Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftliches Anliegen, sondern wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch gesetzlich verankert. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen (worunter auch das Online-Shopping zählt) so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Umsetzung entsprechender Anforderungen. Doch was passiert, wenn Unternehmen die Anforderungen nicht rechtzeitig oder gar nicht umsetzen?
Marktüberwachung von Produkten
Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen nach dem 28. Juni 2025 nicht barrierefrei gestaltet haben, müssen damit rechnen, dass die Marktüberwachungsbehörden sich die betroffenen Produkte etwas genauer ansehen. Dies kann aufgrund einer Beschwerde, einem Hinweis oder proaktiv passieren. Generell gilt:
- Produkte, die nach dem Stichtag neu auf den Markt kommen (also beispielsweise von der Produktionsstätte in die Lieferkette gelangen), dürfen nicht mehr verkauft werden, wenn sie nicht barrierefrei sind.
- Bereits in Verkehr gebrachte Produkte dürfen noch abverkauft werden.
Kommt die Marktüberwachungsbehörde zu dem Ergebnis, dass das Produkt oder der Shop tatsächlich nicht die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, so fordert sie den Wirtschaftsakteur in einem ersten Schritt dazu auf, die Konformität des Produkts oder Shops mit den Barrierefreiheitsanforderungen herzustellen. Kommt der Verantwortliche dieser Aufforderung nicht nach, hat die Marktüberwachungsbehörde verschiedene Mittel zur Auswahl, z. B. Verkaufsverbot, Rückruf oder Anordnung der Schließung des Online-Shops.
Voraussichtlich wird die Durchsetzung aber schrittweise erfolgen, mit dem Ziel, betroffene Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, statt sie zu sanktionieren.
Strafen und Bußgelder: Wie teuer kann es werden?
Das BFSG sieht bei Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Diese können verhängt werden, wenn Unternehmen die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhalten oder gegen behördliche Anordnungen verstoßen. Allerdings muss betont werden, dass es beim Thema Barrierefreiheit nicht um eine Bestrafung geht. Vielmehr haben Behörden die Aufgabe, Unternehmen zu sensibilisieren und sie in die Lage zu versetzen, notwendige Verbesserungen vorzunehmen. Es wird also nicht, schon gar nicht sofort, zu drastischen Strafen kommen, sondern zunächst auf Aufklärung und Unterstützung gesetzt. Ziel ist es nicht, Unternehmen durch Bußgelder wirtschaftlich zu ruinieren.
Beschwerden von Verbrauchern: Verbraucherrechte ernst nehmen
Ungeachtet dessen sind Verbraucherbeschwerden möglich. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben zu melden. Sie können sich an Marktaufsichtsbehörden oder Verbraucherzentralen wenden, die dann Prüfungen einleiten und gegebenenfalls Sanktionen verhängen.
Unternehmen riskieren durch solche Beschwerden nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch eine negative öffentliche Wahrnehmung, wenn Mängel publik werden. Gerade im digitalen Zeitalter können schlechte Bewertungen und negative Berichte in sozialen Medien schnell Verbreitung finden und langfristigen Schaden anrichten.
Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände
Auch Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen haben die Möglichkeit, Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen auszusprechen. Fehlt die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit, kann dies als unlautere geschäftliche Handlung gewertet werden. Das kann nicht nur Abmahnkosten, sondern auch Unterlassungsklagen nach sich ziehen.
Neben den finanziellen Sanktionen können Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben Schaden am Image eines Unternehmens verursachen. Gerade in der heutigen Zeit, in der soziale Verantwortung immer wichtiger wird, sollten Unternehmen die positiven Effekte von Barrierefreiheit erkennen und umsetzen.
Wer sich bislang nicht mit dem Thema beschäftigt hat, sollte spätestens jetzt handeln, um rechtzeitig zum Stichtag am 28. Juni 2025 compliant zu sein und langfristig von den Vorteilen der Barrierefreiheit zu profitieren.
Alles, was man zur Barrierefreiheit wissen muss
Wir haben uns dem Thema Barrierefreiheit in unserer Themenreihe bereits aus vielen Blickwinkeln und umfassend gewidmet:
- Muss meine Webseite bald barrierefrei sein?
- Wie muss der barrierefreie Online-Shop aussehen?
- Praxis: Wie setze ich die Barrierefreiheitsanforderungen um?
- Barrierefreier Online-Shop: Diese Hürden stellen sich im Alltag (Interview)
- Das sind die neuen Anforderungen an barrierefreie Produkte
- Erweiterte Rechtstexte und neue Informationspflichten
- Checkliste zur Vorbereitung auf den 28. Juni
- FAQ zur Barrierefreiheit: Alles, was du wissen musst
Weitere Informationen rund um die Barrierefreiheit findest du auf unserer Themenseite Barrierefreiheit.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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