Video-Plattformen wie TikTok, YouTube und Snapchat haben für die Nutzer:innen stets schon den nächsten Clip parat, der innerhalb der App zum Anschauen vorgeschlagen wird. Die EU-Kommission will nun im Rahmen des Digital Services Act (DSA) aber genauer wissen, wie diese Empfehlungssysteme konkret funktionieren. Aus diesem Grund hat das Gremium die Plattformen aufgefordert, Auskunft über die Gestaltung der entsprechenden Algorithmen zu geben.
„Gemäß dem DSA müssen Plattformen die von ihren Empfehlungssystemen ausgehenden Risiken bewerten und angemessen mindern“, begründet die Kommission zu ihrer Forderung. „Dazu gehören Risiken für die psychische Gesundheit der Nutzer und die Verbreitung schädlicher Inhalte, die sich aus der engagementbasierten Gestaltung dieser Algorithmen ergeben.“
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