Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Update zur Erzeugerpflicht: Das bedeutet die ZSVR-Auslegung konkret

Veröffentlicht: 14.07.2026
imgAktualisierung: 14.07.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 6 Min.
14.07.2026
img 14.07.2026
ca. 6 Min.
Händlerin bereitet Paket vor
Erstellt mit KI
Erzeuger durch Versandlabel? Die ZSVR bestätigt ihre umstrittene Auslegung – ein offizielles Statement steht noch aus.


Die Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister zur neuen Verpackungsverordnung sorgte in den letzten Wochen für viel Unmut und einige offene Fragen unter Händler:innen. Laut Ansicht der Zentralen Stelle Verpackungsregister werden Online-Händler:innen mit der Nutzung eines Versandlabels zum Hersteller und Erzeuger der Verpackung und müssen alle entsprechenden Pflichten einhalten. Wir als Händlerbund teilen diese Auffassung nicht und vertreten eine andere Rechtsauffassung. Dennoch nehmen wir die Auffassung ernst und klären über mögliche Risiken auf.

ZSVR: Versandlabel entscheidet über Erzeugereigenschaft

Nach einer ersten Einschätzung haben wir erneut mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gesprochen und um eine konkrete Begründung dieser Auslegung gebeten. Bisher handelt es sich lediglich um eine Information, die die ZSVR uns mitgeteilt hat. Ein offizielles Statement der ZSVR gibt es bisher nicht, nach Angaben der ZSVR ist dieses bis Ende Juli geplant.

Nach der PPWR gilt die Person als Erzeuger, die die Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt, oder wer erworbene Verpackungen so verändert, dass deren Konformität oder Recyclingfähigkeit beeinflusst wird.

Nach Ansicht der ZSVR ist ein Versandlabel dazu geeignet, die Konformität einer Verpackung so zu verändern, dass der Hersteller selbst als Erzeuger gilt, sobald er dieses auf einer Verpackung anbringt.

Begründet wird das damit, dass der Lieferant die spätere Verwendung (welches Etikett, welches Füllmaterial) nicht vorhersehen kann und daher auch keine Haftung für die Konformität der fertigen Versandverpackung übernehmen kann. Diese Verantwortung liegt bei dem Akteur, der als Einziger alle Bestandteile der finalen Verpackung kennt.

Nach dieser Auslegung würde die Erzeugereigenschaft faktisch immer auf Händler:innen übergehen, da ein Versandlabel erforderlich ist, um Versandverpackungen zu nutzen.

Aus der Erzeugerrolle folgt zugleich meist die Herstellereigenschaft: Da der Erzeuger der erste in der Vertriebskette ist und Online-Handel in der Regel Endverbraucher direkt beliefert, ist der Erzeuger im Online-Handel praktisch immer auch Hersteller im Sinne der PPWR. Aus der Herstellereigenschaft ergibt sich die Pflicht zur Registrierung und Lizenzierung der Verpackungen, für die somit weiterhin die Online-Händler:innen zuständig sind.

Konsequenzen für Online-Händler nach der Auslegung der ZSVR

Die Auslegung der ZSVR hätte weitreichende Folgen für Händler:innen, da praktisch alle Online-Händler:innen, die Versandverpackungen nutzen, zum Erzeuger werden würden und alle Erzeugerpflichten einhalten müssten.

  • Registrierungs- und Lizenzierungspflicht: Wer als Erzeuger/Hersteller der finalen Versandverpackung gilt, muss diese entsprechend registrieren und lizenzieren – die Verantwortung liegt nicht beim Kartonagenlieferanten.
  • Kennzeichnungspflicht ab 12.08.2026: Betroffene Händler:innen müssen die Verpackung mit Erzeugeridentität und Chargennummer kennzeichnen.
  • Beschaffungspflicht bei Versanddienstleistern: Bringt der Versanddienstleister das Label auf, gilt er als Lieferant – Händler:innen müssen dessen Konformitätsdaten aktiv einholen und in ihre eigene Konformitätserklärung überführen.

Kleinstunternehmer-Ausnahme läuft ins Leere

Die PPWR sieht eigentlich eine Erleichterung für Kleinstunternehmen vor: Lassen sie eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke von einem Lieferanten im selben Mitgliedstaat entwickeln oder herstellen, gilt nicht das Kleinstunternehmen, sondern der Lieferant als Erzeuger.

