Die EU hat die endgültige Fassung des neuen Gewährleistungslabels in der deutschen Sprachversion veröffentlicht. Damit steht fest, wie Händler ab dem 27. September 2026 ihre Kundinnen und Kunden über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren müssen.

Design steht fest

Schon der Entwurf hatte in der Handelsbranche für Aufsehen gesorgt: Zu aufwendig, zu unklar, zu bürokratisch – so lauteten viele Reaktionen. Nun zeigt sich: Die EU bleibt beim Konzept und die Formalitäten für die beiden neuen Labels – das Gewährleistungs- und das Garantielabel – stehen fest.

Bisher gab es nur einen Entwurf in englischer Sprache. Jetzt steht fest, wie das Ganze bald in hiesigen Shops aussehen wird:

Das Gewährleistungslabel – Pflicht für alle B2C-Shops

Das Gewährleistungslabel in der finalen deutschsprachigen Fassung

Das Design ist vorgegeben und unveränderbar: Farben, Schriftarten und Inhalte dürfen nicht angepasst werden. Auch das Label selbst darf nicht verkleinert, verzerrt oder in eigene Designs integriert werden. Händler übernehmen es genau so, wie es von der EU bereitgestellt wird.

Bei über Online-Shops geschlossenen Verträgen muss die Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht farbig (RGB) sein. Bei anderen Kanälen (z. B. Vertragsschluss per E-Mail) darf stattdessen eine Schwarz-Weiß-Version des Labels verwendet werden.

Das Garantielabel – für freiwillige Haltbarkeitsgarantien

Neben der Gewährleistungsmitteilung gibt es ein zweites Label für Herstellergarantien, wenn Hersteller eine bestimmte Haltbarkeit versprechen. Auch hier ist das Design vorgegeben – samt QR-Code und Symbolen.

Das Garantielabel in der finalen deutschsprachigen FassungBeim Garantielabel muss selbstverständlich eine angepasste Version erstellt werden. An den dafür vorgesehenen Stellen werden die Platzhalter durch die jeweiligen Angaben ersetzt. Die Buchstaben „XX“ stehen beispielsweise für die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie in Jahren. Die Bezeichnung „Brand/Trademark“ wird durch den Namen des Herstellers ersetzt, der die Garantie gibt. Der Eintrag „Model identifier“ wird durch die konkrete Modellbezeichnung ersetzt, für die die Haltbarkeitsgarantie gilt. Wie man an diese Datei kommt, um die Inhalte zu verändern, ist uns bisher nicht bekannt.

Viele werden sich nun fragen, was es mit dem Titel „GARAN“ auf sich hat, denn der sieht auf den ersten Blick wie ein Tippfehler aus – ist tatsächlich aber Absicht: Das neue EU-Label trägt den Titel „GARAN“ – ohne „TIE“, auch in der deutschen Sprachversion, und das auch in allen anderen Mitgliedstaaten. Die Kommission wollte ein sprachneutrales Kürzel, das an das Wort „Garantie“ erinnert, aber überall dieselbe Form hat. Ändern darf man daran nichts: „GARAN“ ist unverrückbar vorgeschrieben, genauso wie Farben, Schriften und Symbole. Händler und Hersteller müssen das Wort übernehmen – und haben künftig ein Label im Shop, das Einheit schaffen soll, aber sprachlich wirkt, als hätte jemand mitten im Wort aufgehört zu tippen.

Enttäuschend ist auch, dass der QR-Code nicht auf die jeweils geltenden Garantiebedingungen führen soll, sondern auf eine allgemeine Infoseite der EU zum Thema Garantien. Mit Aufklärung hat das nichts zu tun und ein häufiger Abmahngrund wurde nicht gelöst.