Unsicherheit für Händler: Start der entwaldungsfreien Lieferketten erneut fraglich

Veröffentlicht: 24.09.2025
imgAktualisierung: 24.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.09.2025
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Auf einem Schreibtisch steht ein Kalender auf dem die Entwaldungsverordnung als verschoben gekennzeichnet ist
Erstellt mit ChatGPT
Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten könnte verschoben werden. Unternehmen fordern mehr Zeit, Kritik kommt aus der Politik.


Die EU-Kommission hat eine erneute Verschiebung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten vorgeschlagen. Laut EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall sollen die Regelungen für große Unternehmen erst ab Ende 2026 gelten, für kleine und mittlere Betriebe ab dem 30. Juni 2027. Als Grund nannte Roswall technische Probleme bei IT-Systemen und mögliche Handelsstörungen. Ursprünglich war die Einführung des Gesetzes für Ende 2024 geplant.

Forderungen und Kritik an der Verschiebung

Bestimmte Produkte (z. B. Kakao, Kaffee, Palmöl, Holz und daraus hergestellte Waren wie Schokolade oder Möbel) dürfen nur in der EU verkauft werden, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Unternehmen müssen ein sogenanntes Sorgfaltsverfahren durchführen. Das bedeutet: Sie müssen belegen können, aus welchem Land und Gebiet ihre Rohstoffe stammen (z. B. über Geolokalisierungsdaten) und nachweisen, dass dort keine Wälder abgeholzt wurden.

Kritik gab es seither viel und unter anderem die betroffenen Unternehmen hatten mehr Vorbereitungszeit verlangt, während die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider Ausnahmen für Produkte ohne Entwaldungsrisiko forderte: „Regionen und Produkte, bei denen keinerlei Gefahr der Entwaldung besteht, müssen unbürokratisch und ohne zusätzliche Nachweispflichten behandelt werden.“

SPD-Politiker:innen wie Delara Burkhardt kritisierten die erneute Verzögerung der EU-Entwaldungsverordnung scharf: Man könne ein Gesetz nicht zweimal verschieben, während Tausende Unternehmen längst bereitstünden, um es umzusetzen. „Ursula von der Leyen legt die Verordnung unter fadenscheinigen Gründen auf Eis“, wird sie von der Zeit zitiert.

Die 27 EU-Mitgliedsländer sowie das Europaparlament müssen nun über den Aufschub verhandeln.

Mehr zur Entwaldungsverordnung:

Veröffentlicht: 24.09.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Hubert Bauer
02.10.2025

Antworten

Wie wäre es, wenn die Politik und Verwaltung solchen Scheiss einfach lässt? Ja, es ist ein heeres Ziel und ich kann die Intention dahinter auch völlig verstehen und unterschreiben. Aber die Wirtschaft, speziell der Handel, ist der falsche Ansatzpunkt dafür. Wir machen Werbeartikel. Unser Angebot umfasst ganz grob etwa 120.000 verschiedene Produkte. Es ist komplett unmöglich für den Händler, hierfür die geforderten Informationen zur Herkunft etc. zu führen. Da niemand die Verordnung gelesen hat: Als Produkt wird auch Holzkohle aufgeführt. Wie bitte soll zu einer Charge Holzkohle die Herkunft des Ursprungsmaterials nachgewiesen werden? Mit Geolokation und allem Drumrum? Das ist ein Produkt aus Produktionsresten und Schadholz, eine sinnvolle Verwertung von Resten. Bürokratieabbau fängt genau bei solchen Regelungen an, und nicht beim Verkürzen von Aufbewahrungsfristen!
cf
25.09.2025

Antworten

Meinung: Die ganze Verordnung muss dringend mal von ein paar Praktikern überarbeitet werden. Alleine schon der Blödsinn, dass ein einmal eingeführtes und gemeldetes Produkt bzw. Rohstoff von jedem in der Lieferkette erneut gemeldet werden muss. Wer denkt sich denn bitte sowas aus? Wenn es unbedingt bis in den Kiosk an der Ecke zurückverfolgbar sein soll, dann wäre es z.B. viel einfacher, dass der Importeur einen Datensatz meldet und dann die Ware mit der Nummer versehen muss. Für Zwischenproduzenten wäre es quasi nur eine "zweite Chargennummer" die gespeichert wird. Das Produkt selbst bekommt ja in den meisten Fällen eh eine Chargennummer, die dann über die Dokumentation der Hersteller zurückverfolgbar bleibt. Somit kein Aufwand für niemanden der nicht selber an der Produktion beteiligt ist - und für alle Produzierenden nur eine weitere Nummer zum "im System durchschleifen". #Nur ein Beispiel vor dem ersten Kaffee - wenn schlaue Menschen darüber nachdenken kommt vielleicht noch eine bessere Idee dabei raus.