Nach der ZSVR-Auslegung läuft diese Ausnahme für Online-Händler:innen jedoch ins Leere. Sie greift nämlich nur, wenn ein Dritter die Verpackung für den Händler individuell herstellt. Da nach ZSVR-Ansicht aber ohnehin Händler:innen selbst durch das Aufbringen des Versandlabels zum Erzeuger werden, findet die Sonderregelung schlicht keine Anwendung mehr. Auch Kleinstunternehmen müssten demnach die vollen Erzeugerpflichten erfüllen, sobald sie ein Versandlabel auf der Verpackung anbringen.

Rechtsauffassung des Händlerbundes

Der Händlerbund vertritt zur Frage der Erzeugereigenschaft beim Aufbringen von Versandetiketten eine eigene, von der ZSVR abweichende Position. Im Kern geht es darum, ob das Etikett lediglich eine notwendige Transportinformation auf einer bereits fertigen Verpackung ist – oder ob es die Verpackung erst in ihre endgültige, konformitätsrelevante Form bringt. Die Argumente im Einzelnen:

  • Etikett ist keine Herstellungshandlung: Das Versandetikett ergänzt die bereits vollständig hergestellte Verpackung nur um eine für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zwingend notwendige, antizipierbare Information – nicht um einen weiteren Verpackungsbestandteil oder Herstellungsschritt.
  • Fehlender Einfluss der Händler:innen: Online-Händler:innen, die einen zugekauften Karton befüllen und etikettieren, haben regelmäßig weder Einfluss auf das Verpackungsdesign noch Zugang zu den technischen Unterlagen.
  • Fehlende Differenzierung der ZSVR: Die ZSVR-Argumentation unterscheidet nicht, ob eine neutrale Standardverpackung unverändert genutzt oder signifikant verändert wird.
  • Preisetikett-Vergleich: Würde ein Etikett allein die Erzeugerrolle begründen, müsste konsequenterweise auch ein Preisetikett auf einer Produktverpackung die Erzeugereigenschaft des stationären Händlers auslösen – das kann nicht zielführend sein.
  • PPWR-Systematik: Die Rückverfolgbarkeit soll dem Akteur obliegen, der maßgeblichen Einfluss auf Konstruktion und Materialeinsatz der fertigen Verpackung hat – das ist beim Versandlabel nicht der Online-Händler.

Was bedeutet das für Händler?

Auch wenn es sich bei der Auslegung der ZSVR bisher nur um eine Rechtsauffassung handelt und nicht um eine verbindliche Vorgabe, besteht ein gewisses Risiko für Händler:innen, wenn dieser Auffassung nicht gefolgt wird. Marktüberwachungsbehörden könnten sich bei ihrer Prüfpraxis an der ZSVR-Auslegung orientieren und entsprechend Bußgelder verhängen, wenn Händler:innen die Erzeugerpflichten nicht erfüllen. Auch Mitbewerber könnten die ZSVR-Position als Grundlage nutzen, um fehlende Kennzeichnung, Registrierung oder Lizenzierung wettbewerbsrechtlich abzumahnen. Das Risiko besteht also unabhängig davon, ob die Auslegung inhaltlich zutreffend ist.

So minimieren Händler:innen ihr Risiko

Händler:innen, die kein Risiko einer Abmahnung oder eines Bußgeldes eingehen wollten und der Auffassung der Zentralen Stelle Verpackungsregister folgen wollen, sollten daher folgende Punkte beachten:

  • Konformitätsbewertung durchführen: Prüfen und dokumentieren, dass die Verpackung die PPWR-Anforderungen erfüllt (interne Fertigungskontrolle).
  • Technische Dokumentation erstellen: Unterlagen zu Material, Stoffen und Recyclingfähigkeit der Verpackung zusammenstellen – idealerweise mit Unterstützung der Angaben von Kartonagenlieferant und Versanddienstleister.
  • EU-Konformitätserklärung ausstellen: Nach dem Muster gemäß Anhang VIII PPWR (Ab Anfang August stellen wir als Händlerbund ein Muster zur Verfügung).
  • Kennzeichnung umsetzen: Verpackung ab 12.08.2026 mit Erzeugeridentität (Name/Marke, Anschrift) und Chargennummer versehen.
  • Registrierung und Lizenzierung sicherstellen: Als Hersteller bei LUCID registrieren und an einem dualen System beteiligen.
  • Unterlagen aufbewahren: Konformitätserklärung und technische Dokumentation für die vorgeschriebene Dauer archivieren.
  • Entwicklung im Blick behalten: Die Auslegung ist derzeit nicht höchstrichterlich geklärt. Wir als Händlerbund beobachten die Rechtslage weiterhin genau und werden über Änderungen sowie Neuigkeiten, etwa von ZSVR und EU-Kommission oder durch eine mögliche Gerichtsentscheidung, berichten.

