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Widerrufsbutton, E-Zigaretten und Elektrogeräte: Der Juni-Fahrplan für Online-Shops

Veröffentlicht: 12.06.2026
imgAktualisierung: 12.06.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.06.2026
img 12.06.2026
ca. 2 Min.
Wecker auf Laptop
BrianAJackson / Depositphotos.com
Der Juni bringt wichtige gesetzliche Änderungen für den E-Commerce. Vom Elektrogesetz bis zur Chemie-Kennzeichnung.

Entgelttransparenz (7. Juni 2026 - verzögert)

Der Juni startet für Unternehmen mit einer teilweisen bürokratischen Entlastung. Die Umsetzung der europäischen Regeln zur Entgelttransparenz war eigentlich für Anfang Juni vorgesehen. Wie unter anderem der Bayerische Rundfunk vermeldet, hat Deutschland die EU-Vorgabe noch nicht in nationales Recht gegossen, weshalb der Stichtag vorerst ohne direkte Folgen für die Praxis bleibt.

Neue Honig-Kennzeichnung (14. Juni 2026)

Wer mit Honig handelt, der aus mehreren Ländern zusammengemischt wurde, muss die Ursprungsländer künftig in absteigender Reihenfolge und mit genauen Prozentangaben des Gewichts deklarieren. Alte Sammelbezeichnungen wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ sind damit Geschichte.

Der Widerrufsbutton wird Pflicht (19. Juni 2026)

Mitten im Monat fordert der Gesetzgeber jedoch dann die Aufmerksamkeit aller Händler. Fernabsatzhändler müssen sicherstellen, dass die technische Umsetzung der neuen Widerrufs-Schaltfläche den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine unkomplizierte Rückabwicklung von Online-Bestellungen zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie die Abmahnbranche auf eine fehlende Umsetzung reagieren wird.

Neues Rücknahmesymbol für Elektrogeräte (30. Juni 2026)

Ernst wird es zudem am 30. Juni beim Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Bis zu diesem Tag müssen rücknahmepflichtige Vertreiber von Elektro- oder Elektronikgeräte das offizielle, einheitliche Rücknahmesymbol einbinden. Wer Elektrogeräte über Fernkommunikationsmittel anbietet, muss ein neues Symbol gut sichtbar und lesbar auf der Produktseite oder spätestens im Bestellvorgang platzieren. Das Logo kannst du dir beim Händlerbund kostenlos herunterladen.

Entwaldungsfreie Lieferketten (30. Juni 2026 - verschoben)

Eine Erleichterung betrifft den E-Commerce stattdessen mit Blick auf die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten. Die eigentlich für Ende Juni geplante Deadline wurde offiziell auf den 30. Dezember 2026 für größere Unternehmen und für bestimmte Kleinst-/Kleinunternehmen auf 30. Juni 2027 verschoben. Damit bleibt wertvolle Zeit, um die Lieferketten sauber zu dokumentieren.

Rücknahme von E-Zigaretten (1. Juli 2026)

Gleichzeitig verschärft der Gesetzgeber die Regeln für den Verkauf von elektronischen Einweg-Zigaretten und Zubehör. Unabhängig von der Lager- oder Verkaufsfläche gilt ab Anfang Juli eine strikte Rücknahmepflicht, die auch den Online-Handel voll trifft. Bei Missachtung drohen empfindliche Bußgelder.

Kennzeichnungsrecht für Chemieprodukte (1. Juli 2026 - verschoben)

Ursprünglich sollten zum 1. Juli 2026 erweiterte CLP-Pflichten greifen, die EU hat diese aber auf den 1. Januar 2028 verschoben. Grundlage ist eine Änderung der europäischen CLP-Verordnung. Wer solche Stoffe online anbietet, muss ab der Geltung sämtliche Kennzeichnungselemente des Verpackungsetiketts bereits beim Angebot deutlich anzeigen (z. B. Gefahrenpiktogrammen und Sicherheitshinweisen).

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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