Für viele Händler dürften aktuelle Pläne der EU für die ersehnte Erleichterung sorgen: Die Europäische Kommission will den Bürokratieaufwand beim Auslandsversand deutlich reduzieren. Mit einem neuen Maßnahmenpaket, das Ende 2025 vorgestellt wurde, sollen Unternehmen, die Batterien, Verpackungen oder Elektrogeräte in mehreren EU-Ländern verkaufen, künftig auf aufwendige Auslandsregistrierungen und zusätzliche Bevollmächtigte verzichten. Ziel der Reform ist es, den grenzüberschreitenden Versand wieder attraktiv zu machen und somit den Binnenmarkt für Händler spürbar einfacher zu machen.
Bewegung im Bürokratie-Dschungel
Wer grenzüberschreitend in der EU verkauft, kennt das Gefühl: Man möchte einfach nur seine Produkte anbieten, aber verliert sich stattdessen in nationalen Meldeportalen, Registrierungen und Bevollmächtigtenregelungen. Diese sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR, hat sich für viele Händler zu einem schwer durchschaubaren Verwaltungsapparat entwickelt, der Zeit, Kosten und Nerven ohne erkennbaren Nutzen frisst. Erstmals seit Jahren steht jedoch nicht die Verschärfung von Pflichten im Mittelpunkt, sondern deren Effizienz.
Wer Batterien, Verpackungen, Elektrogeräte oder Einwegkunststoffe in mehreren EU-Staaten vertreibt, musste bislang in jedem einzelnen Land eigene Bevollmächtigte benennen, sich mehrfach registrieren und parallel berichten. Alles nur im Sinne des Umweltschutzes. Für viele kleine und mittlere Unternehmen war das nicht nur teuer, sondern auch nervenaufreibend.
Für Händler nun relevant ist die geplante Aussetzung der Pflicht, in jedem EU-Land einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Europäische Hersteller und Händler sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie diese Strukturen weiter nutzen oder nicht. Wer keine mehr möchte, muss sie nicht neu aufbauen (Artikel 2 des Vorschlags). Damit fällt nach den Plänen ein erheblicher Teil der bisherigen Mehrfachregistrierungen und Parallelmeldungen - zumindest bis 1. Januar 2035 - weg.
Entlastung in Milliardenhöhe
Die Kommission hat vor der Vorlage des Pakets mehr als 190.000 Stellungnahmen von Bürgern, Unternehmen, Verbänden und Behörden ausgewertet. Das Signal aus der Praxis war eindeutig: Die Ziele des Umweltrechts werden unterstützt, aber die Umsetzung ist zu komplex, zu fragmentiert und zu teuer geworden. Nach Berechnungen der Kommission können Unternehmen durch das gesamte Vereinfachungspaket jährlich rund eine Milliarde Euro an Verwaltungskosten einsparen. Zusammengenommen mit anderen bereits beschlossenen Maßnahmen ergeben sich fast elf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr.
Auch bei anderen, nationalen Vorschriften sieht es ähnlich aus: Laut Statistischem Bundesamt belaufen sich die aktuellen Bürokratiekosten auf 62,5 Milliarden Euro pro Jahr – rund 4 Milliarden weniger als im Vorjahr. Die Wirtschaft fordert dringend Erleichterungen.
Grund für vorsichtigen Optimismus
Die letzten Jahre waren geprägt von Unsicherheit, überwältigenden Pflichten und der Angst, irgendwo eine Registrierung zu vergessen. Die Folge war, dass immer mehr Händler die Segel streichen, zumindest aber den Auslandsversand überdenken. Hat Europa verstanden, dass man Händler mit zu viel Bürokratie überfordert, den Binnenmarkt schwächt und schlussendlich auch die Akzeptanz für den eigentlich bezweckten Umweltschutz torpediert?
Die Reform bedeutet jedoch nicht, dass die Verantwortung gänzlich verschwindet. Sie bedeutet, dass Vorschriften praktikabel organisiert werden sollen. Für viele genervte Händler ist das vielleicht noch kein Befreiungsschlag, aber ein wichtiges Signal.
Auswirkungen auf die neuen Verpackungsvorschriften 2026
Der jetzt vorgelegte Legislativvorschlag zur Vereinfachung der erweiterten Herstellerverantwortung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommen werden, bevor er endgültig rechtswirksam wird.
Parallel dazu tritt bereits die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 verbindlich angewandt, inklusive einer geplanten Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten beim Auslandsversand. Ob diese vorgesehenen Melde- und Registrierungsanforderungen noch angepasst werden, hängt vom Tempo der politischen Verhandlungen über das Vereinfachungspaket ab.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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