Entlastung oder Belastung? Was die neue Verpackungsverordnung wirklich bedeutet

Veröffentlicht: 25.03.2025
imgAktualisierung: 19.12.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 6 Min.
25.03.2025
img 19.12.2025
ca. 6 Min.
Eine antike Statue sitzt zwischen Papierstapeln und greift sich verärgert an den Kopf
unomay / Depositphotos.com
Wenn du beim Wort Verpackungsgesetz auch mit den Augen rollst: Hier kommt die nächste Bürokratie-Welle. Mehr Regeln, mehr Stress?


Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt nächstes Jahr in Kraft. Ziel ist weniger Müll, mehr Recycling – klingt gut, macht aber vielen Betrieben vor allem eins: Kopfschmerzen. Besonders kleine und mittlere Händler fragen sich: Was muss ich jetzt tun? Welche Verpackungen darf ich überhaupt noch nutzen? Muss ich mich im Ausland registrieren? Und überhaupt: Wird es besser mit der Bürokratie?

Die Entwicklung der Verpackungsvorschriften in Deutschland und der EU

Dabei ist das Thema Verpackungen nichts Neues für die Wirtschaft. Von der Verordnung zur Richtlinie zum Gesetz – und wieder zurück zur Verordnung: Die Verpackungsregeln haben in den letzten 30 Jahren einige Schleifen gedreht, meist mit unattraktiven Wendungen für den Handel. Die Regulierung von Verpackungen hat in Deutschland bereits in den 1990er-Jahren Fahrt aufgenommen: Mit der Einführung der ersten Verpackungsverordnung 1991 war Deutschland europaweit Vorreiter im Kampf gegen Verpackungsmüll. Sie brachte unter anderem die Einführung des Grünen Punkts und die Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen. Über die Jahre wurde die Verordnung mehrfach novelliert, bis sie schließlich 2019 im neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) aufging. Hier ist die Einführung des LUCID-Registers für die meisten sicher noch im Gedächtnis.

Parallel dazu wurden auf EU-Ebene zunehmend einheitlichere Regelungen entwickelt – mit dem Ziel, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung zu fördern. Die  EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist nun der nächste große Schritt: Sie soll das Verpackungsrecht in allen Mitgliedstaaten harmonisieren und die Transformation zu weniger, wiederverwendbaren und besser recycelbaren Verpackungen beschleunigen.

Nach dem Verpackungsgesetz kommt die Verpackungsverordnung

Ab August 2026 tritt nun also eine weitere EU-Verordnung in Kraft, die vielen Händlern schon jetzt Sorgenfalten auf die Stirn treibt: die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Was auf dem Papier nach einem sinnvollen Schritt Richtung Nachhaltigkeit aussieht und Hoffnungen weckt, bedeutet in der Praxis vor allem eins – mehr Regeln, mehr Aufwand, mehr Unsicherheit. Wieder neue Vorschriften, wieder neue Pflichten, wieder die Frage: Was genau gilt eigentlich für mich? Und wie verhindere ich, dass ich wegen irgendeiner Kleinigkeit abgemahnt werde?

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist das Thema frustrierend. Doch es gibt auch gute Nachrichten: Die Verordnung soll in vielen Bereichen vereinheitlichen und vereinfachen, Bürokratie abbauen (zumindest im Idealfall) und klare Standards schaffen, die für alle EU-Länder gleichermaßen gelten. VieleAnforderungen treten zudem erst gestaffelt in Kraft – es bleibt also noch Zeit, um sich vorzubereiten.

Im nachfolgenden FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die neue Verordnung.

FAQ – Was Händler jetzt wirklich wissen müssen

Was ist die PPWR überhaupt?

Die PPWR ist die neue Verpackungsverordnung der EU. Sie regelt ab August 2026 einheitlich, wie Verpackungen in ganz Europa gestaltet, genutzt und entsorgt werden dürfen – mit dem Ziel: mehr Recycling, weniger Müll, mehr Wiederverwendung. Im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien gilt sie direkt und verbindlich in allen Mitgliedstaaten.

Was ist neu im Vergleich zu den aktuellen Regeln?

