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Fehlstart für die Spritpreisbremse: Kartellamt leitet Ermittlungen ein

Veröffentlicht: 09.04.2026
imgAktualisierung: 09.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.04.2026
img 09.04.2026
ca. 2 Min.
Verknotete Zapfsäule
Erstellt mit KI
Seit dem 1. April gilt die Spritpreisbremse. Doch statt Ersparnis gibt es erste Verstöße und steigende Kosten.


Seit dem 1. April 2026 gilt in Deutschland die neue Preisanpassungsregelung für Kraftstoffe: Preiserhöhungen sind seither nur noch einmal täglich um Punkt 12:00 Uhr erlaubt. Doch kaum ist die erste Woche verstrichen, häufen sich die Hiobsbotschaften.

Kartellamt meldet Unregelmäßigkeiten

Das Bundeskartellamt hat nach Informationen von ZEIT Online bereits erste Ermittlungsverfahren eingeleitet, nur wenige Tage nach dem offiziellen Start der Neuregelung. Der Vorwurf: Verstöße gegen das strikte Zeitfenster. Viele Stationen hoben ihre Preise erst nach der gesetzlichen Frist an – ein Vorgehen, das laut der neuen Verordnung strikt untersagt ist, da Preiserhöhungen nach 12:00 Uhr für den Rest des Tages tabu sind. Während die einen von technischen Anpassungsschwierigkeiten sprechen, prüft die Behörde nun, ob Taktik hinter den Verspätungen steckt.

Massive Kritik von Verbänden: Wenn die Bremse zum Preistreiber wird

In der Berichterstattung schlägt der neuen Regelung ohnehin bereits eine Welle der Skepsis entgegen. Namhafte Verbände wie der ADAC oder der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die „Bremse“ als gescheitert betrachtet. Der Vorwurf: Tankstellen würden die 12-Uhr-Regel für Risikoaufschläge nutzen. Die Rede ist von massiven Preissprüngen von über zehn Cent pro Liter pünktlich zum Mittagshoch, während der Ölpreis auf einem ähnlichen Niveau geblieben sei. „Die neue Tankregel hat sich als Enttäuschung erwiesen“, zitiert Zeit Online Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv).

Das Kartellamt unter Zugzwang

Obwohl das Bundeskartellamt die Einhaltung der Uhrzeiten überwacht und bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro im Raum stehen, bleibt der Spielraum der Behörde begrenzt. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte bereits, dass die Behörde trotz neuer Manpower zwar das Timing kontrolliert, jedoch keinen direkten Einfluss auf die Preishöhe hat, sofern keine illegalen Absprachen nachgewiesen werden können. 

Für Online-Händler, die auf eine verlässliche Kostenkalkulation ihrer Lieferketten angewiesen sind, bleibt die Lage daher trotz der neuen „Bremse“ ungewiss. 

Veröffentlicht: 09.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 09.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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