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Weniger Steuern, mehr Kündigungsfreiheit: Das plant die Koalition

Veröffentlicht: 02.07.2026
imgAktualisierung: 02.07.2026
Geschrieben von: Michael Pohlgeers
Lesezeit: ca. 3 Min.
02.07.2026
img 02.07.2026
ca. 3 Min.
Söder, Merz und Bas
kittyfly / Depositphotos.com
Die Koalition hat sich auf Reformen zur Einkommensteuer geeinigt. Aber auch bei Krankschreibungen und Arbeitsverträgen gibt es Änderungen.


Die Regierung hat sich bei ihren Beratungen im Koalitionsausschuss auf eine Reform der Einkommensteuer, neue Regelungen bezüglich Krankschreibungen und mehr „Flexibilität“ im Arbeitsmarkt geeinigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bat die Bürgerinnen und Bürger um Akzeptanz für seinen Reformkurs, wie die Zeit schreibt.

Längere Befristungen, einfachere Entlassungen

Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte an, den Arbeitsmarkt teils deregulieren zu wollen. Die Ministerin sprach von „mehr Flexibilität im Arbeitsrecht“, die durch die Reformen geschaffen werde. Konkret sollen Befristungszeiten auf vier Jahre verlängert werden, wodurch Unternehmen gestärkt würden, die „in neue Innovationen auch investieren“ und dafür Personal benötigen. Konkret umfassen die Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt folgende Schritte, wie aus der veröffentlichten Liste hervorgeht:

  • Sachgrundlose Befristungen für bis zu vier Jahre sollen für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, möglich sein. Hier erhalten Unternehmen die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge innerhalb dieser Zeit bis zu sechsmal zu verlängern.
  • Arbeitsverhältnisse von „Hochverdienern“ sollen ab 2027 leichter „mit Abfindungsoptionen aufgelöst werden können“. Das betreffe Einkommen, die mindestens 1,75 Mal größer sind als das Gehalt bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Das entspräche also einem Bruttoeinkommen von knapp 180.000 Euro im Jahr.
  • Abfindungen sollen steuerlich begünstigt werden: Je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird, desto größer der Vorteil.

Zudem kündigte Bas Maßnahmen an, um junge Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Wir können es uns nicht erlauben, dass wir 2,8 Millionen Jugendliche haben, die ohne Qualifizierung und Ausbildung sind und keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden“, so die Ministerin.

Einkommensteuer: Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen

Der große Brocken der Einigungen ist die Reform der Einkommensteuer. Das Entlastungsvolumen soll nach Angaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr liegen, berichtet die Tagesschau. Dabei sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen, allen voran aber Familien, profitieren. „In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden“, so die Tagesschau.

Gegenfinanziert werden soll das über eine Veränderung bei der sogenannten Reichensteuer. Diese soll künftig gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Aktuell liegt der Steuersatz bei 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro.

Zudem kündigte die Koalition an, Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag anheben zu wollen. Das Kindergeld soll ebenfalls steigen. Hier plant die Regierung eine zweistufige Steigerung bis auf 272 Euro im Jahr 2028.

Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs soll nach Angaben der Regierung von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird dagegen von 20 auf 15 Prozent gesenkt.

Änderungen bei Krankschreibungen

Die Koalition hat festgelegt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Gleichzeitig führt die Regierung die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung ein. Bisher war gesetzlich festgelegt, dass die Krankschreibung erst ab dem vierten Tag vorgelegt werden muss. Unternehmen haben hier allerdings die Möglichkeit, eigene Regelungen vertraglich festzulegen.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 02.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 02.07.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Michael Pohlgeers

Michael Pohlgeers

Micha beobachtet politische Entwicklungen und Marktplatz-Dynamiken. Seine Themen: Teamführung, Plattformen und alles, was den Handel bewegt.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Elias
03.07.2026

Antworten

Super, ich werde jetzt weniger Steuern bezahlen aber wegen WWPR und EPR werden die meisten kleinen Online Händler nicht mehr in der EU verkaufen können. Weniger Einnahmen für die Regierung.
Jay
03.07.2026

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"Reichensteuer". Ein absoluter Witz. Als ob 250-280k im Jahr reich" wären.
cf
02.07.2026

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Ich möchte nicht ins Detail gehen, denn eine Meinung hat jeder - notfalls eine von anderen geliehene... Aber das Thema AU ab 1. Tag finde ich sehr kritisch, denn die Arztpraxen sind eh schon überrannt und man bekommt kaum noch einen Termin. Zudem kostet jeder Arztbesuch den Krankenkassen bares Geld - welches ich dann mit meinen Beiträgen zahlen muss, selbst wenn ich nur sehr selten krank bin. Und so steigen die Kosten für die Kassen und wenn man wirklich mal was hat, bekommt man keinen Termin. Ich fand die bestehende Regel gut. Pflicht ab 4. Tag für Arbeitgeber die ihren Mitarbeitenden vertrauen und wer das nicht tut, kann ab 1. Tag eine verlangen. Wo war das Problem und wo genau entsteht dadurch ein Spar- oder Entlastungspotential? #VersteheIchNicht