Der neue Widerrufsbutton sorgt schon seit Bekanntwerden für Diskussionen. Besonders kleinere Händler sehen die technische Umsetzung und die Folgen bei Fehlern als bürokratische Bürde. Kein Wunder also, dass sich die Hoffnung hält, es könnte Ausnahmen für kleine Unternehmen geben.

Doch diese Annahme führt ins Leere.

Keine Ausnahme für kleine Unternehmen beim Widerrufsbutton

Die elektronische Widerrufsfunktion wird voraussichtlich ab dem 19. Juni 2026 für alle Unternehmer verpflichtend, die online Verträge mit Verbrauchern schließen. Ob Konzern oder Ein-Mann-Shop: Wer ein Widerrufsrecht einräumen muss, muss auch den Button einbauen. Eine Umsatz- oder Unternehmensgrößenschwelle gibt es nicht. Damit sind kleine Händler genauso betroffen wie große Plattformen.

Woher kommt der Irrtum?

Der Irrglaube, die Pflicht gelte nur für „die Großen“, hängt mit den unterschiedlichen Sanktionsmechanismen zusammen. Denn während kleinere Unternehmen vor allem mit Abmahnungen und zivilrechtlichen Klagen rechnen müssen, drohen Konzernen zusätzlich behördliche Bußgelder. So sieht der Gesetzentwurf Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vor – für Unternehmen mit mehr als 1,25 Mio. Euro Jahresumsatz sogar bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.

„Gegenüber einem Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als  1,25 Millionen Euro kann [...] die Ordnungswidrigkeit [...] mit einer Geldbuße bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.“

Artikel 246e § 2 Absatz 3 neue Fassung 

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