Die wichtigsten Unterschiede:

  • EU-weit einheitliche Vorgaben statt nationaler Einzelregelungen
  • Pflicht zur Recyclingfähigkeit aller Verpackungen ab 2030
  • QR-Codes auf Verpackungen mit Infos zu Material, Recycling, Wiederverwendung
  • Striktere Materialvorgaben, z. B. keine unnötigen Materialkombinationen
  • keine Registrierungs- und Lizenzierungspflicht beim Inlandsversand für Verpackungen, die im Inland bezogen und für den Warenversand ausschließlich im Inland eingesetzt werden
  • Registrierung in jedem Land, dort ist zudem ein Bevollmächtigter zu bestellen

Warum kommt die PPWR, reichen nicht die aktuellen Vorschriften?

Nach Meinung der Experten nein, denn der Verpackungsmüll in der EU wächst stetig – während die Recyclingquoten stagnieren. Viele der aktuellen nationalen Regeln sind widersprüchlich oder lückenhaft. Mit der PPWR will die EU Klarheit, Einheitlichkeit und echte Fortschritte beim Ressourcenschutz schaffen.

Was gilt nach der Verordnung als Verpackung?

Gemäß der Verordnung ist eine Verpackung ein Gegenstand, unabhängig davon, aus welchen Materialien dieser gefertigt ist, der zur Nutzung durch einen Wirtschaftsakteur zur Aufnahme oder zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Produkten an einen anderen Wirtschaftsakteur oder an einen Endabnehmer bestimmt ist und aufgrund seiner Funktion, seines Materials und seiner Gestaltung nach Verpackungsformat differenziert werden kann.

Gibt es Ausnahmen für mein kleines Unternehmen?

Ja, aber nur eingeschränkt. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) gelten nicht automatisch als Erzeuger, wenn sie Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigener Marke herstellen lassen. In diesem Fall ist der Verpackungslieferant verantwortlich – aber nur, wenn beide Unternehmen im selben EU-Mitgliedsstaat sitzen.

Wichtig: Sitzt der Verpackungslieferant in einem anderen EU-Land, gilt das Kleinstunternehmen trotz seiner Größe selbst als Erzeuger und muss die entsprechenden Pflichten erfüllen. Kleine Betriebe sind also nur dann ausgenommen, wenn sie sehr klein sind und ihre Verpackungen von einem Lieferanten aus demselben EU-Land beziehen.

Muss ich meine Verpackungen jetzt komplett umstellen?

Nicht zwangsläufig – aber du solltest sie frühzeitig prüfen lassen. Viele gängige Verpackungen sind nicht recyclingfähig oder enthalten problematische Materialmischungen. Auch zu viel Leerraum ist künftig ein Problem. Frühzeitig umzustellen bedeutet, spätere Abmahnungen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Kommt eine Pflicht zu Mehrwegverpackungen?

Ja, aber nur in bestimmten Bereichen. Für den Online-Handel ist Wiederverwendbarkeit (noch) keine Pflicht, wird aber als nachhaltige Lösung gefördert und könnte künftig an Bedeutung gewinnen.

Wird der Verpackungsmüll pro Paket begrenzt?

Ja. Ab 2030 darf der Leerraum in Verpackungen nur noch max. 50 Prozent betragen. Also: Keine Riesenkartons mehr für kleine Produkte.

Muss ich QR-Codes auf meine Verpackungen drucken?

Ja, ab 2028. Der QR-Code soll Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und ggf. Wiederverwendung liefern. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher und bessere Sortierbarkeit im Recyclingprozess.

Muss ich mich weiterhin in jedem EU-Land einzeln registrieren?

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung soll die Registrierungspflicht für Verpackungen deutlich vereinfacht werden. An der Tatsache, dass man sich in jedem EU-Land einzeln registrieren muss, wird sich jedoch nichts ändern. Sobald du:

  • ins EU-Ausland versendest oder
  • Verpackungen aus dem Ausland beziehst,

bist du weiterhin registrierungs- und lizenzierungspflichtig. Eine zentrale EU-weite Registrierung über ein gemeinsames System ist nicht möglich (vergleichbar mit dem „One-Stop-Shop“ aus dem Steuerbereich). 

Hinzukommt, dass in jedem Land ein Bevollmächtigter bestellt werden muss. Ab 12.08.2026 musst du:

  • für jedes EU-Land, in das du versendest,
  • einen Bevollmächtigten benennen.

