Widerrufsbutton beschlossen: Was Online-Händler jetzt beachten müssen

Veröffentlicht: 02.02.2026
imgAktualisierung: 02.02.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.02.2026
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Ab Juni 2026 sollen neue gesetzliche Vorgaben gelten, u. a. kommt ein Widerrufsbutton. Der Bundesrat hat das Gesetz nun beschlossen.


Ab dem 19. Juni 2026 treten wesentliche Teile eines neuen Gesetzes in Kraft, das den Verbraucherschutz bei Online-Verträgen stärkt. Der Bundesrat hat das sogenannte „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ am 30. Januar 2026 beschlossen. Es setzt mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht um und bringt deutliche Veränderungen für E-Commerce-Anbieter.

Widerrufsbutton kommt

Das Gesetz verpflichtet Händler unter anderem, eine leicht auffindbare und einfach nutzbare Funktion für den Widerruf von Online-Verträgen bereitzustellen. Ziel ist es, den Widerrufsprozess so unkompliziert zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst.

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Klare Vertragsbedingungen und Widerrufsfristen

Zudem müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Produkte und deren Risiken klar und verständlich erklären. Juristische Fachbegriffe sind zu vermeiden und eine persönliche Kontaktaufnahme muss auf Wunsch möglich sein.  

Eine weitere Neuerung betrifft die Begrenzung der Widerrufsfrist bei Finanzdienstleistungsverträgen auf maximal 12 Monate und 14 Tage, sofern die Information über das Widerrufsrecht korrekt erfolgt ist. Dies soll Rechtssicherheit schaffen und Missbrauch verhindern.  

Auch Patientinnen und Patienten profitieren: Sie erhalten künftig Anspruch auf eine kostenlose Kopie ihrer Behandlungsakte.  

Die Bundesregierung und der Bundespräsident müssen das Gesetz nun noch formell bestätigen. Für einige Bestimmungen gelten gesonderte Fristen. 

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Veröffentlicht: 02.02.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
12 Kommentare
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Wolfgang Oelkers
04.02.2026

Antworten

Werden von eBay diese Buttons automatisiert bei jedem Angebot eingefügt?
Redaktion
05.02.2026
Grundsätzlich sind die Markplätze in der Pflicht. Wir gehen davon aus, dass diese rechtzeitig tätig werden.
Thomas
03.02.2026

Antworten

muss der widerrufende Kunde dann diesen Button auch VERPFLICHTEND nutzen oder ist das wieder nur ein neues Abmahnfeld? Der einfachste Widerruf ist die Rücksendung der Ware..........
Andree
09.02.2026
Eine Rücksendung allein reicht ja nicht, es muss ein Widerruf erklärt werden
Bert
03.02.2026

Antworten

Ich werde einen Abwahlbutton direkt neben dem Widerrufsbutton platzieren, da kann dann der mündige Bürger ganz einfach auf Knopfdruck die unfähigen EU Politiker abwählen!
Max Sonntag
03.02.2026

Antworten

Das sind alles Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Politiker, die offenkundig Langeweile haben und/oder nach außen ein wenig glänzen wollen. Man zeige mir einen EU-Bürger, der zwar in der Lage ist, online eine Bestellung zu tätigen, dann aber zu doof ist, diese zu widerrufen (zumal man ja auch noch über die Möglichkeit und die Vorgehensweise bei einem Widerruf schriftlich informiert wurde). Also solche Bürger gehören definitiv nicht zu unserem Kundenkreis. Davon aber mal ganz abgesehen finde ich den Bohei, der nun seitens der Händlerkollegen darum gemacht wird etwas übertrieben. Einfach den Link zum elektronischen Widerrufsformular (welches alle modernen Shopsystem anbieten) auf die Startseite setzen und farblich hervorheben. Aus die Maus. ;)
chris
03.02.2026