Für die Erzeugerkennzeichnung bieten wir Händlerbund-Mitgliedern einen kostenlosen QR-Code-Generator an, um die Kennzeichnung einfach und schnell umzusetzen.

Unterstützung durch den Händlerbund

Wer sich als Mitglied bei der Umsetzung an der Rechtsauffassung des Händlerbunds orientiert – also die Erzeugereigenschaft beim reinen Aufbringen eines Versandlabels nicht annimmt – und dadurch in Konflikt mit der ZSVR-Auslegung gerät, muss sich damit nicht allein auseinandersetzen. Betroffene Mitglieder können im Rahmen unserer Rechtsdienstleistungen auf die Unterstützung des Händlerbunds zurückgreifen:

  • Rechtliche Beratung im Vorfeld: Wir unterstützen bei der Einschätzung, ob und wie die eigene Verpackungspraxis rechtssicher gestaltet werden kann.
  • Verteidigung bei Bußgeldverfahren: Erhält ein Mitglied ein Bußgeld auf Basis der ZSVR-Auslegung, unterstützen wir bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit der zuständigen Behörde.
  • Vertretung bei Abmahnungen: Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu diesem Thema vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder und setzen uns für die Durchsetzung unserer Rechtsauffassung ein.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, vertreten wir unsere Rechtsauffassung aktiv vor Gericht, um für Händler:innen und die gesamte Branche Rechtssicherheit zu schaffen.

Für die Umsetzung der PPWR-Anforderungen bieten wir Händler:innen außerdem folgende konkrete Hilfestellung:

  • QR-Code-Generator: Für die Erzeugerkennzeichnung könnt ihr unseren QR-Code-Generator nutzen.
  • Checkliste zur PPWR-Umsetzung: Wir bieten eine Checkliste an, die euch Schritt für Schritt durch die Umsetzung der Verordnung führt.
  • Musterschreiben bei Abmeldung: Solltet ihr euch bereits bei der Zentralen Stelle abgemeldet haben, nun aber feststellen, dass ihr doch registrierungspflichtige Verpackungen verwendet, könnt ihr dieses Kündigungsformular als Muster nutzen.
  • Ausführliches Hinweisblatt: Weitere Informationen, Anwendungshinweise und konkrete Fallkonstellationen findet ihr in unserem Hinweisblatt zur Verpackungsverordnung.
Veröffentlicht: 14.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 14.07.2026
Lesezeit: ca. 6 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
45 Kommentare
Kommentar schreiben

Helma Spona
23.07.2026

Antworten

Naja, wenn man mit Aufkleben des Versandlabels zum Erzeuger wird, kann man doch den Kunden einfach bitten, bei Erhalt das Label zu entfernen, und schwupp ist man kein Erzeuger mehr ... Genauso schlimm wie diese bürokratische Auslegungen finde ich allerdings, dass sich niemand findet, er einem konkrete Fragen beantwortet. Die IHK nicht, die verweist auf den Händlerbund, die IT-Rechtskanzlei ohnehin nicht. Die besten INfos bekommt man wohl noch beim Händlerbund, nur wenn ich dem Rat folge, was ich tun soll, hinsichtlich der Auslegung der ZSVR, erfülle ich ja komplett meine ERzeugerpflichten. Aber damit bin ich als Ein-Mann-Betrieb im Nebenerwerb völlig überfordert. Ich weiß nicht mal, wo ich die Informationen bekommen soll, weil ich bei einem Teil meiner Verpackungen nicht mal mehr weiß, wo ich sie ursprünglich bestellt habe. Und im Vorfeld hieß es ja immer, Kleinunternehmen genießen die Ausnahmeregelung. deshalb habe ich mir da gar keine GEdanken drum gemacht.
Ulf
20.07.2026

Antworten

Es ist einfach unglaublich, mit was für einem Müll man sich beschäftigen muss. Veränderung durch das Aufkleben eines Etiketts? Lächerlicher kann es nicht mehr werden...obwohl...wir leben in Deutschland...da ist an Lächerlichkeit nach oben hin alles offen...
Rudolf
18.07.2026

