Die französische Regierung hatte eine dreimonatige Sperre des Marktplatzes Shein gefordert, nachdem auf dem Marktplatz kinderpronografische Sexpuppen, Waffen und andere illegale Waren angeboten wurden. Dies wurde von der französischen Justiz abgelehnt, nun bestätigte auch das Berufungsgericht diese Entscheidung, wie ntv berichtete.
Schaden besteht nicht mehr
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der verursachte Schaden, der die Klage rechtfertigte, nicht mehr bestehe. Shein betonte, die illegalen Produkte umgehend aus dem Verkehr gezogen zu haben und das gesamte Drittanbieter-Angebot zunächst vorerst gesperrt zu haben.
Auch die Staatsanwaltschaft hat die Forderung der französischen Regierung nicht unterstützt, sodass die Klage nun endgültig scheiterte.
Auch Verfahren der EU-Kommission
Auch die EU-Kommission hat nach dem Vorfall ein Verfahren gegen Shein eingeleitet. Der Verkauf von illegalen Produkten war allerdings nicht der einzige Grund. Auch süchtig machende Designs, sowie Punkte und Belohnungssysteme, die Kund:innen zu mehr Konsum verleiten sollen, werden kritisiert.
Shein gab an, mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen. „Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen“, heißt es vom Unternehmen. Bei Verstößen gegen den Digital Services Act droht ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des Vorjahresumsatzes. Im Extremfall ist auch eine Sperrung des Marktplatzes möglich.
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Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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