Registrierungswahnsinn: EU will Pflichten beim Auslandsversand erleichtern

Veröffentlicht: 26.01.2026
imgAktualisierung: 26.01.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
26.01.2026
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Ertrinkender greift nach Rettungsring
alphaspirit / Depositphotos.com
Eine Reform soll Händler von Bürokratie entlasten und den Auslandsversand wieder attraktiv machen.


Für viele Händler dürften aktuelle Pläne der EU für die ersehnte Erleichterung sorgen: Die Europäische Kommission will den Bürokratieaufwand beim Auslandsversand deutlich reduzieren. Mit einem neuen Maßnahmenpaket, das Ende 2025 vorgestellt wurde, sollen Unternehmen, die Batterien, Verpackungen oder Elektrogeräte in mehreren EU-Ländern verkaufen, künftig auf aufwendige Auslandsregistrierungen und zusätzliche Bevollmächtigte verzichten. Ziel der Reform ist es, den grenzüberschreitenden Versand wieder attraktiv zu machen und somit den Binnenmarkt für Händler spürbar einfacher zu machen.

Bewegung im Bürokratie-Dschungel

Wer grenzüberschreitend in der EU verkauft, kennt das Gefühl: Man möchte einfach nur seine Produkte anbieten, aber verliert sich stattdessen in nationalen Meldeportalen, Registrierungen und Bevollmächtigtenregelungen. Diese sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR, hat sich für viele Händler zu einem schwer durchschaubaren Verwaltungsapparat entwickelt, der Zeit, Kosten und Nerven ohne erkennbaren Nutzen frisst. Erstmals seit Jahren steht jedoch nicht die Verschärfung von Pflichten im Mittelpunkt, sondern deren Effizienz.

Wer Batterien, Verpackungen, Elektrogeräte oder Einwegkunststoffe in mehreren EU-Staaten vertreibt, musste bislang in jedem einzelnen Land eigene Bevollmächtigte benennen, sich mehrfach registrieren und parallel berichten. Alles nur im Sinne des Umweltschutzes. Für viele kleine und mittlere Unternehmen war das nicht nur teuer, sondern auch nervenaufreibend.

Für Händler nun relevant ist die geplante Aussetzung der Pflicht, in jedem EU-Land einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Europäische Hersteller und Händler sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie diese Strukturen weiter nutzen oder nicht. Wer keine mehr möchte, muss sie nicht neu aufbauen (Artikel 2 des Vorschlags). Damit fällt nach den Plänen ein erheblicher Teil der bisherigen Mehrfachregistrierungen und Parallelmeldungen - zumindest bis 1. Januar 2035 - weg.

Entlastung in Milliardenhöhe

Die Kommission hat vor der Vorlage des Pakets mehr als 190.000 Stellungnahmen von Bürgern, Unternehmen, Verbänden und Behörden ausgewertet. Das Signal aus der Praxis war eindeutig: Die Ziele des Umweltrechts werden unterstützt, aber die Umsetzung ist zu komplex, zu fragmentiert und zu teuer geworden. Nach Berechnungen der Kommission können Unternehmen durch das gesamte Vereinfachungspaket jährlich rund eine Milliarde Euro an Verwaltungskosten einsparen. Zusammengenommen mit anderen bereits beschlossenen Maßnahmen ergeben sich fast elf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr.

Auch bei anderen, nationalen Vorschriften sieht es ähnlich aus: Laut Statistischem Bundesamt belaufen sich die aktuellen Bürokratiekosten auf 62,5 Milliarden Euro pro Jahr – rund 4 Milliarden weniger als im Vorjahr. Die Wirtschaft fordert dringend Erleichterungen.

Grund für vorsichtigen Optimismus

Die letzten Jahre waren geprägt von Unsicherheit, überwältigenden Pflichten und der Angst, irgendwo eine Registrierung zu vergessen. Die Folge war, dass immer mehr Händler die Segel streichen, zumindest aber den Auslandsversand überdenken. Hat Europa verstanden, dass man Händler mit zu viel Bürokratie überfordert, den Binnenmarkt schwächt und schlussendlich auch die Akzeptanz für den eigentlich bezweckten Umweltschutz torpediert?

