EU schafft Klarheit: So sieht das neue Gewährleistungslabel aus

Veröffentlicht: 06.10.2025
imgAktualisierung: 06.10.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.10.2025
img 06.10.2025
ca. 2 Min.
Auf einem minimalistischen Schreibtisch ist ein tablet zu sehen, welches das Gewährleistungslabel zeigt
© OnlinehändlerNews/EU-Kommission I Erstellt mit Canva
Die EU hat das finale Gewährleistungslabel, welches ab Herbst 2026 gilt, veröffentlicht. So sieht es aus.


Die EU hat die endgültige Fassung des neuen Gewährleistungslabels in der deutschen Sprachversion veröffentlicht. Damit steht fest, wie Händler ab dem 27. September 2026 ihre Kundinnen und Kunden über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren müssen.

Design steht fest

Schon der Entwurf hatte in der Handelsbranche für Aufsehen gesorgt: Zu aufwendig, zu unklar, zu bürokratisch – so lauteten viele Reaktionen. Nun zeigt sich: Die EU bleibt beim Konzept und die Formalitäten für die beiden neuen Labels – das Gewährleistungs- und das Garantielabel – stehen fest.

Bisher gab es nur einen Entwurf in englischer Sprache. Jetzt steht fest, wie das Ganze bald in hiesigen Shops aussehen wird:

Das Gewährleistungslabel – Pflicht für alle B2C-Shops

Das Gewährleistungslabel in der finalen deutschsprachigen Fassung

Das Design ist vorgegeben und unveränderbar: Farben, Schriftarten und Inhalte dürfen nicht angepasst werden. Auch das Label selbst darf nicht verkleinert, verzerrt oder in eigene Designs integriert werden. Händler übernehmen es genau so, wie es von der EU bereitgestellt wird.

Bei über Online-Shops geschlossenen Verträgen muss die Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht farbig (RGB) sein. Bei anderen Kanälen (z. B. Vertragsschluss per E-Mail) darf stattdessen eine Schwarz-Weiß-Version des Labels verwendet werden.

Das Garantielabel – für freiwillige Haltbarkeitsgarantien

Neben der Gewährleistungsmitteilung gibt es ein zweites Label für Herstellergarantien, wenn Hersteller eine bestimmte Haltbarkeit versprechen. Auch hier ist das Design vorgegeben – samt QR-Code und Symbolen.

Das Garantielabel in der finalen deutschsprachigen FassungBeim Garantielabel muss selbstverständlich eine angepasste Version erstellt werden. An den dafür vorgesehenen Stellen werden die Platzhalter durch die jeweiligen Angaben ersetzt. Die Buchstaben „XX“ stehen beispielsweise für die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie in Jahren. Die Bezeichnung „Brand/Trademark“ wird durch den Namen des Herstellers ersetzt, der die Garantie gibt. Der Eintrag „Model identifier“ wird durch die konkrete Modellbezeichnung ersetzt, für die die Haltbarkeitsgarantie gilt. Wie man an diese Datei kommt, um die Inhalte zu verändern, ist uns bisher nicht bekannt.

Viele werden sich nun fragen, was es mit dem Titel „GARAN“ auf sich hat, denn der sieht auf den ersten Blick wie ein Tippfehler aus – ist tatsächlich aber Absicht: Das neue EU-Label trägt den Titel „GARAN“ – ohne „TIE“, auch in der deutschen Sprachversion, und das auch in allen anderen Mitgliedstaaten. Die Kommission wollte ein sprachneutrales Kürzel, das an das Wort „Garantie“ erinnert, aber überall dieselbe Form hat. Ändern darf man daran nichts: „GARAN“ ist unverrückbar vorgeschrieben, genauso wie Farben, Schriften und Symbole. Händler und Hersteller müssen das Wort übernehmen – und haben künftig ein Label im Shop, das Einheit schaffen soll, aber sprachlich wirkt, als hätte jemand mitten im Wort aufgehört zu tippen.

Enttäuschend ist auch, dass der QR-Code nicht auf die jeweils geltenden Garantiebedingungen führen soll, sondern auf eine allgemeine Infoseite der EU zum Thema Garantien. Mit Aufklärung hat das nichts zu tun und ein häufiger Abmahngrund wurde nicht gelöst.

