Widerrufsbutton: Pflicht für alle – oder Ausnahmen für kleine Shops?

Veröffentlicht: 16.09.2025
imgAktualisierung: 16.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
16.09.2025
img 16.09.2025
ca. 1 Min.
Fragezeichen
sdecoret / Depositphotos.com
Viele hoffen auf Ausnahmen beim neuen Widerrufsbutton. Doch die Pflicht gilt ab 2026 für alle Händler – unabhängig von Größe oder Umsatz.


Der neue Widerrufsbutton sorgt schon seit Bekanntwerden für Diskussionen. Besonders kleinere Händler sehen die technische Umsetzung und die Folgen bei Fehlern als bürokratische Bürde. Kein Wunder also, dass sich die Hoffnung hält, es könnte Ausnahmen für kleine Unternehmen geben.

Doch diese Annahme führt ins Leere.

Keine Ausnahme für kleine Unternehmen beim Widerrufsbutton

Die elektronische Widerrufsfunktion wird voraussichtlich ab dem 19. Juni 2026 für alle Unternehmer verpflichtend, die online Verträge mit Verbrauchern schließen. Ob Konzern oder Ein-Mann-Shop: Wer ein Widerrufsrecht einräumen muss, muss auch den Button einbauen. Eine Umsatz- oder Unternehmensgrößenschwelle gibt es nicht. Damit sind kleine Händler genauso betroffen wie große Plattformen.

Woher kommt der Irrtum?

Der Irrglaube, die Pflicht gelte nur für „die Großen“, hängt mit den unterschiedlichen Sanktionsmechanismen zusammen. Denn während kleinere Unternehmen vor allem mit Abmahnungen und zivilrechtlichen Klagen rechnen müssen, drohen Konzernen zusätzlich behördliche Bußgelder. So sieht der Gesetzentwurf Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vor – für Unternehmen mit mehr als 1,25 Mio. Euro Jahresumsatz sogar bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.

„Gegenüber einem Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als  1,25 Millionen Euro kann [...] die Ordnungswidrigkeit [...] mit einer Geldbuße bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.“

Artikel 246e § 2 Absatz 3 neue Fassung 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 16.09.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
14 Kommentare
Kommentar schreiben

Steven
19.09.2025

Antworten

Wie sieht das bei Etsy Shops aus da hat man selber keine Möglichkeit so einen Button einzubauen?
Redaktion
23.09.2025
Halle Steven, hier müssen die Plattformen ran und entsprechende Vorkehrungen treffen. Wir sind derzeit dabei, uns ein kurzes Statement von allen Plattformen und Shopsystemen einzuholen. Beste Grüße, die Redaktion
FragdochmaldieMaus
19.09.2025

Antworten

Es muss in meinen Augen kein Bezug zur Bestellung haben. Somit kommt einfach ein Button sichtbar auf die Webshopseite mit einem Formular das der Kunde ausfüllen darf. Wenn das "sehr umfangreiche" Formular dann ausgefüllt ist, darf der Kunde und seinen Widerruf damit erklären und uns die Ware entsprechend dem vor dem Kaufabschluß zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung an uns zurücksenden. Wenn ich ehrlich bin, verstehe ich den Sinn dieser EU Verordnung nicht umgewandelt werden muss, da der Widerruf ja hinreichend in der Praxis funktioniert! Oder fallen mit dem Widerrufsbutton die bisherigen Regleungen weg?
Susanne Brand
17.09.2025

Antworten

Hallo. wir betreiben nur noch einen Ebay Shop und der soll bis nächstes Jahr aus Altersgründen geschlossen werden, so die Planung. Trotzdem wäre es wichtig, ob von Seiten Ebay's für die Integration etwas geplant ist. Ich wüsste nicht, wie ich es sonst einsetzen kann.
Yüksel
17.09.2025

Antworten

Hallo, ich bin Kleinunternehmer, habe kein Shop. İch verkaufe auf einem Plattform. Bin ich von der Pflicht Wiederrufsbutton betroffen? Danke und Grüße
Dirk
17.09.2025

Antworten

Dieser Unsinn, wie auch die davor verabschiedenden Vorschriften, kommen von einer aufgeblähten EU-Kommission mit 10.000 Beamten und Mitarbeiter, welche anscheinend den ganzen Tag nichts anderes machen, als solchen Unsinn zu verzapfen. Für Abo-Verträge halte ich den Button für sinnvoll, da bei diesen Shops, der Widerruf meist schon versteckt ist. Bei einem Onlineshop erhält der Käufer vor dem Kauf den Widerruf, wHrend den Kauf den Widerruf und nach dem Kauf den Widerruf angezeigt. Entgegen einem Abo, bei welchem man nach einem oder zwei Jahren nicht mehr weiß, wohin der Widerruf zu schicken ist, ist bei einem Onlinekauf bereits nach wenigen Tagen der Vertrag erfüllt und erledigt. Es macht nur Arbeit, bringt Ärger und am Schluss meint man, es hat vielleicht doch nicht die erwünschte Wirkung, sh. OS-Link.
Michael Fischer
17.09.2025

Antworten

Wir stellen individuelle Folien auf Bestellung her, welche vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Wir verkaufen aber auch Werkzeuge, wie z.B. Cuttermesser und Rakel, wo das Widerrufsrecht greift. Wie sollen wir da den Widerrufsbutton einbauen?
Redaktion
17.09.2025
Hallo Michael, wir haben uns dem Thema schon angenommen und hier eine erste Lösung präsentiert: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/widerrufsbutton-im-online-shop-pflicht-auch-ohne-widerrufsrecht Viele Grüße, die Redaktion
Herbert Zaha
17.09.2025

Antworten

Guten Tag. Ich habe einen Webkatalog [Link von der Redaktion entfernt] Es können Artikel praktisch nur persönlich per eMail bestellt werden. Wie und wo kann ich in meinem Webkatalog diesen Button einbinden, bzw. mit welchem Ziel verktnüpfen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Redaktion
17.09.2025
Hallo Herbert, Der „Widerrufsbutton“ ist laut dem Gesetzesentwurf nur dann verpflichtend, wenn der Verbraucher den Vertrag über die Website/App selbst abschließt. Erfolgt die Bestellung ausschließlich per E-Mail, besteht keine Pflicht, auf der Website einen Widerrufsbutton vorzuhalten. Viele Grüße, die Redaktion
Jenni
16.09.2025

Antworten

Und ich frag mich, ob Shopify mitzieht. Sonst wüsste ich nicht, wie ich das kostengünstig umsetzen kann. Reicht es, wenn man in den Footer einen Button integriert, der für alle gilt? Schließlich ist der Footer immer Sichtbar und für alle zugänglich.
Redaktion
17.09.2025
Hallo Jenni, ich bin sicher, dass die Shopsysteme hier bereits an der Arbeit sind und entsprechende Möglichkeiten anbieten werden. Wir begeben uns aber auf jeden Fall auch noch einmal in die Spur und fragen nach. Beste Grüße, die Redaktion
Ernest
16.09.2025

Antworten

Wie kann ich es rechtssicher umsetzen, wenn wir einen Online-Shop ohne Kundenkonten haben?
Redaktion
16.09.2025
Hallo Ernest, für den Verbraucher muss die Funktion leicht zugänglich sein (etwa in einem festen Bereich der Website ohne vorherigen Login). Die Zuordnung erfolgt schließlich über die über das Formular abgefragten Vertragsangaben. Wir schauen uns das Thema noch einmal genau an und werden sicher bald darüber berichten ;) Viele Grüße, die Redaktion