Die Reform bedeutet jedoch nicht, dass die Verantwortung gänzlich verschwindet. Sie bedeutet, dass Vorschriften praktikabel organisiert werden sollen. Für viele genervte Händler ist das vielleicht noch kein Befreiungsschlag, aber ein wichtiges Signal.

Auswirkungen auf die neuen Verpackungsvorschriften 2026

Der jetzt vorgelegte Legislativvorschlag zur Vereinfachung der erweiterten Herstellerverantwortung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommen werden, bevor er endgültig rechtswirksam wird.

Parallel dazu tritt bereits die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 verbindlich angewandt, inklusive einer geplanten Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten beim Auslandsversand. Ob diese vorgesehenen Melde- und Registrierungsanforderungen noch angepasst werden, hängt vom Tempo der politischen Verhandlungen über das Vereinfachungspaket ab.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 26.01.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
14 Kommentare
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Andree
02.02.2026

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2025: 1456 Neue Rechtsakte durch die EU soviele wie seit 10 Jahren nicht. Und ich lese hier BIS 2035. das sind ZEHN Jahre…
Andre
01.02.2026

Antworten

Nur noch die ganz großen Player am Markt können das alles noch bewältigen und so überleben, für kleinere Unternehmen ist das alles tödlich, es lohnt den ganzen Aufwand und die Kosten einfach nicht mehr.
Andre
01.02.2026

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Warum wurde denn der Wahnsinn erst angeschafft ist die Frage und warum dauert es bis 2035? Mit diesem Irrsinn hat man erreicht, das Leute wie ich überhaupt keine Auslandsversand mehr anbieten, weil die Bürokratie von mir nicht mehr bewältigt werden kann.
Michael
31.01.2026

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Das ist natürlich positiv zu bewerten, aber alle 1-2 Jahre das aktuelle System abzuändern, anstatt es gleich logisch zu Ende zu denken ist sicherlich auch keine Lösung? Ich bin weiterhin für eine zentrale Stelle für VerpackG, BatG, WEEE und Steuern (OSS). Sicherlich werden so oder so entsorgungstechnisch für jedes Land einzelne Aufzeichnungen erstellt und übermittelt werden.
Micha
31.01.2026

Antworten

Gerade höre ich in den Nachrichten, dass die EU mit ihren Bürokratieerleichterungen gescheitert sei! Es wurden mehr Gesetze beschlossen als abgeschafft! Diese Bürokraten treten die Idee einer starken EU mit Füßen! Sie tragen zum großen Teil dazu bei, die Bürger EU verdrossen zu machen. Wirklich schade. Wie gesagt, ich habe das EU Geschäft schon vor 2 Jahren eingestampft und versende nur innerhalb DE.
Sjaak
28.01.2026

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Titel: EU will Pflichten beim Auslandsversand erleichtern Leider steht da nicht „WIRD“. Dieses „Wollen“ der EU beobachte ich seit Jahren, und meiner Meinung nach fehlt der echte Wille. Sie sollten endlich in die Gänge kommen: machen statt wollen. Aber vielleicht müssten sie dann tatsächlich arbeiten und sich durchsetzen, um dies und jenes zu streichen. So ist es wohl bequemer, sich zurückzulehnen und die nächste Registrierungspflicht oder Ähnliches zu erfinden.
TP
27.01.2026

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Seht zu, dass der Mist endlich einfach, verständlich und vor allem bezahlbar wird! Es reicht langsam mit der ständig mehr ausufernden Bürokratie. Wer will da noch eine Firma betreiben, wenn die ganze Zeit nur noch für solch einen Unsinn drauf geht!?
Detlev
27.01.2026

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Ich werde erst wieder Auslandsversand anbieten, wenn (wie einst) kein Mehraufwand gegenüber dem Inlandsversand mehr besteht. Es wäre schön, wenn der Händlerbund uns Händlern in übersichtlicher Form (Tabelle: Batterie/Verpackung etc.) auf dem Laufenden hält.
Christofer
27.01.2026

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Jede Woche neu Nachrichten! Wer will umd kann so noch handel betreiben? Erst letzte Woche habe ich den kompletten Versand EU eingestellt und bin kurz vor der Insolvenz. 14 Jahre Unternehmer sind am Ende wegen Bürokratie und ständigen abwerten von uns Händler. Macht den Mist nun alleine ich bin schon bald raus und hole mir Bürgergeld das ist leichter und nicht so kompliziert. