Laut dem Bundesrat haben viele Fake-Shops eine Domain, die bei Verbraucher:innen besonders vertrauenswürdig angesehen wird. Um das zu verhindern, verlangt die Länderkammer, im Zuge der Umsetzung der 2. EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2), eine „Verpflichtung zur Identitätsprüfung von Domain-Anmeldungen und Domain-Übertragungen über qualifizierte Identifizierungsverfahren“, wie Heise berichtet.
Beispielsweise mit einem Video-Ident-Verfahren oder der Vorlage eines elektronischen Dokumentennachweises könne man sich so Gewissheit über die Anbieter der Domain verschaffen.
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