Antworten

War es vorher nicht schon kompliziert genug? Eine einfache E-Mail oder ein Brief mit den Worten „Hiermit kündige ich“ oder „Ich widerrufe den Vertrag“ hätte völlig ausgereicht. Stattdessen scheint man in Brüssel davon auszugehen, dass Kunden ohne einen zusätzlichen, unnötigen Button nicht in der Lage wären, so etwas selbst zu formulieren. Wie haben die Menschen das eigentlich all die Jahre zuvor geschafft? Dass viele ältere Menschen – etwa „Oma Greta“, die kaum oder gar keinen Internetzugang hat – dabei völlig außen vor bleiben, wird offenbar ignoriert. Die ältere Generation bringt wirtschaftlich angeblich nicht mehr genug ein, also macht man es ihr gleich ganz unmöglich, mitzuhalten. Dieser Button ist am Ende für alle Beteiligten ein Nachteil: für Kunden, für Händler und für den gesamten Handel. Zusätzlich entsteht erneut unnötige Bürokratie und erheblicher Mehraufwand in der Umsetzung. Bin ich eigentlich der Einzige, dem auffällt, dass jede Woche neue Regelungen hinzukommen, die uns Händler Schritt für Schritt weiter an den Rand treiben? Anstatt zu entlasten, wird der Druck immer größer. Wenn es nach mir geht, steuert die EU mit solchen Vorgaben in eine völlig falsche Richtung. Irgendwann wird der Punkt kommen, an dem die Menschen aufwachen und sich gegen diese Überregulierung wehren. Ich kann mir gut vorstellen, dass bereits heute sehr viele dazu bereit wären.
Rene O.
03.02.2026

Antworten

Dadurch werden die Retouren noch mehr steigen und die Umwelt noch weiter belastet. Dazu kommt noch das nun keine Gastbestellungen mehr möglich sind, da sonst ein Dritter den Kauf für einen anderen aus Spass storniern kann. Die Bürokratie und Selbststörung der EU geht weiter.
Andree
03.02.2026

Antworten

"Zudem müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Produkte und deren Risiken klar und verständlich erklären. Juristische Fachbegriffe sind zu vermeiden und eine persönliche Kontaktaufnahme muss auf Wunsch möglich sein." Ah warum gilt das nicht für Behörden? Dort könnte man auch mal verlangen, dass diese klar erklären und juristische Fachbegriffe etc vermieden werden? "Eine weitere Neuerung betrifft die Begrenzung der Widerrufsfrist bei Finanzdienstleistungsverträgen auf maximal 12 Monate und 14 Tage, sofern die Information über das Widerrufsrecht korrekt erfolgt ist. Dies soll Rechtssicherheit schaffen und Missbrauch verhindern." Gilt nur für Finanzdienstleistungen und normale Käufe nicht? Wie passend.....
Stefan F.
03.02.2026

Antworten

Ziel: "Ziel ist es, den Widerrufsprozess so unkompliziert zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst." Vertragsabschluss = Bestellprozess Widerrufsprozess bisher = Hyperlink zu Widerruf unterseite --> Email schreiben mit (nur den nötigsten) Daten zur Bestellung (Copy-paste Formular) Neuer Widerrufsprozess = Der Hyperlink muss grafisch wie ein CTA aufbereitet sein und anstelle von Email über ein Formular laufen. Verteh ich das richtig, dass dafür Menschen in Brüssel gearbeitet haben? Oder fehlt eine wichtige Information? Kann ich den CTA zum Widerruf einfach mit meinem Kontaktformular verlinken? :-D Oder: Kann ich in der Navi "Kontaktformular" nicht einfach durch "Widerruf" ersetzen? Dann wäre der Aufwand sofort durch ;-) Und ja, das sind zwar zynische, aber ernst gemeinte Fragen!
Sven
03.02.2026

Antworten

Weiß man schon wo der Widerrufsbutton verpflichtent positioniert werden soll? Viele Grüße Sven Schubert
Sigi
03.02.2026
@ Sven vor dem "jetzt kaufen" button natürlich! dann kann nichts mehr schief gehen.