedem Klick lediglich die Meldung erscheinen: „Vielen Dank für den Klick, leider ohne Wirkung – Rücksendungen sind bei Hygieneartikeln ausgeschlossen.“ Darf dieser Irrsinn noch ernst genommen werden...
Ernest
04.09.2025

Antworten

Wie soll das bei Kunden die kein Kundenkonto haben "einfach" realisiert werden? Da bin ich offen für Lösungsvorschläge. Ist wieder ein Beispiel, wie die Politiker nur eins im Blick haben: Wie mache ich Unternehmen in Deutschland kaputt?
Avartar
04.09.2025

Antworten

Die Kunden sind klug genug zu bestellen, aber zu dumm um zu widerufen?
Bürokratiewahnsinn
04.09.2025

Antworten

So viel zum Thema Bürokratieabbau Willkommen im Wahnsinn der EU Was kommt als nächstes? Persönliche Abholung beim Kunden?
cf
04.09.2025

Antworten

Frage an die Redaktion: Entfällt dadurch dann eigentlich die Verpflichtung zur Übermittlung des Widerrufsformulars?
Redaktion
04.09.2025
Hallo cf, sehr gute Frage. Nach aktuellem Kenntnisstand entfällt diese Pflicht nicht. Auch müssen Widerrufe, die auf anderem Weg kommen, dennoch bearbeitet werden. Mit den besten Grüßen die Redaktion
cf
04.09.2025

Antworten

Ich frage mich, was an dem derzeitigen Verfahren so kompliziert ist? Kunden bekommen das verpflichtende Musterwiderrufsformular und schicken die Dinge zurück. Fertig. Davon abgesehen, dass so ein Button nicht so einfach zu implementieren ist (Stichwort Zeitpunkt, bis zu welchem der Widerruf möglich ist), senkt er die Hürde zum hin- und her schicken von Ware noch weiter ab. Wenn man Umweltschutz will, dann sollten eher Regelungen geschaffen werden, dass Verbraucher mehr in die Pflicht genommen werden vor einer Bestellung nachzudenken. Wie wäre es z.B. mit der Verpflichtung, dass die vollständigen Porto und Verpackungskosten verpflichtend dem Kunden berechnet werden müssen und bei Widerruf auch nicht erstattet werden dürfen?
Robert
04.09.2025

Antworten

Regierung, die angetreten ist, um unternehmerisches Handeln zu erleichtern und zu entbürokratisieren, beginnt mit einer weiteren Hürde für Onlinehändler... Andere Worte finde ich für diesen Unsinn ehrlich gesagt nicht. Seit spätestens 2014 gilt das aktuelle Fernabsatzgesetz in der EU und seitdem haben Verbraucher:innen millionenfach von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Warum es jetzt zusätzlich einen Widerrufsbutton braucht, erschließt sich mir auch bei viel nachdenken nicht. Eine Erklärung habe ich allerdings: Die von der angeblich mit "Wirtschaftskompetenz" angeführen Regierung beweist ein weiteres Mal ihre Inkompetenz. Womöglich ist unsere Wirtschaftsministerin zu sehr mit Lobbyarbeit für Gaskonzerne beschäftigt und hatte wohl keine Zeit, diesen völlig unnötigen Unsinn zu verhindern.
Jens
04.09.2025

Antworten

am besten, die Bundesregierung lässt ein Webshop programmieren mit engem Korsett und gibt als Monopolist Lizenzen zur Nutzung. Dann gibts nicht ständig neue Säue, die durch das Dorf getrieben und von den Betreibern von Shops eingefangen werden müssen. Und all der Blödsinn mit den (unberechtigten) Abmahnungen hört mal auf, weil diese Hanseln sich dann quasi mit dem Staat anlegen. Am besten, der Staat übernimmt auch gleich noch das Payment, dann brauch dieser nur noch die geringe Marge auszahlen (B2B wird gleich verrechnet) ....Dann haben die auch gleich was fürs Lieferkettengesetz... Wie heißt es seit Jahrzehnten? Bürokratieabbau... damals... einst... im letzten Jahrtausend... ich erinnere mich, dass Abbau bedeutet hat, etwas wird weniger... Kohle, Öl,.... die Bedeutung hat sich wohl verschoben.
Daniel
04.09.2025

Antworten

Also, ich persönlich bin für ein Button, wo man auf einer Website die Politiker, welche solche Gesetzesentwürfe machen, feuern kann. Gott, was wäre das für eine Heilung für die Wirtschaft. Es gibt glaube ich nichts, was so missbraucht und ausgenutzt wird, wir das Widerrufsrecht. Wir haben auch ein Unternehmen in der Schweiz und dort haben wir gar kein Widerrufsrecht und dementsprechend auch keine Probleme damit. Im Gegenteil, es motiviert Leute sich vor dem Kauf mit uns in Verbindung zu setzen, sich beraten zu lassen und wenn ein Kauf dann passiert, dann wissen beide ganz genau, wo sie dran sind. Als Unternehmen kann man ordentlich planen, hat eine Sicherheit, dass man Umsatz macht und dass sich beide Seiten an den Vertrag halten. Was in Deutschland und EU gemacht wird, ist einfach nur ein Witz. Man muss sich echt nicht wundern, dass so viele Unternehmer und Inhaber aus Deutschland flüchten. Wir Schweizer müssen nichts dafür tun und kriegen die Elite der gebildeten Menschen aus Deutschland. Grausam...
Markus
04.09.2025