Dieser:

  • übernimmt Registrierung und Lizenzierung im jeweiligen Land,
  • sorgt dafür, dass du dich nicht mit jedem nationalen Gesetz befassen musst.

❗ Versand ist nur in Länder erlaubt, für die ein Bevollmächtigter benannt wurde.
❗ Plattformen wie Amazon oder Ebay dürfen einen Registrierungsnachweis verlangen.

Welche Pflichten habe ich als Online-Händler sonst noch?

Auch wenn du keine Verpackungen selbst herstellst, hast du Kontrollpflichten:

Du musst prüfen, ob:

  • der zuständige Hersteller ordnungsgemäß registriert ist,

  • die Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind (Identität & Material).

Bei Zweifeln:

  • Behörden informieren,

  • Verpackungen nicht weiterverwenden, bis alles geklärt ist.

Müssen alte Verpackungen ersetzt werden?

Ja – sofern sie ab Geltung nicht recyclingfähig oder gesetzeskonform sind. Verpackungen mit zu viel Materialmix, falschen Etiketten oder unnötigen Bestandteilen solltest du nach Möglichkeit bald austauschen. Wer sich rechtzeitig kümmert, vermeidet Lieferprobleme und Sanktionen.

Gilt das auch für Füllmaterial wie Papier oder Chips?

Ja, das gesamte Versandmaterial fällt unter die Regelung. Auch Füllstoffe müssen künftig recyclingfähig und sinnvoll gewählt sein. Luftpolsterfolie oder Chips aus Kunststoff sind kritisch – nachhaltige Alternativen sind gefragt.

Muss ich Verpackungen ganz neu designen?

Nicht zwangsläufig, aber Anpassungen sind in vielen Fällen notwendig – z. B. bei Etiketten, Klebstoffen, Materialkombinationen oder übermäßigem Leerraum. Oft lassen sich auch durch bessere Verpackungen Porto- und Lagerkosten sparen.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Dann drohen wie bisher Abmahnungen, Bußgelder oder Verkaufsverbote – insbesondere bei systematischen Verstößen. Auch Plattformen wie Amazon oder Ebay verlangen künftig, dass deine Verpackungen gesetzeskonform sind. Wer nicht mitzieht, kann im schlimmsten Fall vom Handel ausgeschlossen werden.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich erweitert und in einigen Punkten präzisiert, um die Rechtslage bestmöglich widerzuspiegeln.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 19.12.2025
Lesezeit: ca. 6 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
24 Kommentare
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Louis
21.09.2025

Antworten

Wieder ein neues Bürokratiemonster, dass vor allem die kleinen Unternehmen schwer belastet. Bringen wird es kaum etwas, denn niemand wird und kann all diese Vorschriften nachprüfen. Wer weiß schon was in meinem Karton steckt, da packe ich einfach einen QR Code drauf, was auch immer da drin ist. Wer prüft denn ob ich 50% Luft oder mehr habe? Wer kann denn sehen ob mein Klebeband wirklich recyclebar ist? Niemand. Solche Vorschriften sind einfach nur wirtschaftsschädlich und sinnlos. Die Chinesen halten sich daran nicht, schicken einfach alles mit PVC Band eingewickelt nach Europa, ohne Konsequenzen. Besser wäre es gewesen bei der Herstellung zu greifen, die Hersteller lizensieren ihre Pakete und treiben die Kosten über den Preis wieder ein. Über einen Schlüssel würde das an die einzelnen Länder verteilt werden. Damit hätte man den Handel komplett von der Bürokratie entlastet, niemand müsste sich wieder für jedes einzelne EU Land registrieren, was sehr teuer, für kleine Unternehmen gar unbezahlbar ist. Jetzt kommt noch Gewährleistungs-Label, ein Retourenbutton, Gott weiß was sie sich noch alles für Schikanen ausdenken. Ich werde meine Rentenzeit auf 60 vorziehen, habe die Nase voll. Ein paar Jahre mache ich das noch mit, dann wird der Laden geschlossen.
Thomas
15.11.2025
Das Problem ist, dass diese QR Codes vollautomatisch abgeglichen werden können. DHL / die Logistiker werden hier sicher auch in die Pflicht genommen eben diese Abgleiche durchzuführen. Stimmt etwas mit dem QR Code nicht oder lässt sich dieser nicht verifizieren, kann ich mir gut vorstellen, dass dann die Paketbeförderung verweigert wird. Und ja, all das verzerrt den globalen Markt. Temu & Co ist es völlig egal, was für Richtlinien hier in der EU gelten werden. Ganz im Gegenteil... die Klatschen Beifall, weil es ihren Markt stärkt und unseren schwächt. Das Ziel scheint tatsächlich zu sein, kleine Gewerbetreibende und Mittelstandsunternehmen kaputt zu machen. Ob man doch der Agenda von Klaus Schwab folgt?
Maddy
04.07.2025

