Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt nächstes Jahr in Kraft. Ziel ist weniger Müll, mehr Recycling – klingt gut, macht aber vielen Betrieben vor allem eins: Kopfschmerzen. Besonders kleine und mittlere Händler fragen sich: Was muss ich jetzt tun? Welche Verpackungen darf ich überhaupt noch nutzen? Muss ich mich im Ausland registrieren? Und überhaupt: Wird es besser mit der Bürokratie?
Die Entwicklung der Verpackungsvorschriften in Deutschland und der EU
Dabei ist das Thema Verpackungen nichts Neues für die Wirtschaft. Von der Verordnung zur Richtlinie zum Gesetz – und wieder zurück zur Verordnung: Die Verpackungsregeln haben in den letzten 30 Jahren einige Schleifen gedreht, meist mit unattraktiven Wendungen für den Handel. Die Regulierung von Verpackungen hat in Deutschland bereits in den 1990er-Jahren Fahrt aufgenommen: Mit der Einführung der ersten Verpackungsverordnung 1991 war Deutschland europaweit Vorreiter im Kampf gegen Verpackungsmüll. Sie brachte unter anderem die Einführung des Grünen Punkts und die Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen. Über die Jahre wurde die Verordnung mehrfach novelliert, bis sie schließlich 2019 im neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) aufging. Hier ist die Einführung des LUCID-Registers für die meisten sicher noch im Gedächtnis.
Parallel dazu wurden auf EU-Ebene zunehmend einheitlichere Regelungen entwickelt – mit dem Ziel, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung zu fördern. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist nun der nächste große Schritt: Sie soll das Verpackungsrecht in allen Mitgliedstaaten harmonisieren und die Transformation zu weniger, wiederverwendbaren und besser recycelbaren Verpackungen beschleunigen.
Nach dem Verpackungsgesetz kommt die Verpackungsverordnung
Ab August 2026 tritt nun also eine weitere EU-Verordnung in Kraft, die vielen Händlern schon jetzt Sorgenfalten auf die Stirn treibt: die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Was auf dem Papier nach einem sinnvollen Schritt Richtung Nachhaltigkeit aussieht und Hoffnungen weckt, bedeutet in der Praxis vor allem eins – mehr Regeln, mehr Aufwand, mehr Unsicherheit. Wieder neue Vorschriften, wieder neue Pflichten, wieder die Frage: Was genau gilt eigentlich für mich? Und wie verhindere ich, dass ich wegen irgendeiner Kleinigkeit abgemahnt werde?
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist das Thema frustrierend. Doch es gibt auch gute Nachrichten: Die Verordnung soll in vielen Bereichen vereinheitlichen und vereinfachen, Bürokratie abbauen (zumindest im Idealfall) und klare Standards schaffen, die für alle EU-Länder gleichermaßen gelten. VieleAnforderungen treten zudem erst gestaffelt in Kraft – es bleibt also noch Zeit, um sich vorzubereiten.
Im nachfolgenden FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die neue Verordnung.
FAQ – Was Händler jetzt wirklich wissen müssen
Was ist die PPWR überhaupt?
Die PPWR ist die neue Verpackungsverordnung der EU. Sie regelt ab August 2026 einheitlich, wie Verpackungen in ganz Europa gestaltet, genutzt und entsorgt werden dürfen – mit dem Ziel: mehr Recycling, weniger Müll, mehr Wiederverwendung. Im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien gilt sie direkt und verbindlich in allen Mitgliedstaaten.
Was ist neu im Vergleich zu den aktuellen Regeln?
Die wichtigsten Unterschiede:
- EU-weit einheitliche Vorgaben statt nationaler Einzelregelungen
- Pflicht zur Recyclingfähigkeit aller Verpackungen ab 2030
- QR-Codes auf Verpackungen mit Infos zu Material, Recycling, Wiederverwendung
- Striktere Materialvorgaben, z. B. keine unnötigen Materialkombinationen
- keine Registrierungs- und Lizenzierungspflicht beim Inlandsversand für Verpackungen, die im Inland bezogen und für den Warenversand ausschließlich im Inland eingesetzt werden
- Registrierung in jedem Land, dort ist zudem ein Bevollmächtigter zu bestellen
Warum kommt die PPWR, reichen nicht die aktuellen Vorschriften?
Nach Meinung der Experten nein, denn der Verpackungsmüll in der EU wächst stetig – während die Recyclingquoten stagnieren. Viele der aktuellen nationalen Regeln sind widersprüchlich oder lückenhaft. Mit der PPWR will die EU Klarheit, Einheitlichkeit und echte Fortschritte beim Ressourcenschutz schaffen.
Was gilt nach der Verordnung als Verpackung?
Gemäß der Verordnung ist eine Verpackung ein Gegenstand, unabhängig davon, aus welchen Materialien dieser gefertigt ist, der zur Nutzung durch einen Wirtschaftsakteur zur Aufnahme oder zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Produkten an einen anderen Wirtschaftsakteur oder an einen Endabnehmer bestimmt ist und aufgrund seiner Funktion, seines Materials und seiner Gestaltung nach Verpackungsformat differenziert werden kann.
