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Verpackungsverordnung: Auslegung der Zentralen Stelle sorgt für Unverständnis

Veröffentlicht: 24.06.2026
imgAktualisierung: 24.06.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.06.2026
img 24.06.2026
ca. 2 Min.
Händler beschriftet Karton
Erstellt mit KI
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister sorgt mit ihrer Auslegung zur PPWR für viel Unmut bei Händler:innen.


Letzte Woche haben wir über die Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur PPWR berichtet. Die ZSVR vertritt die Auffassung, ein Versandetikett würde Händler:innen zu Erzeuger:innen machen. Nach dieser Rechtsauffassung wären nahezu alle Online-Händler:innen Erzeuger und müssten die damit zusammenhängenden Pflichten einhalten.

Wir als Händlerbund vertreten diese Rechtsauffassung nicht, nehmen sie aber dennoch ernst, um Händler:innen vor rechtlichen Problemen zu schützen. Wir sind mit der ZSVR bereits im Austausch und suchen nach Lösungen. Händlerbund-Mitglieder werden rechtzeitig über ihre konkreten Pflichten informiert.

Erster April oder Postillon-Artikel?

In der Händler-Community sorgt die neue Auslegung vor allem für Kopfschütteln.

„Auch gerade erst gelesen und erstmal in den Kalender geschaut, ob nicht doch der 1. April ist. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln“, äußerte sich ein Händler im Sellerforum. „‚Unter anderem, weil sich ihr Gewicht erhöht‘ - das muss doch ein schlechter Scherz sein? Dachte erst kurz das wäre ein Postillon Link gewesen“, äußerte sich ein weiterer Händler, ähnlich fassungslos. Auf Instagram fragte ein Händler außerdem, ob Loriot vielleicht in der Zentralen Stelle sitzt.

Trotz der humorvollen Kommentare vieler Händler:innen sind die Sorgen ernst. Viele sprechen davon, ihr Geschäft aufzugeben, sobald sie die neuen Verpflichtungen erfüllen müssen. Gerade kleine Händler:innen äußerten, dass der Aufwand in keinem Verhältnis zu ihren Einnahmen stünde.

Gravur, Laser oder Edding: Händler finden kreative Lösungen

Wenn das Gewicht des Labels das Problem sein sollte, schlagen viele Händler:innen einfach vor, die Adresse demnächst handschriftlich auf das Paket zu schreiben. Andere sprechen davon, die Adresse mit einem Laser einzugravieren, oder einen Stempel zu nutzen.

Tatsächlich haben wir die Frage an die ZSVR weiter gegeben, wie sie die Rechtslage einschätzen, wenn die Adresse handschriftlich auf das Paket geschrieben wird.

„Wie wärs wenn man für jedes Etikett das man drauf klebt, mit dem Locher eine Ecke locht. Dann bleibt das Gewicht gleich“, überlegte ein Nutzer auf Instagram.

Auch wenn die Kreativität der Community beeindruckend ist, sollten Händler:innen ihre Versandprozesse nicht auf Stempel, Laser oder Locher umstellen müssen, um einer fragwürdigen Rechtsauslegung zu entgehen. Der Händlerbund nimmt die Sorgen seiner Mitglieder ernst. Gerade für kleine Händler:innen, für die der bürokratische Aufwand existenzbedrohend werden kann, setzen wir uns dafür ein, dass die Rechtslage klar, verhältnismäßig und praxistauglich ist.

Wir bleiben mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Gespräch und werden die Entwicklungen weiter verfolgen. Händlerbund-Mitglieder werden rechtzeitig und konkret informiert, welche Pflichten auf sie zukommen – und wie sie sich rechtlich absichern können.

Veröffentlicht: 24.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 24.06.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
14 Kommentare
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Paul
05.08.2026

Antworten

Ok... Also wenn ich das richtig verstehe dann werden ja auch Supermarktketten jetzt zu Erzeuger wenn diese die Ware ettikettieren? Wer denkt sich denn so ein Schwachsinn eigentlich aus? Ich kann das was in den letzten Jahren hier so verlangt wird garnicht mehr nachvollzihen und glauben.
Arthur Endress
11.07.2026

Antworten

Erstaunlicherweise trifft es, wie immer, nur deutsche Händler, die kleinen, deutschen Händler halt. Es wird alles versucht, diese aus dem Markt zu drängen und jedwedes Geschäft den Konzernen zu übereignen. Weder Amazon, Ebay, Thomann, etc. haben einen Widerrufsbutton. Die sind auf gefeit, den die schmierigen, kleinen Kanzleien haben die Barschaft nicht, um einen Prozess gegen die Riesen durchzustehen!
Oliver Häberle
01.07.2026

Antworten

Nur noch ein Grund mehr, bald den Betrieb einzustellen. Dann können mir VDL und ihre ganzen irrsinnigen Verordnungen den Buckel runter rutschen, bis zum Anschlag. Ich bin es endgültig Leid!
Robert Bartz
25.06.2026

