Verbraucher:innen sollen es künftig einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen möchten. Unternehmen werden dazu verpflichtet, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 3. September 2025 auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Der Widerrufsbutton macht für Verbraucherinnen und Verbraucher das Leben einfacher. Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“
Mit dem Gesetz soll die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Vorgaben sind überwiegend bis zum 19. Dezember 2025 umzusetzen. Der Widerrufsbutton selbst soll ab dem 19. Juni 2026 von jedem Shop umgesetzt werden. Außerdem soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Auskunftsrecht von Patientinnen und Patienten in deutsches Recht übertragen werden.
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viele Shops gewährleisten solche unkomplizierten Widerrufe für Gastbestellungen schon jetzt, indem unter anderem eine Bestellnummer abgefragt wird. Viele arbeiten auch einfach mit der Angabe der Mail-Adresse, damit der Widerruf im Hintergrund einer Bestellung zugeordnet werden kann.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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