Verpackungsverordnung: Das können Händler jetzt schon tun

Veröffentlicht: 25.09.2025
imgAktualisierung: 25.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.09.2025
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ca. 2 Min.
Eine Frau sitzt im Büro und hakt eine Checkliste zur Verpackungsverordnung ab
Erstellt mit DALL-E
Ab 2026 gilt eine neue Verpackungsverordnung – schon jetzt können sich Händler darauf vorbereiten.


Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sorgt für viel Aufregung – und das nicht ohne Grund. Ab 2026 müssen alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, schrittweise neue Regeln umsetzen. Viel Bürokratie, komplizierte Vorschriften und teils unklare Anforderungen machen es schwer, den Überblick zu behalten. Das sorgt bei vielen Händlern für Frustration – viele sind verständlicherweise überhaupt nicht auf die PPWR vorbereitet.

Die Zeit läuft zwar, aber es ist noch nicht zu spät, um die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wer jetzt anfängt, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen, kann Fehler und damit Strafen vermeiden.

Keine Panik – die wichtigsten Daten im Blick behalten

Bevor es an die Umsetzung geht, muss man jedoch eins wissen: Die neue EU-Verpackungsverordnung kommt nach und nach. Für Online-Händler bedeutet das: nicht in Panik verfallen. Die meisten Pflichten greifen nicht direkt ab August 2026, sondern beispielsweise erst ab 2028 oder später.

Kurz-Timeline für Händler

2026:

  • Die allgemeine Anwendung („general application“) beginnt am 12. August 2026.
  • Chemikalien-Beschränkung in Verpackungen tritt in Kraft.
  • Umstellung bei der Verpackungslizenzierung und -registrierung beginnt, z. B. neue Meldepflichten, Kostenmodelle, Bevollmächtiger beim Auslandsversand.
  • Aber auch: Wegfall der nationalen Registrierung und Lizenzierung

2028:

  • Harmonisiertes Labeling (inkl. QR-Codes) auf Verpackungen wird Pflicht.

2030:

  • Mindestanteile an Recyclingmaterial für bestimmte Verpackungen.
  • Erste Wiederverwendungsziele (u. a. Transport/Versand).
  • Bestimmte Verpackungen (z. B. unnötige Umverpackungen) werden verboten.

2035–2040:

  • Verpackungen müssen praktisch recycelbar sein.
  • Strengere Rezyklatquoten.
  • Höhere Reuse-Ziele.

Doch wer jetzt schon kleine Schritte geht, ist langfristig klar im Vorteil.

Fahrplan für die Umsetzung der EU-PPWR

Die Umstellung auf die neuen Vorgaben wird Zeit und Geld kosten – zum Beispiel bei der Anpassung von Kartonagen, Etiketten oder sogar Warenwirtschaftssystemen (für Nachweis- und Dokumentationspflichten). Obwohl es noch dauert, bis die Verordnung nach und nach in Kraft tritt, können Unternehmen bereits jetzt entscheidende Schritte unternehmen, um sich vorzubereiten.

1. Eigene Verpackungen erfassen
Was? Übersicht über alle eingesetzten Verpackungen (Karton, Füllmaterial, Produktverpackung, Versandtaschen) erstellen.
Warum? Die Bestandsaufnahme zeigt, wo Risiken liegen und wo schon zukunftsfähige Lösungen im Einsatz sind.

2. Lieferantencheck starten
Was? Nach Recyclingfähigkeit und Nachweisen zum Rezyklatanteil fragen.
Warum? Nur konforme Verpackungen dürfen künftig in Verkehr gebracht werden.

3. Nachhaltige Alternativen testen
Was? Erste Pilotläufe mit recyclingfähigen Kartons, Monomaterial oder Mehrweg-Versandverpackungen.
Warum? Tests im kleinen Rahmen verhindern spätere Überraschungen und machen Umstellungen sicherer.

4. Kundenkommunikation vorbereiten
Was? Transparent machen, dass Verpackungen nachhaltiger werden („Wir nutzen recyclingfähige Materialien“). Hinweis: Neue Vorgaben zur Nachhaltigkeitswerbung beachten.
Warum? Nachhaltigkeit ist für viele Kunden ein Kaufargument – frühe Kommunikation schafft Vertrauen.

