Bewegung im Bürokratie-Dschungel
Wer grenzüberschreitend in der EU verkauft, kennt das Gefühl: Man möchte einfach nur seine Produkte anbieten, aber verliert sich stattdessen in nationalen Meldeportalen, Registrierungen und Bevollmächtigtenregelungen. Diese sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR, hat sich für viele Händler zu einem schwer durchschaubaren Verwaltungsapparat entwickelt, der Zeit, Kosten und Nerven ohne erkennbaren Nutzen frisst. Erstmals seit Jahren steht jedoch nicht die Verschärfung von Pflichten im Mittelpunkt, sondern deren Effizienz.
Wer Batterien, Verpackungen, Elektrogeräte oder Einwegkunststoffe in mehreren EU-Staaten vertreibt, musste bislang in jedem einzelnen Land eigene Bevollmächtigte benennen, sich mehrfach registrieren und parallel berichten. Alles nur im Sinne des Umweltschutzes. Für viele kleine und mittlere Unternehmen war das nicht nur teuer, sondern auch nervenaufreibend.
Für Händler nun relevant ist die geplante Aussetzung der Pflicht, in jedem EU-Land einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Europäische Hersteller und Händler sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie diese Strukturen weiter nutzen oder nicht. Wer keine mehr möchte, muss sie nicht neu aufbauen (Artikel 2 des Vorschlags). Damit fällt nach den Plänen ein erheblicher Teil der bisherigen Mehrfachregistrierungen und Parallelmeldungen - zumindest bis 1. Januar 2035 - weg.
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