Antworten

Schade, wir verkaufen unsere Kunstwerke leider über das Auktionshaus, wo wir leider europaweit liefern müssen und kein Land ausschließen dürfen. Laut dem neuen Gesetz sind die Plattformen wie Catawiki zum Beispiel dann verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkäufer in allen EU Ländern registriert sind und dort einen Bevollmächtigten haben. deshalb müssen wir dank dem neuen Gesetz Insolvenz anmelden und wurden Vom der EU kaputt gemacht dann! Es wird quasi verlangt, da wir unseren Endkunden ja nicht bestimmen können, dass wir uns in allen 27 EU Ländern registrieren mit dem Mindestbetrag von 250 € im Monat zuzüglich einem Bevollmächtigten der gesetzlich vorgeschrieben ist der zwischen 250 und 500 € kosten kann. Das bedeutet eine jährliche Grundgebühr von 27 × 750 € ungefähr nur damit wir weiterhin versenden dürfen in der EU. Das lustige ist wir verdienen im Monat gerade mal 2000 €-4000 €. Was bedeutet wir müssen Insolvenz anmelden wie viele unserer Kollegen auch. Auch die Plattformen werden sterben, und die Auktionshäuser werden sterben. Der Kunstmarkt wird sterben und das alles, weil sich die Links radikal Grünen in der EU eingenistet haben, [Teilsatz entfernt, bitte beachtet unsere Netiquette, Anm. d. Red.]. Ich habe eine Familie zu versorgen und mein Unternehmen gibt es schon seit über 15 Jahren und wegen dieser Scheiße kann ich jetzt Insolvenz anmelden und nein ich kann nicht nur in Deutschland verkaufen, weil Deutschland so die Bach runter ist das es keine Kaufkraft mehr hat. Wir haben die wenigsten Verkaufszahlen hier in Deutschland weil die Wirtschaft halt einfach schon komplett kaputt. Ist auch ohne diese neue Richtlinie
Peter T.
26.03.2025

Antworten

Es ist die Rede vom Erst-Inverkehrbringen. Für Versandkartons und Füllmaterial (Papier, Luftpolster, Schnittpappe) verwende ich Material aus meinen privaten Bestellungen oder sammle Versandabfälle von einer Apotheke ein. Die bekommen vom Großhändler Unmengen Verpackungen und Füllmaterial. Kann ich also Verpackungen und Füllstoffe, die schon in Umlauf waren, bedenkenlos weiterverwenden?
Christofer
26.03.2025
Auch diese Verpackung musst du schon lange trotzdem selber lizenzieren! Lösch denen Kommentar lieber sonst bekommst noch böse post.
C.Sauer
26.03.2025