Veröffentlicht: 06.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 06.10.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
23 Kommentare
Kommentar schreiben

Lee
29.01.2026

Antworten

Gott sei dank weiß ich welche Farbe benötigt wird . Keiner weiß wie keiner weiß warum aber DIE FARBE ist eindeutig definiert. Und natürlich dient das ganze dem ökologischem Wandel. Wie immer wird sich auf das wichtigste fokussiert und das auch noch falsch.
Phillip
11.11.2025

Antworten

Diese ganzen EU Vorschriften. Der ganze Bürokratiewahnsinn nimmt kein Ende. Gefühlt jeden Monat kommt eine neue Richtlinie! Während Aliexpress und Co freie Hand haben, werden uns immer mehr Handschellen angelegt. Die EU möchte alle Unternehmer kalt stellten, sodass jeder Bürger von Sozialleistungen lebt. Als Unternehmer wird man aus jeder Richtung angegriffen. Jeder will was von dir. Ich werde meinen Unternehmen auch ins Ausland umziehen. Mir reicht es jetzt. Uns wird das Leben immer schwerer gemacht, nach dem Motto "Bloß nicht gewerblich aktiv werden, sonst bekommst du Ärger!".
Diana
27.10.2025

Antworten

Nur nochmal zur Sicherheit meines Verständnisses - das gilt jetzt für ALLE? Ich bin allmählich verwirrt über die vielen neuen Vorschriften etc. Wir stellen Schmuck her und verkaufen diesen auch über unseren Shop. Dieses Label müssen also auch wir ab jetzt in unserem Shop unterbringen?
Redaktion
27.10.2025
Hallo Diana,
Die Pflicht gilt für alle Online-Händler, die an Verbraucher (B2C) in der EU verkaufen. Stationäre Geschäfte sind nicht betroffen.
Weitere Informationen dazu findest du auch in diesem Artikel: FAQ: Gewährleistungs- und Garantielabel – Pflichten, Fristen, Umsetzung
Gruß, die Redaktion
Markus
22.10.2025

Antworten

Wir werden dann somit keine zusätzlichen Garantien mehr den Kunden geben, weil uns wird das langsam zu doof. Auch nahmen wir an, mit Selbstverständlichkeiten wie der gesetzlichen Gewährleistung darf man nicht werben? Wieder sehr gut gemacht ihr Hohlbrot-EU-Abgeordneten mit offenbar sehr viel Zeit für so einen Bullshit - macht nur weiter so...bald regiert dann rechts!
Lars
11.10.2025

Antworten

Immer noch "verwirrend" und abmahngefährdet, weil widersprüchliche Angaben Das zweite Bild zeigt [365] und darunter geschrieben "DE Herstellergarantie in Jahren" In JAHREN !!! 365 JAHRE. Und was hat eine HERSTELLERGARANTIE mit Gewährleistung zu tun ? Bildquelle: https://www.onlinehaendler-news.de/fileadmin/bilder/2025/10/Garantielabel_final-deutsch.png
Max Sonntag
09.10.2025

Antworten

Ich hoffe, dieses Label muß dann wohl nicht zwingend in der Nähe der Preisangabe bzw. des "In den Warenkorb"-Buttons angezeigt werden? Das zerreißt dann jedwedes Layout und insbesondere bei mobilen Ansichten wird das dann lustig, wenn man die Größe nicht verändern darf. Es würde ja prinzipiell reichen, wenn man das als Popout über einen eindeutigen Link / Button anbietet. Aber ich denke, für so intelligent halten unser Eurokraten ihre Bürger nicht, oder?
Susanne
08.10.2025

Antworten

Wenn das Gewährleistungslabel nicht geändert werden kann, was ist mit Gebrauchtwaren mit nur einem Jahr Gewährleistung
Redaktion
09.10.2025
Hallo Susanne, eine berechtigte Frage, die sich viele stellen. Daher hier noch einmal unsere Antwort, falls du sie überlesen haben solltest: im grauen Kasten über dem QR-Code befindet sich der Hinweis zur verkürzten Gewährleistung von Gebrauchtwaren. Viele Grüße, die Redaktion
Florian
08.10.2025

Antworten

Wie sieht das mit Insekten oder Wirbellosen generell aus? Da kann mann ja nichts garantieren.
Fabian
07.10.2025

