Woher kommt der Irrtum?
Der Irrglaube, die Pflicht gelte nur für „die Großen“, hängt mit den unterschiedlichen Sanktionsmechanismen zusammen. Denn während kleinere Unternehmen vor allem mit Abmahnungen und zivilrechtlichen Klagen rechnen müssen, drohen Konzernen zusätzlich behördliche Bußgelder. So sieht der Gesetzentwurf Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vor – für Unternehmen mit mehr als 1,25 Mio. Euro Jahresumsatz sogar bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.
„Gegenüber einem Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Millionen Euro kann [...] die Ordnungswidrigkeit [...] mit einer Geldbuße bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.“
Artikel 246e § 2 Absatz 3 neue Fassung
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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