So will der Bundesrat gegen Fake-Shops vorgehen

Veröffentlicht: 30.09.2024
imgAktualisierung: 30.09.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
30.09.2024
img 30.09.2024
ca. 2 Min.
domain
Pixinooo / Depositphotos.com
Im Zuge der NIS2-Richtlinie fordert der Bundesrat eine Pflicht zur Identitätsprüfung bei Domain-Anmeldungen.


Laut dem Bundesrat haben viele Fake-Shops eine Domain, die bei Verbraucher:innen besonders vertrauenswürdig angesehen wird. Um das zu verhindern, verlangt die Länderkammer, im Zuge der Umsetzung der 2. EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2), eine „Verpflichtung zur Identitätsprüfung von Domain-Anmeldungen und Domain-Übertragungen über qualifizierte Identifizierungsverfahren“, wie Heise berichtet.

Beispielsweise mit einem Video-Ident-Verfahren oder der Vorlage eines elektronischen Dokumentennachweises könne man sich so Gewissheit über die Anbieter der Domain verschaffen.

Daten werden Behörden zur Verfügung gestellt 

Bei berechtigten Nachfragen sollen die Daten zur Identifizierung bestimmten Behörden, aber auch Verbraucherschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollen klare Regeln geschaffen werden, in welchen Fällen die Domains bei Missbrauch blockiert werden können. Auch soll geprüft werden, ob dabei automatisierte Verfahren genutzt werden können.

„Zur Fake-Shop-Bekämpfung bei Missbrauch sind die zeitnahe und vollständige Verfügbarkeit der Registrierungsdaten für die Erkennung von Vorfällen und die Reaktion darauf von wesentlicher Bedeutung“, begründet der Bundesrat den Gesetzesvorschlag. 

Fehlende Anonymität sorgt für Kritik

Die damit verbundene fehlende Anonymität im Netz sorgt auch für Kritik. EU-Abgeordneter Patrick Breyer gibt zu bedenken, dass eine Zwangsidentifizierung Webseitenbetreiber gefährde. Nur Anonymität kann wirksam vor Datenklau, Stalking, Identitätsdiebstahl, Doxing (also das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten, etwa Adressen, ohne die Einwilligung der Person) und sogenannten Todeslisten schützen, so Breyer. Gerade marginalisierte Gruppen, aber auch Whistleblower und politische Aktivisten bräuchten Optionen für Anonymität. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 30.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 30.09.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
Kommentar schreiben

Oliver
07.10.2024

Antworten

Sehr schlimm diese Ampeldiktatur, es wird die Digitalisierung ständig nur gegen die Bürger gewendet, gar angewendet. Mehr Kontrolle anstat Plebiszit...auch dies wird die Grünen hinwegfegen aus den Parlamenten.
R.M.
02.10.2024

Antworten

Wieder mal ein Schnellschuss unserer Politischen Gesellschaft. Private Webseiten werden so gut wie verschwinden. Vieleicht sollten sich die Politiker erst einmal mit der Entstehung diverser Fakeshops beschäftigen. Da werden GMBH Betriebe von diversen Anwaltskanzleien gegründet, mehrere Jahre liegengelassen und dann als beständige GMBH an einen "Unternehmer" verkauft, als Geschäftsführer wird dann ein Strohmann eingespannt, welcher anfangs nicht nachdenkt und später dann der Dumme ist. Sämtliche Abwicklungen landen aber in einem Osteuropäischen Land. Das ist gut organisiert, einige Kanzleien haben sich auf das Gründen und späteres verkaufen von GMBH Betrieben spezialisiert. Was danach kommt interessiert die nicht. Da hilft es nicht bei einer Registrierungspflicht anzusetzen. Ich bin bereits einige Male über diverse Fakeshops gestolpert, diese Anhand von Rezessionen erkannt und mir dann mal den Handelsregister Auszug, soweit sichtbar angesehen. Bei einigen FakeShops hat man oftmals gesehen das diverse Gründungspersonen oder Gesellschaften mehrfach vorkamen. Sucht man dann via Google nach diesen Personen, stolpert man sehr oft über Anwaltskanzleien im Hintergrund. Bei solchen Praxen hilft auch keine durchsichtige Registrierung mehr. Das ist mittlerweile ein Geschäftsmodel, wo es gilt es an der Wurzel zu packen und nicht bei einem Tool welches Nebensache ist, die Domain.
cf
02.10.2024

Antworten

Der Fehler in der Idee ist wie so häufig, dass die betreffenden Betrüger ja nicht innerhalb der EU sitzen, sondern im Ausland. Dann hätte man zwar Name und Anschrift über die Domain, aber ein rechtlicher Durchgriff wird trotzdem scheitern - genauso wie bei temu und anderen Anbietern, die sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten aber auch nicht belangt werden können. Also weiter so: Auflagen für die, die so oder so den lokalen Gesetzen unterliegen, während alle anderen sich kaputtlachen.
Nikolaus Dürk
02.10.2024