5. Kennzeichnung/Labeling planen
Was? Prüfen, wie sich in Zukunft Verpackungsinfos (z. B. per QR-Code oder Label) umsetzen lassen.
Warum? Ab 2028 sind harmonisierte Labels Pflicht – eine rechtzeitige Vorbereitung spart später Stress.

Mehr Informationen zur neuen Verpackungsverordnung:

Veröffentlicht: 25.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 25.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
18 Kommentare
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genny
02.10.2025

Antworten

Warum machen wir keine Petition und der Händlerbund reicht dies ein?
Sith
02.10.2025

Antworten

Gibt es eigentlich irgendeine Info darüber ob ein Anbieter die EU-weite Lizenzierung übernehmen kann? Da fühlt man sich irgendwie etwas verloren. Oder muss man tatsächlich unzählige 20+ verschiedene hier nehmen?
ralf
27.09.2025

Antworten

"Warum? Nachhaltigkeit ist für viele Kunden ein Kaufargument – frühe Kommunikation schafft Vertrauen." Aha. Deswegen kaufen Verbraucher bei Temu und Shein, wegen der Nachhaltigkeit und deswegen sind diese Plattformen so erfolgreich. Beleidigt bitte nicht die Intelligenz eurer Leser.
Ich
26.09.2025

Antworten

Und was ist mit aus Altpapier selbstgemachten Materialien, darf. Icht benutzt werden oder muss wie Neuware behandelt werden, Zoll, super für den angestrebten Umweltschutz Schade, das es keine Lobby für uns gibt
Susanne
26.09.2025

Antworten

Ist nicht diese Empfehlung wieder abmahngefährdend, weil Werbung mit einer (rechtlich vorgeschriebenen) Selbstverständlichkeit ? 4. Kundenkommunikation vorbereiten Was? Transparent machen, dass Verpackungen nachhaltiger werden („Wir nutzen recyclingfähige Materialien“). Hinweis: Neue Vorgaben zur Nachhaltigkeitswerbung beachten. Warum? Nachhaltigkeit ist für viele Kunden ein Kaufargument – frühe Kommunikation schafft Vertrauen.
Marc
26.09.2025

Antworten

QR-Codes als zusätzliches Lable werden unsere "Wirr"tschaft sicher voran bringen. Mich würde aber mal der Stand zum Toner oder Farben interessieren .... denn wenn es wirklich um Umweltschutz geht ist wohl weniger Farbe mehr Schutz. Alle unsere Versandmaterialien sind Papier ... wir kaufen seit 5 Jahren kein Plastik mehr ein, bis auf ein paar Anti-Static Tüten ist alles Papier. Aber jetzt noch Lables drauf ist dann wieder ABM ..... Schade das hier wieder nicht bis zu Ende gedacht wurde und am Ende dadurch die Umwelt nicht wirklich geschützt wird. @Brüssel denkt bitte alles zuende oder fragt mal Leute, die es betrifft, nicht nur Lobbyisten. Startdatum August: Urlaub ist also auch so ne Sache im Handel.
Andree
26.09.2025

Antworten

Gott bewahre, dass uns die Verordnungen ausgehen könnten. Kann es sein, dass es eine Lobby großer Unternehmen gibt, die so etwas starten, damit kleine Händler mehr und mehr aus dem Geschäft gedrängt werden? Woche um Woche wird von weniger Bürokratie geredet, sei es Merz und Co. oder sogar Von der Leyen, aber das Gegenteil ist der Fall. Naja da die Digitalisierung auch nicht können, können wir dann ja ggf bald alle bei der Regierung arbeiten um uns um Verordnungen zu kümmern.
mrX
26.09.2025
kann ich nur 100 prozent zustimmen. es ist einfach nur noch lächerlich. da steckt system drin!
Ich
17.10.2025
Diesen Eindruck habe ich absolut auch!
Joachim
26.09.2025