Gibt es Ausnahmen für mein kleines Unternehmen?
Ja, aber nur eingeschränkt. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) gelten nicht automatisch als Erzeuger, wenn sie Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigener Marke herstellen lassen. In diesem Fall ist der Verpackungslieferant verantwortlich – aber nur, wenn beide Unternehmen im selben EU-Mitgliedsstaat sitzen.
Wichtig: Sitzt der Verpackungslieferant in einem anderen EU-Land, gilt das Kleinstunternehmen trotz seiner Größe selbst als Erzeuger und muss die entsprechenden Pflichten erfüllen. Kleine Betriebe sind also nur dann ausgenommen, wenn sie sehr klein sind und ihre Verpackungen von einem Lieferanten aus demselben EU-Land beziehen.
Muss ich meine Verpackungen jetzt komplett umstellen?
Nicht zwangsläufig – aber du solltest sie frühzeitig prüfen lassen. Viele gängige Verpackungen sind nicht recyclingfähig oder enthalten problematische Materialmischungen. Auch zu viel Leerraum ist künftig ein Problem. Frühzeitig umzustellen bedeutet, spätere Abmahnungen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Kommt eine Pflicht zu Mehrwegverpackungen?
Ja, aber nur in bestimmten Bereichen. Für den Online-Handel ist Wiederverwendbarkeit (noch) keine Pflicht, wird aber als nachhaltige Lösung gefördert und könnte künftig an Bedeutung gewinnen.
Wird der Verpackungsmüll pro Paket begrenzt?
Ja. Ab 2030 darf der Leerraum in Verpackungen nur noch max. 50 Prozent betragen. Also: Keine Riesenkartons mehr für kleine Produkte.
Muss ich QR-Codes auf meine Verpackungen drucken?
Ja, ab 2028. Der QR-Code soll Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und ggf. Wiederverwendung liefern. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher und bessere Sortierbarkeit im Recyclingprozess.
Muss ich mich weiterhin in jedem EU-Land einzeln registrieren?
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung soll die Registrierungspflicht für Verpackungen deutlich vereinfacht werden. An der Tatsache, dass man sich in jedem EU-Land einzeln registrieren muss, wird sich jedoch nichts ändern. Sobald du:
- ins EU-Ausland versendest oder
- Verpackungen aus dem Ausland beziehst,
bist du weiterhin registrierungs- und lizenzierungspflichtig. Eine zentrale EU-weite Registrierung über ein gemeinsames System ist nicht möglich (vergleichbar mit dem „One-Stop-Shop“ aus dem Steuerbereich).
Hinzukommt, dass in jedem Land ein Bevollmächtigter bestellt werden muss. Ab 12.08.2026 musst du:
- für jedes EU-Land, in das du versendest,
- einen Bevollmächtigten benennen.
Dieser:
- übernimmt Registrierung und Lizenzierung im jeweiligen Land,
- sorgt dafür, dass du dich nicht mit jedem nationalen Gesetz befassen musst.
❗ Versand ist nur in Länder erlaubt, für die ein Bevollmächtigter benannt wurde.
❗ Plattformen wie Amazon oder Ebay dürfen einen Registrierungsnachweis verlangen.
Welche Pflichten habe ich als Online-Händler sonst noch?
Auch wenn du keine Verpackungen selbst herstellst, hast du Kontrollpflichten:
Du musst prüfen, ob:
der zuständige Hersteller ordnungsgemäß registriert ist,
die Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind (Identität & Material).
Bei Zweifeln:
Behörden informieren,
Verpackungen nicht weiterverwenden, bis alles geklärt ist.
Müssen alte Verpackungen ersetzt werden?
Ja – sofern sie ab Geltung nicht recyclingfähig oder gesetzeskonform sind. Verpackungen mit zu viel Materialmix, falschen Etiketten oder unnötigen Bestandteilen solltest du nach Möglichkeit bald austauschen. Wer sich rechtzeitig kümmert, vermeidet Lieferprobleme und Sanktionen.
Gilt das auch für Füllmaterial wie Papier oder Chips?
Ja, das gesamte Versandmaterial fällt unter die Regelung. Auch Füllstoffe müssen künftig recyclingfähig und sinnvoll gewählt sein. Luftpolsterfolie oder Chips aus Kunststoff sind kritisch – nachhaltige Alternativen sind gefragt.
Muss ich Verpackungen ganz neu designen?
Nicht zwangsläufig, aber Anpassungen sind in vielen Fällen notwendig – z. B. bei Etiketten, Klebstoffen, Materialkombinationen oder übermäßigem Leerraum. Oft lassen sich auch durch bessere Verpackungen Porto- und Lagerkosten sparen.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?
Dann drohen wie bisher Abmahnungen, Bußgelder oder Verkaufsverbote – insbesondere bei systematischen Verstößen. Auch Plattformen wie Amazon oder Ebay verlangen künftig, dass deine Verpackungen gesetzeskonform sind. Wer nicht mitzieht, kann im schlimmsten Fall vom Handel ausgeschlossen werden.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich erweitert und in einigen Punkten präzisiert, um die Rechtslage bestmöglich widerzuspiegeln.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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