Hier ein Bahnticket per App bestellen, dort schnell ein paar neue Sneaker für den Sommerurlaub ordern – für viele ist das vollkommen selbstverständlich. Doch für Personen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung kann dies teilweise eine unüberwindbare Herausforderung darstellen. Dabei muss man keine anerkannte Schwerbehinderung haben, sondern bereits eine Rot-Grün-Schwäche kann einen Menschen an seine Grenzen bringen, wenn dieser beispielsweise Angaben im rot-markierten Feld im Check-out korrigieren soll. Die Folge: Die Bestellung in deinem Shop muss schlimmstenfalls abgebrochen werden und der Kunde ist weg.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG), welches die Zugänglichkeit speziell für Produkte und digitale Dienstleistungen ins Visier nimmt, fokussiert zum ersten Mal herstellende Unternehmen und solche, die Waren und Dienstleistungen über ihre Webseiten verkaufen. Ob großer Online-Shop oder Start-up – alle Anbietenden von Waren und Dienstleistungen sind ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Das bedingt auch die Barrierefreiheit von Webseiten, mobilen Anwendungen sowie Produkten, die hierüber verkauft werden.
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beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geht es um den ZUGANG zu Produkten und Dienstleistungen. Dieser soll unter anderem allen Menschen die an der Gesellschaft teilnehmen, gleichermaßen das Online-Shopping ermöglich. Und ja, der Werkzeugshop als solches muss unter Umständen barrierefrei sein, der Hammer nicht, denn der fällt wie 99,9 % aller Produkte gar nicht unter das Gesetz. Bestimmte Artikel wie Spielekonsolen jedoch schon. Aber: Die Gestaltung der Produkte selbst obliegt nicht den Händler:innen sondern den Hersteller:innen.
Gruß, die Redaktion
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