In vielen Betrieben drückt die Bürokratie inzwischen mehr die Stimmung als jede Vorweihnachtsstress-Woche. Egal ob Online-Shop, Elektronikmarkt – oder Bäckerei: Überall sorgen neue Vorgaben, Meldepflichten und immer komplexere Verpackungsregeln für Frust. Besonders absurd wurde es rund um einen harmlosen Christstollen. Aber fangen wir von vorne an.

750 Gramm Stollen als „Imbiss für unterwegs“

Auslöser einer Debatte war die Einstufung von verpackten 750-Gramm-Stollen als „To-Go-Produkt“ – eine Auslegung, die ihn plötzlich unter zusätzliche Kunststoffabgaben fallen ließ. Für viele Betriebe war das der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte: Wieder eine Regel, die in der Praxis mehr Belastung als Nutzen versprach.

Die Branche legte Widerspruch ein, machte den Irrsinn öffentlich – und bekam recht, wie die Handwerkskammer berichtet. Das Umweltbundesamt ruderte zurück und setzte eine neue, praxistaugliche Mengenschwelle fest. Der Stollen ist damit raus aus der Abgabe, und mit ihm eine Vielzahl ähnlich verpackter Produkte. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, freut sich über das Ende der absurden Bürokratielast: „Die Entscheidung des Umweltbundesamtes ist ein Sieg der Vernunft und ein gutes Beispiel dafür, dass konstruktiver Dialog zwischen Handwerk, Politik und Verwaltung funktioniert.“

Bürokratie bleibt eine Belastung – aber nicht unveränderbar

Für Händler mag das nur wie eine Randnotiz klingen. Der Fall zeigt aber, dass man sich gegen unausgereifte Vorgaben wehren kann – und dass Behörden bereit sind, Fehlentscheidungen zu korrigieren, wenn die Praxis geschlossen widerspricht. Ein seltenes, aber ermutigendes Signal.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com