Antworten

"Betroffene Händler:innen müssen die Verpackung mit Erzeugeridentität und Chargennummer kennzeichnen." Was bedeutet das konkret auf dem Versandkarton? Mit einem DHL Aufkleber ist automatisch der "Hersteller/Versender" gekennzeichnet. Doch was ist mit Chargennummer gemeint? Soll ich als Versender jetzt auf jeden Karton eine Nummer schreiben?
Robert
18.07.2026

Antworten

Ich hatte das Problem dieser Tage an Frau Cavazzini, die Vorsitzende vom Binnenausschuss in Brüssel herangetragen. Hier die Antwort: "[...] im Namen der sächsischen Europaabgeordneten Anna Cavazzini danke ich Ihnen für Ihre Mail. Ihre Schilderung macht deutlich, welche praktischen Herausforderungen die neuen Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung insbesondere für Kleinstunternehmen mit sich bringen. Wir als Fraktion Die Grünen/EFA teilen die Sorge, dass Unternehmen, die nur sehr geringe Verpackungsmengen in andere Mitgliedstaaten versenden, nicht mit unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand belastet werden dürfen. Gleichzeitig verstehen wir auch die Perspektive der lokalen Kommunen, die eine verlässliche Finanzierung der Sammlung und Entsorgung von Verpackungsabfällen sicherstellen müssen. Aus diesem Grund hat die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament Änderungsanträge eingebracht, die Kleinstunternehmen, die weniger als eine Tonne Verpackungen pro Jahr in einen anderen Mitgliedstaat exportieren, von der entsprechenden Verpflichtung einen Bevollmächtigten zu ernennen ausnehmen würden. Leider stehen derzeit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Bremse und bearbeiten den Vorschlag der Europäischen Kommission nicht weiter. Dadurch kommt der Gesetzgebungsprozess zur Aufhebung der Verpflichtung derzeit nicht voran. Wenn Sie Ihre Bedenken daher auch gegenüber Mitgliedern der Regierungsparteien im Bundestag oder dem zuständigen Bundesumweltministerium zum Ausdruck bringen, kann dies zusätzlichen politischen Druck erzeugen. Wir hoffen, dass im Rahmen des geplanten Pakets für Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Act) ein Ansatz gefunden werden kann, der Kleinstunternehmen spürbar entlastet, unverhältnismäßige Bürokratie abbaut und zugleich die Funktionsfähigkeit sowie die Finanzierung der Recycling- und Entsorgungssysteme langfristig sicherstellt. Vielen Dank erneut, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben und sich in die politische Debatte einbringen. [...]" @Händlerbund: Wie wäre es im nächsten Newsletter mit einem Aufruf an eure Mitglieder entsprechende Mandatsträger mal mit etwas gesteigertem Postaufkommen auf die Situation hinzuweisen?
Dunja
21.07.2026
Hier wäre ein Musterschreiben hilfreich, das man mit wenigen Punkten an die individuelle Situation anpassen kann. Es ist ein Wahnsinn, was die EU hier vorgibt und ein noch größerer Irrsinn, was die deutsche Bürokratie daraus bastelt.
Daniel
18.07.2026

Antworten

Was heißt: Wenn es betrifft? Es betrifft alle. Dann soll man eine alternative anbieten, wie ich meine Pakete ohne Versandlabel verschickt bekomme. Ich sehe ja viele ein, aber das ist wirklich lächerlich. Außerdem ist das das Versandlabel von DHL und Co. Dann müssen die sich drum kümmern. Ich hoffe, dass Händlerbund als auch IHK sich nicht mit dem ersten Statement zufrieden gibt. Es lösen immer mehr Online-Händler ihr Gewerbe, weil es sich alles nicht mehr rentiert. Mit dieser Reglung wird der Versandhandel förmlich gekillt und es trifft nur die kleinen und mittleren Unternehmen.
Bettina
16.07.2026

Antworten

Hallo in die Runde, man bekommt über diesen ganzen Wahnsinn was sich die EU einfällen lässt, nur noch Schnappatmung. Ich konnte mir, nachdem es nun so bestätigt ist, sobald ein Versandlabel drauf kommt ist man der Hersteller, nicht mehr verkneifen eine Email an die EU Kommission zu schreiben. Es sollten alle Onlinehändler mittlerweile tun, und ihren Unmut mitteilen. Damit die da oben mal wissen was sie alles anrichten. Eine Email zu schreiben geht sehr einfach, einfach unter EU Kommission und hier kann diese direkt anschreiben. Das Fass läuft nun über, und die Herrschaften wissen scheinbar nicht, was sie da überhaupt alles veranstalten. Bitte scheut Euch nicht und schreibt mal dahin, das kann doch alles nicht mehr wahr sein!
Andreas
16.07.2026