Antworten

Mit welchen Paketdienst kann ich dann die Verpackungen mit QR Code noch versenden, bei allen ist derzeit verboten Codes aufzubringen. Diese müssen bei DHL mit Edding unleserlich gemacht werden oder es kostet Geld. Und könnt Ihr bitte mal genau schreiben was wir machen sollen...
Frohnbachtaler Edelbrände
25.09.2025

Antworten

ich müsste ja verrückt sein, wenn ich schon jetzt Maßnahmen für die Zukunft treffen würde. Bis dahin wird es noch so viele Änderungen geben, womit mein Frühstart mich nur kostenlose Arbeitszeit und Nerven gekostet hat. Ich spreche aus Erfahrung. Während ich bisher peinlichst alle Vorgaben eingehalten habe, haben die, die alle Vorschriften einfach ignoriert haben, viel Zeit Geld und Nerven gespart. Meine Empfehlung: sich keinen Kopf machen, einfach alles garnicht erst zur Kenntnis nehmen! Wer soll mich denn bestrafen? Gibt es dafür schon eine Ermittlungs- und Verfolgungsbehörde oder verlässt man sich weiter auf Denunzianten? Als KMU werden wir sowieso alle bald vom Fenster weg sein.
Aisteg
26.09.2025
Ich feiere Sie für diese Aussage und bin 100% Ihrer Meinung!
mr x
26.09.2025
100%. alles ne Frechheit. eigentlich müssen händler auch mal streiken. dann mal gucken wie es noch läuft. da steckt system drin!
Frohnbachtalr Edelbrände
27.09.2025
ich habe 1969 meine berufliche Laufbahn als kleiner Beamter beim Finanzamt begonnen. Noch heute klingen mir die damaligen Phrasenim Ohr: "Bürokratie muß abgebaut und die Steuergesetze vereinfacht werden". HaHa! Das ist jetzt 56 Jahre her!!!!!!!! Ich wußte damals leider noch nicht, in welchem Paradies wir da gelebt haben.
CS
25.09.2025

Antworten

Wie verhält es sich denn, wenn man größtenteils gebrauchte Kartons und Luftpolsterkissen für den Versand verwendet? Das machen wir schon immer so. Da gibt es keine Herstellerinfos, auf die man zurück greifen kann, aber es ist definitiv besser, als alle Versandmaterialien neu zu kaufen und auf den Markt zu bringen. Lediglich Maxibriefkartons und Luftpolsterumschläge werden von uns neu zugekauft, alles andere wird gesammelt und gebraucht wieder verwendet. Wie das mit der Dokumentation dann stattfinden soll und ob wir auf die gebrauchten Kartons in Zukunft gänzlich verzichten müssen wäre interessant zu erfahren. Ich denke, es gibt noch mehr kleine Händler, die es ähnlich handhaben wie wir und die auch vor der Frage stehen: wie setzt ein Mini-Unternehmen das alles um ohne dabei in Bürokratie und Kosten zu ersticken.
Redaktion
26.09.2025
Hallo CS, Wie genau die Registrierung und die Lizenzierung in Zukunft aussehen wird und bei welcher Stelle diese vorgenommen werden muss, ist nach der neuen Verordnung noch offen. Allerdings ist wie bisher davon auszugehen, dass in der Regel auch gebrauchte Verpackungen lizenziert werden müssen und Händler:innen, die nur gebrauchte Verpackungen nutzen, sich weiterhin registrieren müssen. Viele Grüße, die Redaktion
Robi
27.09.2025
Genau so ist es, jetzt werden wir die gebrauchte Verpackung 5 mal lizenzieren lassen. Macht natürlich total Sinn. Ist umweltfreundlich und es verdient ja niemand Geld damit. Wohl dem der böses dabei denkt.
cf
25.09.2025

Antworten

Ein wichtiger Punkt wurde vergessen: Schon mal die künftigen Preise für Verpackungsmaterial im Auge behalten (Stichwort Entwaldungsverordnung) und die Kunden auf steigende Preise vorbereiten - "Wir halten uns an EU Regelungen und müssen daher die Preise um x % erhöhen" #Werbung mit Sebstverständlichkeiten beachten :-)