Antworten

Hoch lebe die Bürokratie - lebe sie hoch bis wir Alle nicht mehr auf diesem Planeten wandeln... ob das noch allzulange sein wird, bezweifle ich mittlerweile! Anstatt endlich mal die WAHREN Probleme dieses Planeten zu lösen und die vielen Psychopathen an der Macht in so vielen Ländern dieser Welt abzulösen, wird sich mit so einem Mist beschäftigt... und nein ich bin kein Grüner, kein Rechter, kein Linker... einfach vom Mittelstand dieses Landes der es satt hat was seit Jahren nur noch abläuft!
JL
04.09.2025

Antworten

Ist leider so. Man muss die Verbraucher von sich selbst schützen, da diese inzwischen Unfähig sind Bescreibungen zu lesen. Selbst Lieferzeiten euf einer Produktseite und Bestellbestätigungen werden ignoriert und man regt sich auf. Irgendwann wird es Amazon geschafft haben der einzige Anbieter im Internet zu sein und diktiert dann die Preise. Aber das wollen ja offensichtlich die Kunden. Hirn ausschalten und auf Teufel komm raus bestellen, ohne nur ein Tick nach zu denken. Wenn ich bei uns in der DHL Filiale sehen, was von Temu kommt, geht die gleiche Menge auch gleich wieder ein paar Tage später zurück. Schön für DHL und uns als Filialbetreiber, schlecht für die Umwelt und das wohl gemerkt meist von der Generation Z. Nun ja die müssen dann damit in 30 Jahren leben, wenn alles im Arsch ist.
Tom
04.09.2025

Antworten

Ja genau wie Sven sagt, einfach Buttons für alle wie im Strassenverkehr und vor lauter Button seiht man dann die Welt nicht mehr. Aber das man am Tel einfach Verträge abschließt mit einem "Ja" oder "Hallo" das passt dann schon und dagegen wird nix unternommen, klar kann man dagegen was tun aber das kostet private Zeit. Hier wird wieder einmal etwas verlangt was garantiert ein ziemlicher anteil der Pages nicht umsetzen kann und was dann dicht machen oder wieder von vorne anfangen ? Verdammt wir müssen Geld verdienen und uns nicht um solchen Mist kümmern, für Kunden die eh nicht lesen was man schreibt. Porto steht überall dabei und wie oft fragt man mich "Was kostet der Versand", ich glaube das sagt alles und das kennt auch jeder. Danke mal wieder für einen solchen Mist................ P.S. Am besten nix mehr kaufen dann passiert auch nichts !
Sabine
04.09.2025

Antworten

Für mich bedeutet dieser Irrsinn, das ich nach mehr als 20 Jahren meinen Online-Shop schließen muß. Ich betreibe das als Einzelkämpfer und habe nur kleine Umsätze. Eine Umsetzung ist für mein ales Shopsystem nicht oder allenfalls mit hohen Kosten umsetzbar. Oder ich müßte auf ein andetes Shops Stempel umsteigen was aber auch wieder mit hohem Aufwand, viel Zeit und erheblichen Kosten verbunden sein wird. Das kann und will ich alles nicht mehr mitmachen. In der EU und insbesondere in Deutschland wird jede Menge Schwachsinn ausgedacht, der lebensfremd und für kleine Betriebe kontraproduktiv ist. Wo soll das alles noch hinführen? Vielen kleinen Händlern wird durch immer mehr Regularien das Wasser abgegeben. Wird Zeit, dass sich die Politik ändert - jnx die Menschen sich wieder auf das besinnen, was sie am besten können: Einfach normal arbeiten. Denn bei den meisten Händlern ist der Kunde ohnehin König und Probleme mit dem Widerruf gibt es faktisch ohnehin kaum. Wer bestellen kann, der kann auch telefonieren oder ein Kontaktformular nutzen. Das Leben könnte so einfach sein. Aber nicht in der EU!
Thorsten
04.09.2025