Antworten

Moin hier unten die Adresse der übergeordneten Stelle, die der der ZSVR vorsteht. Ich habe bereits eine Anfrage gestellt, ob sie wirklich der nächste Scheuer werden wollen. Evtl. sollten alle betroffenen Händler dort mal selbst vorstellig werden, vielleicht ändert sich dann die Einstellung ? https://www.arl-we.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/kontaktformular/kontaktformular-125398.html?af=1
Dekorante
16.07.2026

Antworten

"Nach Ansicht der ZSVR ist ein Versandlabel dazu geeignet, die Konformität einer Verpackung so zu verändern, dass der Hersteller selbst als Erzeuger gilt, sobald er dieses auf einer Verpackung anbringt." steht wo genau ? ...SO sieht es aus...
Max Sonntag
16.07.2026

Antworten

Das wird ja lustig, wenn ich beim Postboten nur den QR-Code aufm Handy vorzeige und der dann einen Aufkleber ausdruckt und auf das Paket klebt. Nach Ansicht der Bürokaten wird DHL dann ja zum Hersteller. 😄
Stephan
15.07.2026

Antworten

Wenn der Händler aber nicht selbst verschickt sondern über einen Dienstleister: Wird dann der Fulfiller zum Hersteller der Verpackung? Dieser verwendet ja seinen gekauften Karton und sein gekauftes Label zur Leistungserbringung für seine Kunden.
Sigi
15.07.2026

Antworten

"Konformitätserklärung und technische Dokumentation für die vorgeschriebene Dauer archivieren" woher dies bei gebrauchten Verpackungen nehmen: Konformitätserklärung und technische Dokumentation sich zusammenfantasieren? Gebrauchte Verpackung in Labor abgeben? oder wie vorgehen ? es läuft final auf ein Verbot von gebrauchten Verpackungen für gewerblichen Anbieter hinaus. jeder muss neu kaufen und die Arbeitsplätze von Karton-Erzeuger, Pseudo-Entsorger, und Überwacher sichern. die gebrauchte Verpackungen landen endlich da, wo sie nach Prozess hin gehören - in den Müll.
Andreas
15.07.2026

Antworten

Nur das mit der Chargennummer, das habe ich noch nicht ganz verstanden.... ich habe 8 -10 verschiedene Verpackung, für jede Eventualität des Bestellers. Brauche ich nun für jede Verpackung einen eigenen Nummernkreis oder reicht es ,dass bei Verpackung der Ware der jeweilige Karton paginiert wird. Das würde mich nun mal brennend interessieren
Sonja
15.07.2026

Antworten

Hallo und was ist mit den Versandkartons die Ich vor dem 12.8.2026 gekauft habe ??? Vielen Dank im voraus
Redaktion
21.07.2026
Die darfst du noch unter der "alten" Regelung verwenden.
Andreas
15.07.2026

Antworten

Ach ja btw.: Wie drucke ich denn den QR-Code auf das DHL Etikett? Schließlich wird das im DHL-System erstellt. Es geht ja ums Etikett, wenn ich das richtig verstehe. Aber da kann ich ja nichts ändern, das wird ja vom DHL-System erstellt. Sehr sonderbar das alles, sehr sehr sonderbar....Tut bitte was für uns Händler als Händlerbund, damit die diesen Blödsinn endlich einsehen. Ach ja, wie ist es denn mit dem Kassenzettel, der wird vom Supermarkt bedruckt, also ist der auch erzeuger? Oder wenn man vom Arzt ein gedrucktes Rezept bekommt? Oder wenn ich generell Briefpapier bedrucke, bin ich dann erzeuger? Das Papier war vorher weiß, es wurde ja bedruckt, das verändert ja die Recyclingeigenschaften...
rudi
15.07.2026

Antworten

Was ist mit alten Kartonagen, sein es gebrauchte wie neue ??? Wieder so ein totaler Blödsinn der für mich zeigt das man kleine Unternehmer in Deutschland zur Aufgabe zwingen will und ja gut gemacht Mitte 2027 ist für mich Schluss, die Jahre der Diktatur sind dann vorbei und ich kann man Zeit sinnvoller nutzen.
Waldi
15.07.2026

Antworten

Das ist an Bürokratie und Realitätsferne kaum noch zu überbieten. Es wäre höchste Zeit, dass Unternehmen und Bürger in allen betroffenen Ländern solchen unverhältnismäßigen Vorgaben aus Brüssel geschlossen und entschlossen widersprechen, statt jede neue Regelung einer nicht gewählten Einrichtung widerspruchslos hinzunehmen. Die sollen ihren Dreck mal schön alleine machen. Ich mache da nicht mit.
Lars
15.07.2026

