Die bevorstehende Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht, die bis November 2025 abgeschlossen sein muss, wirft im E-Commerce zahlreiche Fragen auf. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, Verbraucher:innen vor Überschuldung zu schützen, indem strengere Regelungen für Kreditwürdigkeitsprüfungen eingeführt werden.

Doch die unklare Definition des Begriffs „Verbraucherkredit“ sorgt für Sorgen in der Branche, da sie potenziell auch den Rechnungskauf betreffen könnte – nach wie vor eine der beliebtesten Zahlungsarten und gerade im Modebereich weit verbreitet. Händler wie Zalando und Otto kritisieren, dass selbst geringfügige Beträge durch die neuen Regelungen wie klassische Kredite behandelt werden könnten.

„Völlig absurde“ Vorschriften

Besonders problematisch erweist sich die fehlende Klarheit in der Abgrenzung von „Dritten“, die laut der Richtlinie eine entscheidende Rolle spielen. Das Bundesjustizministerium stellt klar, dass die Richtlinie nicht greift, wenn keine Dritten involviert sind und die Zahlungsfrist maximal 14 Tage beträgt. Doch gerade bei unternehmenseigenen Lösungen wie „Zalando Payments“ oder „Otto Payments“ bleibt offen, ob diese als Dritte im Sinne der Richtlinie gelten.

Diese Unsicherheit führt zu Unmut im Online-Handel. Darija H. Bräuniger, bei Zalando für die politischen Beziehungen zuständig, nennt die Vorschriften gegenüber der Wirtschaftswoche „völlig absurd“ und fügt hinzu: „Wir müssten sogar einen Warnhinweis aufnehmen: ‚Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld!‘ – obwohl der Rechnungskauf nichts kostet.“

Rechnungskauf würde unattraktiver

Auch Otto zeigt sich besorgt über die potenziellen Auswirkungen. Martin Frommhold, Sprecher des Unternehmens, warnt: „Der Rechnungskauf ist nicht tot, aber er würde deutlich unattraktiver.“ Darija H. Bräuniger könne „nicht nachvollziehen, warum die Bundesregierung das beliebteste Zahlungsmittel abschaffen will.“

Gegebenenfalls müssten sich Online-Händler:innen „künftig selbst für Kleinstbeträge Einkommensnachweise vorlegen lassen, das wirkt natürlich sehr abschreckend“, so Frommhold. Es sei, ergänzt Darija H. Bräuniger, der Kundschaft kaum zu erklären, warum man in Zukunft Einkäufe vielleicht so behandeln müsste, als würde man einen Autokredit mit Zinsen und mehrjähriger Laufzeit abschließen.

Hoffnungen auf Klarstellungen im Bundesrat

Der Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der Richtlinie befindet sich derzeit in der nächsten Phase und wird im Bundesrat weiter diskutiert. Die Unsicherheit bleibt. Viele Unternehmen hoffen auf präzisere Formulierungen und Ausnahmen, die den Rechnungskauf in seiner jetzigen Form erhalten könnten. Dennoch sind die Spielräume auf nationaler Ebene begrenzt, da die EU-Vorgaben weitgehend verbindlich sind.

Tim Arlt, CEO des Händlerbundes, fordert Klarheit von der Bundesregierung, um kleine und mittlere Händler nicht weiter zu belasten. „Wenn Marktplätze und ihre Payment-Töchter als ‚Dritte‘ gewertet werden, wird der zinsfreie Rechnungskauf zum Kredit mit Einkommensabfrage – praxisfern und schädlich für den Handel“, so Arlt. „Ohne Klarstellung droht eine Lösung, die den informierten Verbraucher unnötig bevormundet, während die organisatorischen und finanziellen Folgen vor allem kleine und mittlere Händler treffen – ein weiteres Beispiel für Überregulierung ohne erkennbaren Zusatznutzen.“

Sollten keine Klarstellungen erfolgen, könnten sich die neuen Regelungen als erhebliche Hürde für Händler:innen im E-Commerce erweisen. Neben den zusätzlichen bürokratischen Anforderungen steht zu befürchten, dass auch die Verbrauchererfahrung negativ beeinflusst wird. Der Rechnungskauf, der sich durch einfache Handhabung und Verbraucherfreundlichkeit auszeichnet, könnte durch neue Warnhinweise und Prüfmechanismen an Attraktivität verlieren.

Während Verbraucherschützer:innen die Richtlinie als wichtigen Schritt gegen Überschuldung begrüßen, sieht der Handel die Gefahr, dass praxisferne Regelungen den Markt unnötig belasten könnten. Die kommenden Monate werden zeigen, ob es auf politischer Ebene gelingt, die Interessen von Verbraucher:innen und Händler:innen in Einklang zu bringen.

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