Antworten

was ich daran überhaut nicht verstehe ist das Inland Verpackung ja eigentlich gar nicht mehr vom Händler registriert werden müssen wenn diese auch im Inland hergestellt worden sind wall das dann der Hersteller schon gemacht hat Art. 3 Nr. 15 lit. a) der EU-Verpackungsverordnung Quelle: [EXTERNER LINK VON DER REDAKTION ENTFERNT.] oder verstehe ich das falsch.
Redaktion
29.06.2026
Genau das ist der Punkt! Müssten sie eigentlich nicht, wenn sie nicht selbst Hersteller oder Erzeuger sind. In dem die Zentrale Stelle sagt: „Du klebst einen Versandaufkleber auf, damit veränderst du die Verpackung wesentlich und wirst so zum Hersteller/ Erzeuger der veränderten Verpackung.“, liegt die Verantwortung wieder beim Händler. Verpackungen werden so im Zweifel eben zweimal lizenziert (einmal durch den eigentlichen Hersteller, einmal durch den Händler), bevor sie überhaupt verwendet werden.
CF
25.06.2026

Antworten

Ich bin dafür, dass wir uns gemeinsam für eine neue Verordnung starkmachen: Die besagt dann, dass jeder Abgeordnete, der FÜR eine künftige neue EU Verordnung stimmt, 4 Wochen in einem kleinen Unternehmen aktiv an der Umsetzung auf Probe teilnehmen muss. UND für jede künftige neue Verordung erhalten alle Betroffenen ab Geltungsbegiinn monatlich 5 Euro „Schmerzensgeld“, offizielle dann „Umsetzungsunterstützung zur Wirtschaftsförderung“. Nach einem Jahr haben sie die 5 Euro monatlich sicher zu 500 bis 1000 Euro angesammelt, da ja ständig irgendein Gockel etwas Neues vom Kirchturm kräht….
MeM
25.06.2026

Antworten

Ein Label wiegt fast nichts, wir unterhalten uns über Milligramm. Alleine unterschiedliche Temperaturen und somit bestehende Luftfeuchtigkeit insb in den Verteilerstationen, ändern das Gewicht eines Pappkartons von selbst bis zu 10% (selbst eine K.I. hätte dies beantwortet, einfach nach "luftfeuchtigkeit verändert gewicht von kartons" googeln). Wiegt also ein Karton im trockenen Zustand 100g, so wird bei der Beförderung das Gewicht je nach Luftfeuchtigkeit zunehmen, bei 10% wären das bis zu 10g. Wenn also die ZSVR argumentiert, dass ein Labelaufdruck wegen Gewichtsveränderung von wenigen Milligramm ein gravierende Änderung sei, so frage ich mich, ob das eine spaßhafte Loriot-Aussage war, oder man absolut keine Ahnung von Mathematik und Physik hat. Die Thermolabels, die ich für die DHL-Aufkleber nutze, wiegen nämlich fast nichts, nur wenige Milligramm. Diese werden selbst bei meiner Feinwaage mit 0 Gramm angezeigt. Inwiefern soll das bitte also Auswirkungen auf das Gesamgewicht haben, wenn die Luftfeuchtigkeit den entscheidenden Faktor zur Gewichtsänderung ausmacht?
FK
25.06.2026

Antworten

Hallo Redaktion: Aufgrund er ganzen Verpackungsproblematik sende ich nur noch innerhalb von DE. Dafür zahle ich heute bereits das Recycling der Pappe und des Papierklebebandes. Wenn ich meine Mengen wie bisher melde, ändert sich dann etwas für mich?
Redaktion
25.06.2026
Hallo FK, auch beim Versand innerhalb Deutschlands gelten die Erzeugerpflichten, wie Konformitätserklärung und Kennzeichnung der Verpackungen. Viele Grüße die Redaktion
Uhren Schmid
25.06.2026

Antworten

So einen Quatsch habe ich lange nicht gelesen. Das Gewicht ändert sich? Die Leute die auf solche Ideen kommen, sollten auf ihre geistige Kompetenz überprüft und fristlos gekündigt werden, ach ja sind ja wahrscheinlich Beamte, ja da ist Schwachsinn vorprogrammiert. Ich hätte da eine bessere Idee, jeder kauft sich eine Drohne und liefert selbst, wie in China grins.
B.H.
25.06.2026

Antworten

Dann kann nur der Hersteller und Inverkehrbringer des Etikettes verpflichtet werden, nicht der, der es nutzt. Diese irre Abzockerpolitik zeigt mir einmal mehr, dass ich alles richtig mache. Ich verkaufe ab und widme mich voll und ganz meinem Handwerksbetrieb.
Michael Ring
25.06.2026

Antworten

Wird ja immer besser in der EU Handel zu betreiben. Wer ein Label auf den Karton klebt ist Hersteller des Kartons und wer Ware in einen Karton packt ist demnach auch Hertseller der Ware, so könne sich alle schön aus der Verantwortung ziehen und der Händler steht alleine da.
CF
24.06.2026

Antworten

Ich frage mich, warum das Label ein Problem ist. Viel schlimmer ist doch das Klebeband, denn das besteht aus einem anderen Material und zusätzlich Klebstoff. Das macht mehr Gewicht als das Label aus und es müsste eigentlich dann konsequenter Weise eine eigene Entsorgungskennzeichnung auf dem Klebeband angebracht werden - also mit Piktogrammen und Anleitung zum ablösen und entsorgen in allen Amtssprachen. Wobei die Label zumeist auch Thermoetiketten sind und damit eine eigene Kennzeichnung brauchen, da viel Chemie enthalten ist. Oh, da müssten dann auch Sicherheitssymbole und Hinweise drauf, nach der Art „Giftig, nicht am Label lecken“
Andree
24.06.2026

Antworten

Das Problem liegt doch weiter vorne und zwar bei der Legislative, der Gesetzgebung. Diese Leute haben meist nie in einem produktiven Beruf gearbeitet, entsprechend denken diese Leute auch nur von 12 bis Mittag.