Antworten

Preisetikett-Vergleich Im Stationären Handel sind meiner Auffasung dann sogar eher noch die Labels mit RFID (Diebstahlschutz) deutlich problematischer als irgendwelche "normalen" label oder Preisaufkleber. Denn diese beinhalten tatächlich nohc ganz andere Materialien (Metalle)
Andi
15.07.2026

Antworten

Dieser ganze bürokratische Nonsens ist wirklich nicht mehr zu ertragen und auch nicht mehr zu stemmen! Man gewinnt immer häufiger den Eindruck, dass KMU verdrängt werden sollen. Diese EU brauchen wir nicht mehr! Zurück zur EWG, weg mit den Bürokraten, die vor lauter Langeweile auf solche Schwachsinnsideen kommen.
Thomas
15.07.2026

Antworten

Ganz im Ernst. Ich lese sowas schon gar nicht mehr vollständig. Es ist alleine nicht mehr zu schaffen, ganz einfach. Als ob man jetzt als kleines Unternehmen für ein paar Kilo Papierlabel im Jahr mit so einem hirnlosen Schwachsinn anfangen würde. Wenn man dem ganzen deutschen und europäischen Bürokratiewahn auf allen Ebenen nachkommen will, verbringt man fünf volle Tage pro Woche nur damit und man fühlt sich trotzdem noch unsicher und extremen Risiken ausgesetzt. Fragt man Händler in fünf Jahren was die Details der PPWR sind, wird ein nicht unerheblicher Teil erstmal sagen, dass sie PPWR noch nie gehört haben. Das alles ist absolut realitätsfern und unverhältnismäßig geworden, sodass es für viele Menschen schon gar nicht mehr zugänglich ist.
Altan
15.07.2026

Antworten

Was für ein sinnloser Irrsinn. Das ist nicht mehr auszuhalten. Wir sind doch schon bei Lucid, muss man da jetzt erneut eine zweite Registrierung machen als Erzeuger und erneut bezahlen ?
Oliver K.
15.07.2026

Antworten

Eine Stellungnahme zu so einer weitreichenden Aussage wird als weniger als 2 Wochen vor dem Infrafttreten der Verordnung erwartet ? Also allein das ist doch schon eine maximale Frechheit !
S.M.
15.07.2026

Antworten

Wir verwenden ausschliesslich - ohne Ausnahme - Kartons von Vorlieferanten aus dem Inland. Wie sollen wir diese kennzeichnen? Mit den Daten des Vorlieferanten? Weiterhin zahlen wir bereits seit 2013 mit Einführung der Verpackungsverordnung über Landbell und gemeldet seit 2018 bei LUCID für die versendeten Verpackungen, auch wenn das vermutlich einer Doppelzahlung bezogen auf die verwendeten, bereits vorher gebrauchten Verpackungen gleichkommt. Wie sollten wir hier deklarieren, um nicht in die Gefahr zu kommen angegriffen zu werden aber auch keinen unrichtigen Sachverhalt deklaratorisch zu erzeugen?
Perry
15.07.2026

Antworten

-Dies ist eine interessante Rechtsauffassung, und sicherlich eine der die meisten Experten, und auch der gesunde Menschenverstand, nie beipflichten würden. Es ist anzunehmen, dass sobald hier jemand klagt (besonders gegen ein eventuelles Bußgeld), die Sache schnell wieder "angepasst" werden wird. "Demokratie" und "Verwaltung" scheinen mittlerweile Codes zu sein für "Korruption mit Hilfe von Gesetzen die durch Lobbyismus Geld von oben nach unten schaufeln sollen".
Max Sonntag
15.07.2026

Antworten

Ein Versandetikett ist - im Gegensatz zu einem AUfdruck - kein integraler Bestandteil der Verpackung und kann abgelöst werden. Aber gut, wenn der ZSVR auf Spitzfindigkeiten herumreiten will, dann wickeln wir unsere Päckchen einmal mit Folie ein und kleben das Versandetikett dann darauf. So bleibt der Karton unversehrt und die Herrschaften können mich - na sie wissen schon. Ist zwar unsinnig für die Umwelt, aber naja. Das kommt eben davon, wenn man Menschen, die von jedweder produktiven Wertschöpfung so weit entfernt sind wie der Pluto von der Sonne, in Positionen bringt, wo diese auf irgendeine Weise ihre Daseinsberechtigung nachweisen zu müssen.
ralf
15.07.2026