Antworten

Wenn ich das so lese, weiß ich nicht, ob ich mich aufregen, resignieren oder "laut lachen" soll. "Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen." Unbürokratisch? Wirklich? Wie schon so viele Vorgänger hat auch die aktuelle Regierung mal wieder viel von Bürokratieabbau gesprochen. Und ich hatte tatsächlich etwas Hoffnung, dass das aufgrund der wirtschaftlichen Lage endlich wirklich angegangen wird. Die Realität scheint eher das Gegenteil zu sein. Nein, nur aufgrund dieses neuen Buttons wird kein Unternehmen pleite gehen, aber die Masse an Regelungen, die umgesetzt (und zuvor erst einmal verstanden) werden müssen, wird - so befürchte ich - in den nächsten Monaten und Jahren viele weitere kleine Unternehmen zum aufgeben zwingen. Natürlich fällt es mehr auf, wenn ein größeres Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern Insolvenz anmeldet, aber auch an den vielen "Kleinen" hängen in der Summe eine Menge Arbeitsplätze. Und die Regierung wundert sich, dass die Wirtschaft nicht wächst, die Zahl der Arbeitslosen dagegen schon? Regeln und Gesetze sind wichtig. Das will ich nicht bestreiten. Aber trotzdem: Lasst uns endlich mal einfach unsere Arbeit machen. Dann können auch wir kleinen Unternehmer der deutschen Wirtschaft wieder beim wachsen helfen.
Stb
04.09.2025

Antworten

Ich bin gespannt auf die Umsetzbarkeit. Das heißt, dass jeder Shop nun die Zustelldaten benötigt, damit der Button anhand des Zustelltags bzw. Abholtag angepasst werden kann. Wenn das Paket fünf Tage im Paketshop liegt, z.B. aufgrund von Feiertagen, verlängert sich die Frist. Ganz lustig wird es für B2C Shops, welche viele Speditionswaren verschicken. Viele Speditionen haben immer noch kein vernünftiges Tracking für B2C Kunden. Vielleicht kommt hier mal die überflüssige Automatisierung.
Peter Lustig
04.09.2025

Antworten

Viel zu wenig. Nach betätigen des Widerrufs Buzzers sollte eine Mail mit 10 Anhängen direkt an das Bundesministerium für Justiz und "wie nerv ich Onlinehändler" versendet werden. Was sich Berlin, Brüssel und Co. in den letzten Jahren ausgedacht haben, hat keinen Verbraucher geschützt, aber dem Handel Milliarden gekostet. Es gab mal Zeiten da gab es Änderungen 1x im Jahr, nun hat man schon irgendwelchen Blödsinn 1x im Monat auf dem Tisch. Wir regulieren uns zu Tode, was niemanden hilft, aber enorm viel Ressourcen verbrennt. Und ein ist sicher, es wird nicht besser, eher schlechter!
Andree
04.09.2025

Antworten

Wir schaffen die Eigenverantwortung und selbständiges Denken komplett ab. Sven'S Vorschlag finde ich gut, besonders der passende Hinweis zur Beschreibung.
Anne
04.09.2025

Antworten

Also es soll für den Verbraucher eine leichtere Lösung sein, auf die Homepage des Unternehmens zu gehen, den Button zu suchen, der "Vertrag widerrufen" oder aber auch ganz anders heißen kann, ein Formular mit mehreren Feldern auszufüllen (ja mindestens Bestellnummer, Name und Kontaktmöglichkeit) und abzuschicken - als einfach auf eine der Mails vom Unternehmen zu klicken und zu antworten: "ich widerrufe"? Die schwarzen Schafe der Branche werden diesen Widerruf per Button genauso wenig honorieren wie die entsprechende E-Mail.
Sven
04.09.2025

Antworten

Ich bin noch zusätzlich für die Buutton's: Haben Sie getrunken Stehen Sie unter Drogen oder Medikamente Sind Sie ausgeschlafen Können Sie lesen Damit auch die Verkäuferrechte gestärkt werden. Der Alltag zeigt, manche lesen keine Beschreibungen und sehen nur das erste Bild an und kaufen impulsiv. Damit sind wir wieder dabei einseitig zu reglementiert und erneute Bürokratie aufzubauen
Stb
04.09.2025
Hilfreich wäre auch "ich kann einen Gliedermaßstab verwenden"
Hagy
04.09.2025
Lieber Sven, du hast mir die Worte aus dem Mund genommen. 99,999 % lesen die AGB nicht. Es wäre super, wenn jeder Onlinehändler eine Bearbeitungsgebühr für das Empfangen, Kontrollieren, eventuelle Wiederverpacken, die Überweisungskosten und die Arbeitszeit verlangen könnte. Dann würden zumindest einige Leute nach der ersten Retoure für den Mehraufwand des Händlers zur Kasse gebeten. Ich bin fest überzeugt, dass die Anzahl spontaner, unüberlegter Einkäufe sinken würde. Damit würde auch die Retourenquote sinken. Das hat nebenbei den Effekt, dass sich die CO2-Bilanz verbessert.
Swen
04.09.2025
... das bringt mich auf eine Idee, bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt werden kann muß vorher ein Haken gesetzt werden bei "JA ich habe die Beschreibung gelesen und nicht nur das Bild angeschaut" :-) Danke Sven von Swen