Antworten

Gebrauchtware mal wieder komplett vergessen? Bin auf den neuen Unsinn gespannt. Bei gebrauchten Sachen darf der Verkäufer (z. B. ein Händler) die Frist vertraglich auf 1 Jahr verkürzen (§ 476 Abs. 2 BGB).
Redaktion
08.10.2025
Hallo Fabian, ausnahmsweise wurde daran sogar gedacht. Schau mal in den grauen Kasten über dem QR-Code. Dort hat die EU den Hinweis zur verkürzten Gewährleistung von Gebrauchtwaren platziert. Viele Grüße, die Redaktion
Frank
07.10.2025

Antworten

Ich finde bei solchen bürokratischen Ergüssen sollten auch immer alle beteiligten Personen namentlich erwähnt werden, die bei der Ausarbeitung und Verabschiedung mitgewirkt haben. Ein Ziel vom Lieferkettengesetzt ist ja auch, dass man vergangene Fehler zurückverfolgen kann.
Dirk
07.10.2025

Antworten

Gilt das jetzt ab Herbst 2026 oder Herbst 2027??? Überschrift: "Die EU hat das finale Gewährleistungslabel, welches ab Herbst 2027 gilt, veröffentlicht. So sieht es aus." Text: "Damit steht fest, wie Händler ab dem 27. September 2026..." ???
Redaktion
07.10.2025
Danke Dirk, gut aufgepasst, es handelt sich um einen Vertipper. Leider bleibt uns nur noch ein Jahr. Beste Grüße, die Redaktion
MM
07.10.2025

Antworten

Naja, ich nehme das alles nicht mehr ernst. Fügen wir es einfach ein. Das geht automatisiert. Dort, wo auch immer die Bürokraten es haben wollen. Es ist ohnehin schon wieder zu viel Text und zu wenige Bilder für die Käufer von heute - daher verstehen die nur wieder das, was ihnen irgendwie nützlich sein kann. Die meisten wissen nach Jahrzehnten immer noch keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, aber Hauptsache wir informieren noch mehr. Wir machen da nicht mehr lange rum. Wenn ein Kunde wieder seine Dummheit oder die übliche deutsche Mitnahmementalität zeigt, dann wird es ihm einmalig sachlich erklärt, wenn er es dann nicht verstehen will, schauen wir, ob wir uns den Ärger wirklich antun wollen, bevor wieder eine ungerechtfertigte negative Bewertung kommt. Er bekommt dann einmalig seinen Willen. Danach sperren wir ihn für die Zukunft und haben vor dem unseren Frieden. Solche Kunden sind auch immer besser beim Mitbewerber aufgehoben, denn die sind da ja genau so idiotisch unterwegs :-). Wird doch bei den Versandkosten mittlerweile auch 'intern' geregelt. Wer erstattet denn noch Hinsendekosten. Der Kunde, der am lautesten Schreit bekommt sie, alle anderen eben nicht. Aber das macht ja ohnehin mittlerweile fast jeder stillschweigend. Zumindest in unserer Branche hat sich das reguliert. Einfach alles nicht mehr so ernst nehmen und schauen, dass man für sich seinen Seelenfrieden mit diesem ganzen Quatsch findet. Die weltfremden Bürokraten in Brüssel und Berlin lassen sich doch alle drei Minuten einen anderen Unsinn einfallen, der uns allen auf den Wecker geht und die Käufer noch dümmer und unmündiger macht. Es versteht ja von den Käufern ohnehin keiner und wir dürfen dann wieder die Aufklärung betreiben. Abgesehen davon, dass die Käufer uns allen ohnehin nicht glauben, denn da steht es ja immer ganz anders oder sie suchen stundenlange wegen 3,95 Euro nach einem Urteil, das dann nichts mit der Sachlage zu tun hat. Hauptsache man kann nochmal einen Mist schreiben und uns Händler als Betrüger beschimpfen. Nur weil man nicht bekommt, was rechtlich überhaupt nicht da ist. Schaut einfach, dass ihr eure Schäfchen ins trockene bekommt und danach können euch alle 'den Buckel herunterrutschen' :-). Das sollte für uns alle das Ziel sein. Wenn unser Staat keinen Mittelstand im Onlinehandel mehr will, soll er es nur sagen. Wir alle wissen doch sicherlich besseres mit unserer Zeit anzufangen oder? :-)). Wir alle finden andere Dinge die wieder Spaß machen.
cf
08.10.2025
Ich sehe es ähnlich, aber das Problem ist ja, dass die EU selber nicht genau weiß was sie wollen und daher ihre Vorgaben so uneindeutig sind. Wenn in der Verordnung stünde: Bild in Farbe, mindestens 80x100 px groß in allen Amtssprachen der Länder in die geliefert wird, als Verweis im Footer ok (oder unmittelbar an der Bestellmöglichkeit oder bei den Produktbildern), zusätzlich als Aufkleber oder am Produkt oder what ever angebracht....... Dann weiß jeder was er machen soll und es kann mal eben eingebaut werden. Bei so vielen Unklarheiten macht aber jeder nach bestem Gewissen und die Anwälte stürzen sich erstmal mit Abmahnungen auf die Händler.. DAS ist dann das Problem.
Tobias
07.10.2025