Antworten

Es ist nicht zu übersehen, dass Kleinunternehmen nicht mehr gewünscht sind und systematisch kaputt gemacht werden. Jedes Jahr ein neuer Irrsinn. Als One-Man-Show ist das alles nicht mehr zu schaffen. Ich habe noch immer mit der GPSR zu kämpfen. Jeder Arbeitsschritt frisst seither Zeit ohne Ende und nun ab kommendem Jahr noch so ein sinnloses Gesetz. Meine Verpackungen sind überwiegend Maxibriefkartons oder kleine Luftpolsterumschläge. Diese werden neu gekauft. Alles was in Kartons versendet werden muss wird in gebrauchten Kartons mit gebrauchtem Stopfmaterial (Papier oder Luftpolsterkissen) versendet. Seit vielen Jahren machen wir das so und lizenzieren auch die Versandkartons und Stopfmaterialien, welche wir durch private Einkäufe erhalten haben und die somit ja von dem Händler zuvor auch schon lizenziert wurden. Ich schließe mich hier den anderen Kommentaren an: diese QR-Codes gehören vom Hersteller auf den Verpackungen angebracht. Der weiß was drin ist. Die GPSR hat deutlich gezeigt, dass Nachfragen bei Herstellern nur eins sind, nämlich zeitraubend und uneffektiv. Die Gesetzgeber denken sich das immer sehr nett aus, nur halt eben leider weit an der Realität vorbei. Gebrauchte Kartons zu verwenden wird da schlichtweg unmöglich, da man ja schon gar keine Ahnung hat wer der Hersteller ist, den man fragen kann (um keine Antwort zu erhalten, siehe GPSR). Fazit: noch mehr Müll, weil alle alten Kartons und Stopfmaterialien entsorgt werden müssen, da man die Inhaltsstoffe nicht angeben kann und dafür werden neue Verpackungen teuer gekauft damit man der Gesetzgebung gerecht werden kann. Toll. Wann werden die Hersteller denn mal in die Pflicht genommen? Wenn es nur noch ein paar große Unternehmen gibt und alle kleinen tot sind?
André
25.03.2025

Antworten

Ganz ehrlich, wer soll das alles denn noch schaffen, da blickt kein kleines Unternehmen mehr durch, die haben alle schon genug mit dem ganzen anderen Bürokratiekram zu tun, es werden also wieder viele tausende Unternehmen aufgeben und wir auch, wir haben die Nase gestrichen voll von den ganzen Bürokratiegesetzen gegen uns Händler, man kann nichts mehr verdienen, kommt nicht mehr zum arbeiten, nicht mehr zum leben, es macht alles einfach keinen Sinn und keinen Spaß mehr, bin seit 30 Jahren im Onlinehandel und habe tolle Zeiten erlebt, das Heute aber ist nur noch die Hölle.
K.F.
25.03.2025

Antworten

Wie erstellt man denn als KMU QR-Codes? Wäre es nicht sinnvoller, dass die Hersteller der jeweiligen Verpackungsmaterialien diese mit einem QR-Code versehen?
Frank2
31.03.2025
Sinnvoll wäre es wenn der Wellpappe Hersteller, bzw. Der kunstoffgranulathersteller die in der EU sitzen lizenzieren. Respektive der Importeur. Und alle im Prozess danach nichts mehr mit dem.must zu tun haben.
K.F.
25.03.2025

Antworten

Wie wird sichergestellt, dass die Waren in den kleineren Verpackungen auch beim Verbraucher ankommen? Ich versende überwiegend klene Artikel, die dann in einer Faltbox 16 x 11 x 5cm, aufgrund des Wertes als DHL-Paket verschickt werden. Mehrmals fällt diese Größe bei DHL schon mal vom Laufband. Wie wird sichergestellt, dass kleinere Versandkartons dann auch ankommen? Ich schließe mich Frank Bohne an, wie soll man dann Schmuck sicher versenden?
Robert
25.03.2025

Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren, wir verpacken unsere Pakete zu 90% mit Stretchfolie, mit denen die Paletten von bestellter Ware umwickelt sind. Ist die dann auch nicht mehr erlaubt?
cf
25.03.2025

Antworten

QR-Codes: Riesen Verbrauch von zusätzlichem Druckertoner auf jedem Paket, wo doch Druckertoner so umweltfreundlich ist....Oder Aufkleber aus Plastik auf einem Pappkarten, die dann wiederrum einen Aufkleber mit der Kennzeichnung benötigen, dass der Aufkleber getrennt entsorgt werden muss, da er aus Plasik ist :-) Zudem muss über den QR-Code ja auch sichergestellt werden, dass die Materialbezeichnung in allen Amtssprachen bereitgestellt wird, in die der Karton evtl. versendet wird. Ob es da dann wie bei Textilien eine vorgegebene Liste mit genauen Bezeichnungen gibt? Weitere Kennzeichnung: Es ist gem. der Verordnung den Ländern überlassen, weitere Kennzeichnungen zu erlassen (wie jetzt z.B. in Spanien). Hier müssen dann plötzlich blaue, gelbe oder graue Symbole gedruckt werden (siehe Tonerverbrauch und was ist eigentlich mit Farbenblinden?) Barrierefreiheit: Wie sollen die Informationen denn bitte barrierefrei bereitgestellt werden? Ein blinder Mensch findet den QR-Code ja nicht!? Registrierungspflicht: Ich lese es so, dass man sich zwar zentral registrieren kann, aber trotzdem pro Land kostenpflichtig einem Entsorgungsdienst anschließen (und zahlen) muss. Wo ist da der Vorteil?
andreas
25.03.2025

