Verpackungs-Bürokratie: Grätscht Deutschland bei der Entlastung dazwischen?

Veröffentlicht: 08.04.2026
imgAktualisierung: 08.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.04.2026
img 08.04.2026
ca. 2 Min.
Mensch ertrinkt in Papierregen mit Schirm in der Hand
Erstellt mit KI
Eigentlich wollte die EU Händler entlasten. Doch nun regt sich Widerstand aus Deutschland: Der Bundesrat will am Bevollmächtigt festhalten.


Wer als Online-Händler Waren in andere EU-Länder verkauft, ohne dort eine Niederlassung zu haben, muss oft einen Bevollmächtigten benennen (= die Person, die ihr teuer bezahlen müsst, damit sie dort ihren Kopf hinhält). Ausgangspunkt ist z. B. das Elektrogesetz oder die ab Sommer 2026 geltende Verpackungsverordnung. Da dies für Händler mit hohen Fixkosten und bürokratischem Aufwand verbunden ist, schlug die EU-Kommission vor, diese Pflicht vorübergehend auszusetzen.

Etikettenschwindel statt Entlastung: Deutschland stellt sich quer

Während Händler bereits auf eine spürbare Entlastung hofften, kommt nun Gegenwind ausgerechnet aus dem eigenen Land. Der Umweltausschuss des Bundesrates hat in einer aktuellen Empfehlung (Drucksache 59/1/26) eine ablehnende Haltung gegenüber diesem Vorhaben eingenommen.

Nach Ansicht des Bundesrates bringt die geplante Änderung kaum echte Vorteile. Denn das eigentliche Problem bleibt bestehen: Unternehmen müssen weiterhin selbst ihre Verpackungen erfassen, Daten melden und Prüfpflichten erfüllen. Genau dort entstehen die größten Aufwände – nicht bei der Benennung eines Bevollmächtigten. Auch Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen für Hersteller anbieten, könnten wirtschaftlich geschwächt werden, so der Bundesrat.

„Der Bundesrat sieht jedoch in dem Vorschlag der Kommission keine relevante Erleichterung für die Wirtschaft, da entsprechende Verpflichtungen zur Benennung von Bevollmächtigten schon seit mehreren Jahren in Kraft sind und die eigentlichen Bürokratiekosten weniger aus der Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten stammen, sondern aus den Registrierungs-, Melde- und Prüfpflichten. Derartige Pflichten sind jedoch auch weiterhin erforderlich, wenn die Regime der erweiterten Herstellerverantwortung bestehen bleiben sollen und deren Funktionsfähigkeit unter fairen Wettbewerbsbedingungen nicht beeinträchtigt werden soll.“
– Umweltausschuss des Bundesrates (Drs. 59/1/26)

Der Bevollmächtigte als „Rettungs-Anker“ für lahme Behörden

Ohne einen inländischen Bevollmächtigten als festen Ansprechpartner befürchtet der Bundesrat einen Anstieg sogenannter „Trittbrettfahrer“, vor allem bei ausländischen Online-Händlern. Diese könnten sich leichter ihren Pflichten entziehen, etwa indem sie keine Entsorgungsgebühren zahlen. Das hätte zur Folge, dass Entsorgungssysteme finanziell unter Druck geraten, während gesetzestreue Unternehmen benachteiligt und schlussendlich dafür mitzahlen würden.

Auch die Kontrolle würde schwieriger. Ohne festen Ansprechpartner in Deutschland sei es für Behörden deutlich aufwendiger, Verstöße zu verfolgen oder Regeln durchzusetzen.

Veröffentlicht: 08.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 08.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
Kommentar schreiben

Manfred Bolz
10.04.2026

Antworten

Das „Bevollmächtigten-Bürokratie-Monster“ gehört nicht nur ausgesetzt, sondern abgeschafft! Wozu haben wir denn eine „EU“, wenn ich für jedes Land, in das ich einen Versand vornehme, einen Bevollmächtigten für Transportverpackungen benennen (und bezahlen) muss? Ein Päckchen nach Spanien geschickt - Zack, brauche ich zudem eine spanische Steuerregistrierung. Und für jeden EU-Staat einen Bevollmächtigten! Macht ein Schuh draus wie die OSS- Regelung. Einverstanden. Aber nach jetzigem Muster verzichte ich lieber auf den Versand der wenigen Pakete außerhalb D.
llamaz
10.04.2026