Antworten

Ich dachte das Werben mit Selbstverständlichkeiten ist nicht erlaubt?
cf
07.10.2025

Antworten

Frage: Im Artikel heißt es, dass das Gewährleistungslabel 1:1 in der Form und Größe genutzt werden muss. Ich konnte keinen Download-Link finden über welchen man das Label in allen Amtssprachen herunterladen kann. Woher soll ich nun die Größe für die Darstellung im Webshop wissen (Pixel x Pixel)? Wenn ich in mehrere Länder liefere, der Shop aber nur in Deutsch ist, muss ich dann das Label trotzdem in allen Sprachen der Lieferländer darstellen, oder genügt dann auch deutsch?
Snowcommerce
07.10.2025

Antworten

Und wo wird das ganze dann zu sehen sein? IM einleger, auf der Verpackung oder wo?
Redaktion
07.10.2025
Liebe Leser:innen, wir werden uns nun tiefgehend mit der neuen Pflicht befassen und auf unserem Portal alle Details veröffentlichen, die Händlerinnen und Händler für die Umsetzung benötigen. Viele Grüße, die Redaktion
Oli P.
06.10.2025

Antworten

Gut das wieder ein bisschen mehr Verwirrung gestiftet wird indem die Beweislastumkehr mit keinem Wort genannt wird sondern durch die Aufklärung "Was ist zu tun" unter der Erklärung "Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung" der Eindruck erweckt wird das wäre schon alles. Ist ja schließlich ein amtliches Dokument und der unerfahrene Verbraucher sollte davon ausgehen dürfen das ihm alles abgenommen und erklärt wird... Glücklicherweise ziehe ich das Stichwort "vertragswidrige Ware erhalten" schon seit einiger Zeit immer extremer durch. = Nach 12 Monaten darf der Kunde den Beweis aufstellen das ich derjenige bin welcher für die Abnutzung an seinem Gebrauchtsgegenstand verantworlich ist. Inzwischen gehe ich aber selbst wenige Wochen nach dem Kauf entsprechend vor = wenn ein Schaden eindeutig auf übermäßigem Gebrauch beruht darf der Kunde klagen. Es ist wirklich sehr spannend was man im persönlichen Gespräch von Kunden erfährt und somit sein Sortiment besser kennen lernt. Der eine hat halt nur die eine Unterhose, packt sie abends in die Waschmaschine und zieht sie am nächsten Morgen wieder an. Andere Kunden haben 30 Unterhosen und jede wird nur einmal im Monat getragen und danach gewaschen = das wirkt sich halt deutlich im Zustand aus. Der eine Kunde schafft es ein Produkt in zwei Monaten so zu belasten wie es der durchschnittliche Kunde in drei bis vier Jahren tut. Niemand sollte den Extremnutzer in seiner Meinung bestärken sich ständig kostenlos neue Dinge zu holen....
Christian S.
07.10.2025
Danke, das spricht mir voll aus der Seele. Wir verkaufen Stoff (den wir vorher produzieren, in der Regel auftragsbezogen) und manche Kunden kommen auf die Idee mit einer Bekleidungsqualität ihr Sofa zu Polstern... Wir sind gerade dabei einen Onlineshop einzufügen - diese Vorschrift ist für mich aber eigentlich schon wieder ein Grund nur B2B anzubieten... Macht vieles einfacher...