Ab kommenden Jahr wird schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung ausgerollt. Dann haben zunächst alle Unternehmen das Recht, die rein digitalen Rechnungen zu versenden – was im Umkehrschluss auch bedeutet, dass alle anderen Unternehmen in der Lage sein müssen, diese zu empfangen. Ab 2028 soll die E-Rechnung schließlich für sämtliche Betriebe verpflichtend sein.
Doch der allgemeine Konsens, dass die Umstellung vornehmlich der Digitalisierung sowie Vereinfachung buchhalterischer Prozesse dient, ist offenbar nur die halbe Wahrheit. Wie Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber der FAZ betonte, liegt das Hauptaugenmerk viel mehr in der dadurch verbesserten Kontrolle durch die Finanzämter.
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