Antworten

Ich bin in zahlreichen Ländern bereits registriert. In den meisten Ländern kann man bisher seine Pflichten mit wenigen Mausklicks erfüllen. Beispiel Zypern: Man klickt hier auf die Webseite von Green Dot Cyprus. Wählt seine Menge aus. Gibt seine Umsatzsteuer ID und Kreditkartendaten ein. Klickt auf Abschicken und Fertig. Der ganze Vorgang dauert 2 Minuten. Dafür soll ich dann zukünftig 500 EUR jährlich für einen Bevollmächtigten bezahlen der das für mich macht? Womöglich noch mit notarieller Beglaubigung wie in Österreich? Der Bevollmächtigte ist keine Hilfe für kleine Unternehmen. Der Bevollmächtigte ist überall dort wo er existiert das Hindernis für Kleinunternehmen das es zu überwinden gilt. In Österreich hat sich an der Bürokratie nichts geändert. Ich zahle jetzt 326 EUR jedes Jahr für einen Bevollmächtigten der absolut nichts für mich tut. Dafür war ich schon zweimal beim Notar und musste monatelang warten bis die Registrierungsbestätigung kam.
TN
09.04.2026

Antworten

Dieses Land hasst Menschen, die arbeiten und zum Wohlstand des Landes beitragen. Es macht keinen Sinn mehr ein Unternehmen in diesem Land zu haben. Es wird Zeit, dass sich dringend etwas ändert...
Ciryll
09.04.2026

Antworten

"Auch Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen für Hersteller anbieten, könnten wirtschaftlich geschwächt werden, so der Bundesrat." Es geht einzig und allein um diese Unternehmen, die wahrscheinlich aus dem Umkreis der Politiker kommen, Wer sich bisher an die Regeln gehalten hat, der wird erneut zur Kasse gebeten und darf einen Bevollmächtigten zahlen, den er auch mit allen Informationen versorgen muss, die man auch direkt bei LUCID etc eintragen kann. Wer sich bisher nicht daran gehalten hat, wird nun auch keinen Bevollmächtigten beauftragen. Gewinner: Unternehmen, die Bevollmächtigter sind Verlierer: alle Unternehmen, die nicht als Bevollmächtigter fungieren und sich an absurde Regeln halten wollen Verlierer: Verbraucher, die einfach nicht mehr beliefert werden aus anderen EU-Ländern, weil kleine Unternehmen diese Zusatzkosten nicht mehr stemmen können und den Versand außerhalb ihres Landes einstellen. Warum keine Plattform wie OSS für alle Verbrauchslizenzen? Weil dann keiner mehr zusätzlich daran verdienen kann. Thema Bürokratieabbau = setzen 6
Robert Flachenäcker
09.04.2026

Antworten

So also sieht der Wille zum Bürokratieabbau unserer Regierung aus... Chappeau... Man kann nur konstatieren: Die haben den Schuß noch nicht gehört; Deutschland geht es noch nicht schlecht genug.
Georg
09.04.2026

Antworten

typisch deutsch ... klein klein klein ... wir lieben Regeln und Bürokratie. Ich weiß nicht ob man hier daran denkt, dass wir ein Binnenmarkt sind. Wenn wir in DE uns zu Tode Verwalten, und man sich nicht EU weit auf etwas anderes einigt, haben auch deutsche Händler weiterhin massive Kosten und Aufwände in in der gesamten EU. Und es geht hier nicht nur auf Aufwände, sondern auch um Kosten. Wenn man sich den Flickenteppich in der EU in den einzelnen Ländern anschaut, wo man teilweise per notarieller Beglaubigung jeweils einen Bevollmächtigten für die einzelnen Ländern mit hohen Kosten etablieren muss, sollten wir uns in DE nicht querlegen. Es gibt Händler für die sind ein paar hundert Euro pro EU Land viel Geld, um nicht zu sagen ein KO Kriterium um bestimmte Länder nicht zu beliefern. Wer möchte dass nur noch ganz große Händler und Marktplätze überleben, der hält an kleinteiligen und aufwendigen länderspezifischen Prozessen fest.