Wer als Online-Händler Waren in andere EU-Länder verkauft, ohne dort eine Niederlassung zu haben, muss oft einen Bevollmächtigten benennen (= die Person, die ihr teuer bezahlen müsst, damit sie dort ihren Kopf hinhält). Ausgangspunkt ist z. B. das Elektrogesetz oder die ab Sommer 2026 geltende Verpackungsverordnung. Da dies für Händler mit hohen Fixkosten und bürokratischem Aufwand verbunden ist, schlug die EU-Kommission vor, diese Pflicht vorübergehend auszusetzen.
Etikettenschwindel statt Entlastung: Deutschland stellt sich quer
Während Händler bereits auf eine spürbare Entlastung hofften, kommt nun Gegenwind ausgerechnet aus dem eigenen Land. Der Umweltausschuss des Bundesrates hat in einer aktuellen Empfehlung (Drucksache 59/1/26) eine ablehnende Haltung gegenüber diesem Vorhaben eingenommen.
Nach Ansicht des Bundesrates bringt die geplante Änderung kaum echte Vorteile. Denn das eigentliche Problem bleibt bestehen: Unternehmen müssen weiterhin selbst ihre Verpackungen erfassen, Daten melden und Prüfpflichten erfüllen. Genau dort entstehen die größten Aufwände – nicht bei der Benennung eines Bevollmächtigten. Auch Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen für Hersteller anbieten, könnten wirtschaftlich geschwächt werden, so der Bundesrat.
„Der Bundesrat sieht jedoch in dem Vorschlag der Kommission keine relevante Erleichterung für die Wirtschaft, da entsprechende Verpflichtungen zur Benennung von Bevollmächtigten schon seit mehreren Jahren in Kraft sind und die eigentlichen Bürokratiekosten weniger aus der Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten stammen, sondern aus den Registrierungs-, Melde- und Prüfpflichten. Derartige Pflichten sind jedoch auch weiterhin erforderlich, wenn die Regime der erweiterten Herstellerverantwortung bestehen bleiben sollen und deren Funktionsfähigkeit unter fairen Wettbewerbsbedingungen nicht beeinträchtigt werden soll.“
– Umweltausschuss des Bundesrates (Drs. 59/1/26)
Der Bevollmächtigte als „Rettungs-Anker“ für lahme Behörden
Ohne einen inländischen Bevollmächtigten als festen Ansprechpartner befürchtet der Bundesrat einen Anstieg sogenannter „Trittbrettfahrer“, vor allem bei ausländischen Online-Händlern. Diese könnten sich leichter ihren Pflichten entziehen, etwa indem sie keine Entsorgungsgebühren zahlen. Das hätte zur Folge, dass Entsorgungssysteme finanziell unter Druck geraten, während gesetzestreue Unternehmen benachteiligt und schlussendlich dafür mitzahlen würden.
Auch die Kontrolle würde schwieriger. Ohne festen Ansprechpartner in Deutschland sei es für Behörden deutlich aufwendiger, Verstöße zu verfolgen oder Regeln durchzusetzen.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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