Antworten

Wir versenden Glasprodukte. Bei weniger als 50 % Leerraum wäre das nicht mehr ohne Bruch zu versenden. Wir haben eher 90 % Leerraum den wir auch benötigen. Zb Glasscheibe, die ist 5 mm breit. nun hätte man als Schutz auf jeder seite 1,25 mm. Wir arbeiten teils mit Verpackung in Verpackung. Gibt es hier Ausnahmen ? Weiter habe ich das Gesetz so verstanden, da der vorhandene Lagerbestand von Kartonagen nicht davon betroffen ist. Da die Umsätze im Keller sind, reicht dieser noch viele Jahre. Wieso sollte dann heir eine Abmahnung drohen ? gegf. was soll man damit machen, wenn man diese nicht mehr nutzen dürfte ?
Frank Bohne
25.03.2025

Antworten

Na das wird lustig! Wie soll das bei Schmuckstücken aussehen: nicht mehr als 50% Leerraum!? Oftmals sind die Frachtettiken schon größer und wenn das nicht, dann die Mindestgrößenanforderung der Versandunternehmen. Die Auflage des angestrebten QR- Code bereitet mir daneben schon im Vorfeld Kopfzerbrechen. Wir dürfen gespannt sein!
Verzweiflung
25.03.2025

Antworten

braucht man zu dem neuen Gestez dann die Lucid nummer trotzdem? und wo kann man sich dann registrieren für das neue Verpackungsgesetz? wo bekommt man dann die ganzen Links z.B. zu den QR Codes oder überhaupt zu dem ganze registrier Thema..das wird ja dann änlich sein wie bei Lucid?...es wäre gut dann das alles mal in einem NEWs Letter zusammen zu fassen, damit man nicht wieder wie ein bekloppter stundenlang selbst recherchieren muss...
ralf
25.03.2025

Antworten

Ich lach mich gerade tot. Registrierungspflicht in jedem Land entfällt. Ist eine Erleichterung. Spart, Nerven Zeit und Geld. Stimmt. Aber eine Registrierung ist eine einmalige Sache. Im Gegenzug darf ich auf jeder Verpackung einen QR draufkleben. Kostet mehr Nerven Zeit und vor allem Geld. GPSR 2.0. Und warum zum Teufel einen QR Code? Der ist vielleicht nützlich um große Menge an Informationen auf kleinstem Raum unterzubringen. Aber wenn seitens des Herstellers einfach das Wort Pappe auf einen Pappkarton gedruckt wird, dann könnte man die Information, dass der Pappkarton aus Pappe besteht auch ohne digitales Lesegerät erhalten. Auch wenn der Online-Händler als Quasi-Hersteller gilt, ist er es dennoch nicht. Die Kennzeichnung, aus welche Materialen eine Verpackung besteht, müsste also vom echten Hersteller angebracht werden. Der wüsste auch, aus welchen Materialien die Verpackung besteht. Wäre zudem umweltfreundlicher, als wenn jeder Online-Händler noch extra Etiketten draufklebt. Bald muss man wegen allem sein Handy bereithalten um QR Codes zu entschlüsseln. Ich bin mal gespannt ob irgendwann auf öffentlichen Toiletten die weiblich/männlich Symbole wegfallen werden (zu diskriminierend, da das weibliche Symbol immer einen Rock trägt, wobei auch Frauen Hosen tragen.) und diese mit einen QR Code ersetzt werden. Dann muss erst den QR Code scannen, damit man weiß ob das die richtige Tür für mein Geschlecht ist. Ersetzt der QR code bald die normale Schrift? Warum macht man es nicht wie in anderen Bereichen? In der Lebensmittelindustrie funktionert das ganz gut. Die haben die Zutatenliste einfach aussen angebracht. Kein Supermarkt muss da einen QR Code draufkleben und jeder kann es lesen, ohne Hilfsmittel! Könnte bei Verpackungen auch funktionieren. Und welcher Online-Händler verwendet größere Verpackung als er muss? Allein dass dieser Punkt überhaupt vorkommt ist schon Frechheit. Meint die EU, dass es uns Online-Händler so gut geht, dass wir Geld zum Fenster rauswerfen? Aber genau dieser Punkt zeigt wie weltfremd die EU ist. Aber Lebensmittelhersteller dürfen halbgefüllte Verpackungen verkaufen, um die Menge von außen größer erscheinen zu lassen, solange die Inhaltsangabe stimmt. Ich stelle mir gerade vor wie man in Zukunft im Haushalt den Müll sortiert. Mit Handy und scannt bei jedem Abfallstück den QR Code und sortiert danach. Ich fand das Trimanlogo in Frankreich schon ulkig, aber gut verständlich. Das hier ist schon ziemlich Schildbürgerhaft.
Martina Berg
25.03.2025