Antworten

Also der Hersteller der die Versandverpackung herstellt, muss diese Lizensieren, da er ja nicht vorhersagen kann, wie diese genutzt wird. Jetzt macht der Händler der die Versandverpacvkung gekauft hat und damit seine Ware verschicken will sein Versandetikett drauf und dann muss er auch Lizensieren. Das ist doch dann eine Doppellizensierung oder irre ich mich da. Und soll ich nun auf jeder Verpackung meine selbsterfundene Chargennr. drauf machen? Wie soll das gehen? Wir werden keine Kennzeichnung machen sondern ganz einfach wie früher die gesamte Verpackung die wir einkaufen einfach Lizensieren. Also ändert sich im Prinzip nichts, ausser das wir irgendwelche Markierungen an der Verpackung dranmachen sollen. Aber warum und für was? Aber wenn ich ja das Versandlabel anbringe ist doch die Anschrift als Absender drauf. Muss ja nicht 2 x draufstehen.
Yildiz
15.07.2026

Antworten

Wie schlau (!) muss man sein um nicht verstehen zu können daß eine Sendung nicht ohne Absender/Empfänger Daten verschickt werden kann. Aber die Kartells nutzen jeden Quatsch als eine Waffe gegen die Onlinehändler. Wie kann man sonst so eine Abzocksystem aufrechterhalten.
Peter
15.07.2026

Antworten

Was ist denn, wenn DPD oder DHL noch Ihren Aufkleber raufmachen. Dann sind die ja Hersteller und ich als Händler wieder raus?!
Redaktion
21.07.2026
Nein, weil es im Auftrag des Händlers passiert.
Andree
15.07.2026

Antworten

Am besten Geschäft einstellen und Bürgergeld nehmen. Ist für die mentale Gesundheit erträglicher. Politik und Behörden in Deutschland und der EU sind nur noch unterirdisch. Ich will mal ein großer Fan des Europäischen Projekts aber mittlerweile ....
Andreas
15.07.2026

Antworten

Was eigentlich, wenn wir ALLE diesen Müll einfach mal ignorieren, und schlicht gar nix machen? Aufkleber für den Versand, wenn die jemand kennzeichnen muss, dann der, der die Aufkleber herstellt. Also ich bedrucke die nur mit der Kundenadresse und kaufe die von DHL. Ich mache gar nix. Die rauchen ganz giftiges Gras dort in dieser Behörde oder haben Spaß daran Menschen zu Quälen, anders kann ich mir das nicht erklären. Ich bin da raus, danke für nix. Wir sollten einfach mal Anfangen, den ganzen Quark alle zu ignorieren. Sollen die doch zigtausende Händler abmahnen, überlasten wir schön alle Anwälte und Gerichte dieser Welt, als ob es bei denen nicht wichtigeres zu tun gibt (richtige Straftaten zum Beispiel...) Was für ein trauriges Land, ich bin jeden Tag aufs neue entsetzt!
KI
15.07.2026

Antworten

Meinung: Deutschland ist total am Ende! Die Politik fährt unser Land in vielen Bereichen mit offenen Augen gegen die Wand! Wir fühlen uns zudem als Onlinhändler vom Staat, Politikern, Behörden, Lobbyisten und desorientierten Beamten betrogen und ausgenommen wie Weihnachtsgänse! Nur noch abartig und krank was in Deutschland vor sich geht! ABER: Die Rechnung für diesen Schwachsinn wird kommen! DANN werden alle sagen wir müssen das alles ganz in Ruhe analysieren! bla bla bla! ZU SPÄT!
Andreas
15.07.2026

Antworten

Tja., erst mal alles zusammen suchen (lassen) , Im Idealfall sollte jeder die Daten sowieso schon vorliegen haben. Und wenn es soweit ist und tatsächlich umgesetzt werden sollte, wie ZSVR meint.... Musterfeststellungsklage oder Abhilfeklage als Sammelklage einreichen ? Das können leider nur Verbraucherverbände in die Wege leiten - aber ich denke 50 Unternehmer mit weniger als 10 MA und unter 2 Mio. Umsatz sollte man zusammenbekommen. Ich bin zwar in vielen Dingen der Meinung das ist so, aber alles muss man sich nicht gefallen lassen!
Jasmin
18.07.2026
Ich wäre direkt dabei! Ich bin niemand, der aus Prinzipien gegen Standards, Regelungen und Gesetze ist, aber irgendwann ist auch mal genug. Man muss sich wirklich nicht alles gefallen lassen.
S
15.07.2026

Antworten

Nach dieser Logik wird ein Autohändler zum Kfz-Erzeuger, sobald er das Kennzeichen montiert. Schließlich verändert er dadurch ebenfalls die Eigenschaften des Fahrzeugs: Gewicht, Materialzusammensetzung und den Zustand gegenüber der ursprünglichen Konformitätserklärung. Dass daraus niemand ernsthaft ableitet, der Händler sei plötzlich der Erzeuger des Fahrzeugs, zeigt, wie lebensfremd diese Auslegung der ZSVR ist.
Max Sonntag
19.07.2026
Nach dieser Rechtsauffassung wird vor allem auch DHL zum Erzeuger, wenn man das Paket zur Post bringt, den QR-Code am Handy vorzeigt und DHL einen Versandaufkleber aufbringt. Das wird lustig.
Redaktion
21.07.2026
Nein, denn in dem Moment handelt DHL im Auftrag des Versenders.
Robert
15.07.2026

Antworten

Man kann nicht mehr genug Kraft aufbringen, die einen Online Handel ohne Dauer Störungen seitens der EU bekommt. Das ist wirklich unglaublich nicht NUR lächerlich. sondern wie die CO2 Steuer Geld orientiert. Da muss endlich eine Grenze in dieser EU gesetzt werden, so geht es nicht weiter.
Markus
15.07.2026
Die EU ist in jeglicher Hinsicht gescheitert. Es ist ein reines Bürokratie Monster für kleine und mittelständische Firmen geworden, die offenbar systematisch zerstört werden sollen. Wir machen rein gar nichts. Wenn irgendwas eintrudeln sollte, werden wir sofort Klagen und ansonsten den Laden schließen und alle Mitarbeiter entlassen. Es reicht jetzt in dieser verkackten EU - die müssen alle weg in Brüssel - alle ausnahmslos. Ich werde es ab sofort zu meiner Lebensaufgabe machen, das diese EU, in der Form wie sie jetzt besteht, keine Jahre mehr fortbestehen wird, weil so kann und wird es nicht weiter gehen! Wacht endlich auf!!!!
Michael
15.07.2026

Antworten

Es ist beachtlich wie eine dann beinahe obsolete Behörde durch realitätsferne Gesetzesauslegung versucht die Händler zur Doppellizenzierung und unnötigen Papierkram zu nötigen. Ich werde mir wohl einen Stempel fertigen lassen und einfach jeden Karton stempeln.
Micha
15.07.2026
ja das war auch schon mein Gedanke mit einem Stempel....wie soll man sonst die Informationen auf die Kartons bekommen?
DOE
16.07.2026
Finde ich auch besser, nicht dass dann auf der Seite vom QR Code was fehlt und eine Abmahnung kommt. Auf dem Etikett ist die Erzeugeradresse eh drauf, noch der Stempel drauf und fertig.
Lars
20.07.2026
Zum Glück braucht man nicht wirklich separat stempeln. Sobald man ein Versandlabel aufbringt (z.B. ein DHL Label) muss man nur prüfen, dass dort als Absender die richtigen eigenen Firmenangaben stehen, denn damit ist die "Erzeugeridentität" schon auf dem Paket drauf. Als "Chargennummer" kann man den DHL-Trackingcode benutzen der die Sendung ja rechtlich eindeutig identifiziert, allerdings sollte man diese selbst noch irgendwo abspeichern, außerhalb des z.B. DHL Businessportals. Und alternativ kann man sich mit Hilfe eine es einfachen QR-Code-Generators (gibt zig kostenfrei im Netz) einen kleinen Code generieren, der zu einer EU-Konformitätserklärung auf der eigenen Webseite führt und diesen Code einfach mit seitlich auf den z.B. DHL Versandaufkleber mit aufdrucken lassen. Dies geht oft einfach über das Label-Design-Tool. Damit würde man rein mit dem Versandlabel die Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung gewährleisten!
cf
14.07.2026

Antworten

Mal abgesehen davon, dass hier Deutschland wieder die goldene Streberkrone aufsetzen will, würde ich mich totlachen, wenn es diesmal auch die lokalen Händler im Zusammenhang mit den Preisetiketten trifft und alle anfangen müssen sich mit dem Nonsens zu beschäftigen, den wir Onlinehändler schon seit Jahren ertragen müssen... Nicht böse gemeint ;-)