Antworten

Ist das nicht spannend, anstatt man diskutiert, was man tun kann damit 40 Milliarden Euro den EU Wirtschaftsraum durch FakeShop-Käufe nicht verlassen, kommt man schon mit einer Lösung. Und diese Lösung ist vielleicht beim ersten Hingucker "aufregend", aber wieder einmal eine toller Blindgänger, der Presse, Beamte, Juristen und alle die einen Domain Namen besitzen beschäftigt. Aber warum verpflichtet man nicht einfach die ISPs (InternetSericeProvider) zum Einsatz von FakeShop Detectoren? KI basierte Modelle, die FakeShops fast zu über 90% identifizieren und der Käufer selber entscheiden kann, ob er weiter kaufen will oder eben der Empfehlung der KI vertraut. Zusammen mit einem Gütesiegel für echte Europäische Shops, die man ganz einfach mit der UID beantragen kann, ist tatsächlich was gegen FakeShops getan und die Bürger geschützt worden. Versicherungen könnten dann noch das Restrisiko abdecken – also für alle eine Win-Win-Win-Situation – so könnte man annehmen. Das Spannende an der Sache: Den FakeShop-Detector gibt es schon ;) entstanden in den vergangenen Jahren in mehreren Forschungsprojekten. Wäre es nicht sinnvoll an einer gemeinsamen EU-weiten Lösung zu arbeiten, einfach unbürokratisch und schnell umgesetzt? Stellt Euch mal vor, wir würden nur 1% des jährlichen Betrugsschadens von FakeShops in ein solches System investieren? Kaum vorstellbar, nicht wahr, aber da müsste man ja ein Geld in die Hand nehmen, lieber lassen wir unser Bürger_innen tagtäglich betrügen und diskutieren über sinnlose Maßnahmen. Nur einer in den Kommentaren hat darauf hingewiesen, dass eine DNS Regulierung allein auf Seiten der EU nichts bringt, da DNS Dienste sich nicht auf den EU Raum einschränken lassen. Könnte man natürlich auch umsetzen, aber das wäre eine andere Diskussion, die das Thema verfehlen würde. Also trauen wir uns was, setzen wir was um, alles dazu ist vorhanden, nur man muss es einfach machen und tatsächlich wollen. Die Finanzämter müssten ein großes Interesse haben und ebenso die Innenministerien.
Karl Ranseier
01.10.2024

Antworten

Grüße an den Herrn Breyer und seine Bedenken: Jede Webseite hat ein sogenanntes Impressum. Da stehen Klarnamen samt Adresse drin. Ist übrigens seit immer Pflicht, könnte man also mitbekommen haben. Das Internet bleibt für uns alle Neuland, damit müssen wir im besten Deutschland aller Zeiten wohl leben. Aber eine gelegentliche Kollision mit der Realität könnte für manchen Politiker sicherlich völlig neue Perspektiven eröffnen. Wo kann man als Bürger eigentlich sein Geld zurückfordern, weil "Ware/Dienstleistung nicht erhalten"? Eine gewisse Fachkenntnis ist für jegliche Berufsausübung leider absolut notwendig, aber in Brüssel und Berlin kaum auffindbar. Sie beherrschen ihr Handwerk nicht. Praktikantenleistung und Meistergehalt passt nicht zusammen.
Libertär
01.10.2024

Antworten

Und wieder ein Stück weiter zum Überwachungs-Staat, wieder ein Stück mehr Bürokratie. Es doch garnicht um die Fake-Shops, sondern um Inhalte auf Seiten, die nicht staatskonform sind und damit man denjenigen der das veröffentlicht hat, besser ausfindig machen kann.
Andreas Schlagenhauf
01.10.2024

Antworten

Ich finde, nur, weil ein paar Whistleblower geschützt werden sollten, sollte man es nicht Tausenden Betrügern unnötig leicht machen, ihrem „Geschäft“ nachgehen zu können. Bei Mobilfunkverträgen, auch Prepaid-Tarife, muss ja schließlich auch jeder ein Videoidentverfahren machen, genauso wenn man ein Bankkotno eröffnet. Wo ist da der „Schutz“, wenn man es mal so sehen möchte? Ich finde die Idee, Domaininhaber per Videoident oder vergleichbare Verfahren zu identifizieren, völlig richtig. Auch wenn ich der Meinung bin, dass die meisten Betrüger dann wieder einen Dummen finden werden, der seine Identität für ein paar hundert Euro zur Verfügung stellen wird. Ist ja bei aktuellen Betrügereien mit den Bankkonten gerade auch nicht anders. Aber so etwas würde es zumindest ein Stück weit erschweren und es nicht ganz so einfach machen, vollkommen anonym zu bleiben und falsche Daten angeben zu können.
Mobifu
01.10.2024

Antworten

Wie soll das umsetzbar werden? Schließlich müssten weltweit alle Anbieter mitspielen.
Torsten
01.10.2024

Antworten

Dann registriert man einfach vom (EU-) Ausland und fertig. Mag der Sinn und Zweck auch gut sein, bringt es für aufrichtige nur neue Hürden - wie meistens.. Ich sehe das weit aus größere Problem in der Software. Erhält man Mails aufs Handy, sieht man bei Links in der Regel keine Domain / URL. Meist auch nicht die Mail-Domain. Fragliche Mails schaue ich mir deshalb zunächst am PC an. Bei Shops gibt es klare Zeichen, ob ein Shop echt sein kann und Vertrauen vermittelt. Aber die meisten erkennen es nicht.
K.I
01.10.2024

Antworten

Meinung: "Verlangt die Länderkammer, im Zuge der Umsetzung......" das kann ich auch verlangen - aber wer verlangt nicht? Das wird auch die nächsten 100 Jahre nichts mit dem Schutz vor Fake Shops! "EU-Abgeordneter Patrick Breyer gibt zu bedenken,...." wo lebt der ? was hat so einer im EU Parlament verloren? wer bezahlt diese Abgeordneten Info: Patrick Breyer Digitaler Freiheitskämpfer und ehemaliger Europaabgeordneter der Piratenpartei Ein ganz wichtiger Mann im EU Parlament wie es scheint.