Antworten

Wir nutzen für unseren Versand nahezu 90 % bereits verwendete Kartons und Füllmaterial wieder (in denen wir unsere Ware vom Großhändler bekommen). Was ist damit? Müssen die auch einen QR-Code haben? Kann ich den selber anbringen?
Michaela
25.03.2025

Antworten

So langsam habe ich das Gefühl das unsere Politiker jeglichen Sinn zur Realität verloren haben. Hier werden Beschlüsse gefasst die in meinen Augen absurd sind. Wieder neue Regelungen, wieder neue Abmahnwellen.........Was ist mit der bürokratischen Entlastung von denen immer gesprochen wird? Nur heiße Luft
Querbeethanse
25.03.2025

Antworten

Was ist wenn ich gebrauchtes Material zum verpacken nehme?
Thomas
15.11.2025
Du bist trotzdem in der Pflicht. Du giltst als "Inverkehrbringer" von Verpackungsmüll in dem Moment wenn Du was auch immer wie verpackt an einen ENDKUNDEN schickst. D.h. wenn Du ein Macbook an einen Endkunden verschickst, bist Du der "Inverkehrbringer" von Müll, auch wenn die Verpackung des MacBooks eigentlich von Apple stammt. Selbst Gummibändchen um Radieschen fallen unter diese LUCID Registrierungspflicht. Das ist alles völlig Gaga! Aber leider Gesetz!
Erwin
25.03.2025

Antworten

Da unser Unternehmen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, verwenden wir ausschließlich gebrauchte Verpackungen. Beshalb mussten wir uns bislang nirgends registrieren oder sonst etwas tun. Wird das zukünftig anders ein? Gibt es denn einen QR-Code für gebrauchte Umverpackungen?
DA
25.03.2025
Wie machen Sie das denn? Sie sind Inverkehrbringen und bei Lucid sagte man mir schriftlich,cauch bereits genutzte Packungen müssen registriert werden. Und Sie nutzen kein Verpackungsband?? Kein Füllmaterial? Ihre Ware wird vollständig versendet ohne irgendwelche neue Verpackungsbestandteile?
Peter
25.03.2025

Antworten

Darf normales Klebeband weiter verwendet werden?
Redaktion
25.03.2025
Hallo Peter, viele Dank für deine Frage, das interessiert sicher viele und hier kommt die Antwort. Die PPWR stellt keine direkte Verbotsregelung für Klebeband auf, aber sie hat Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, das Design einer Verpackung und Störstoffe in Verpackungen. Normales Klebeband (z. B. PP- oder PVC-Klebeband mit Acryl- oder Hotmelt-Klebstoff) kann die Recyclingfähigkeit beeinträchtigen, vor allem wenn es nicht leicht entfernbar ist oder nicht mit dem Material kompatibel ist (z. B. bei Kartonverpackungen aus Papier). Ab einem bestimmten Stichtag (voraussichtlich 2030) müssen Verpackungen eine bestimmte Recyclingfähigkeit nachweisen, was dann auch Verpackungselemente wie Klebeband betreffen kann. Für Unternehmen, die PPWR-konform verpacken möchten, empfiehlt sich der Umstieg auf recyclingfreundliche Klebebänder, z. B. Papierklebeband oder spezielle recyclingkompatible Folienbänder. Ein komplettes, generelles Verbot besteht also auch künftig nicht, aber ein Umstieg ist langfristig zu prüfen. Viele Grüße, die Redaktion