So will Trump den Handel von Temu und Shein eindämmen

Veröffentlicht: 04.04.2025
imgAktualisierung: 04.04.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.04.2025
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Container mit China-Flagge nach Kollision zerstört
MikeMareen / Depositphotos.com
Im Zuge komplexer weltweiter Zollvorschriften hat US-Präsident Donald Trump auch die De-minimis-Ausnahme abgeschafft.


Nicht nur hierzulande, sondern auch in den USA gelten Temu und Shein als starke Konkurrenz für ansässige Händler:innen. Um das explosive Wachstum der Billigplattformen zu stoppen, hat US-Präsident Donald Trump nun wie angekündigt die sogenannte De-minimis-Regelung abgeschafft.

Ab dem 2. Mai können Sendungen aus China und Hongkong mit einem Warenwert unter 800 Dollar nicht länger zollfrei in die USA eingeführt werden. Diese Schwelle für zollfreie Einfuhren in den USA gehörte zur höchsten weltweit. Auf Waren, die unter diese Befreiung fallen, wird künftig eine Zollgebühr in Höhe von 30 Prozent des Warenwertes oder von 25 Dollar pro Stück erhoben. Dieser Satz soll zum 1. Juni auf 50 Dollar pro Stück steigen, teilte das Weiße Haus nach Angaben von CNBC mit.

Abschaffung der Zollgrenze soll Drogenhandel eindämmen 

Offiziell begründet wird die Aufhebung der Zollgrenze auch mit der Tatsache, dass sie den Versand von Fentanyl und anderen illegalen Substanzen erleichtert habe. Denn vor allem kleine Pakete seien deshalb zuletzt von Zollbeamten weniger kontrolliert worden. Chinesische Chemieunternehmen sind die wichtigsten Lieferanten von Rohstoffen, die von mexikanischen Kartellen zur Herstellung der tödlichen Droge gekauft werden. Drogenhändler hätten Reuters zufolge für entsprechende Lieferungen gezielt die De-minimis-Verordnung ausgenutzt. China habe wiederholt jegliche Schuld bestritten.

Praktisch hat sie jedoch nachweisbar Auswirkungen auf den Erfolg von Temu und Shein, wie sich bereits in der Vergangenheit zeigte. Trump hatte die Aufhebung bereits im Februar durchgesetzt, sie dann jedoch wieder verschoben, weil sie sowohl den Zoll als auch Lieferanten und Händler:innen zunächst überfordert hatte. Dennoch zeigten sich damals bereits Auswirkungen: Temu passte sein Liefermodell an. Hersteller sollten ihre Waren in größeren Mengen in US-Lager versenden. Shein hatte bereits 2022 einige Lager in den USA in Betrieb genommen. Dennoch, infolge dieser Ankündigung brachen die Verkäufe beider Plattformen ein: bei Temu um knapp ein Drittel und bei Shein um etwa 40 Prozent.  

Mehrkosten für Händler:innen

Die Abschaffung der De-minimis-Grenze trifft nicht nur Temu und Shein, sondern führt insgesamt zu einem höheren Aufwand für den Versand chinesischer Waren in die USA. So nimmt die Änderung auch Paketdienste verstärkt in die Pflicht, da diese nun detaillierte Versanddaten an die Zollbehörde übermitteln, eine Bürgschaft hinterlegen und für die fristgerechte Zahlung der Zölle garantieren müssen, meldet RetailNews. Diesen Mehraufwand in der Logistik wird voraussichtlich auf die Auftraggeber – sprich chinesische Händler:innen – umgelegt werden.

Außerdem könnten die Änderungen auch E-Commerce-Plattformen beeinträchtigen, da durch die Regelung womöglich weniger Transaktionen über die Plattformen abgewickelt werden. Die Anbieter seien bereits durch die neuen Zollbestimmungen, die Donald Trump jüngst bekannt gegeben hat, erheblich belastet. Die dadurch entstehenden Mehrkosten könnten auch hiesige Händler:innen treffen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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anja
07.04.2025

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aha, und was sagt uns das jetzt ? daß USA schneller handelt als die EU ?!?? letztere will ja schon lange dagegen vorgehen, macht es aber nicht. immer nur trifft es direkt die eigenen händler mit auflagen und kosten. die EU und vor allem deutschland sollte auch mal an erster stelle an die eigenen händler und bürger denken und nicht nur auf denen herumhacken, die es endlich mal durchziehen.
dirk
07.04.2025

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Wurde die de-minimis-Regelung nur für Sendungen aus China und Hongkong abgeschafft - oder insgesamt für alle Herkunftsländer?
Redaktion
08.04.2025
Hallo Dirk, ja genau, die Abschaffung der De-minimis-Ausnahme gilt ausschließlich für Importe aus China. Viele Grüße die Redaktion
Klaus
04.04.2025

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Dazu kann ich auf den Artikel verweisen: "Auslandspakete: Zu lasche Zollverfahren begünstigen Mehrwertsteuerbetrug" https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/auslandspakete-zollverfahren-beguenstigen-mehrwertsteuerbetrug. In Europa dauert das halt mal "Bis spätestens 2028 sollen die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet werden."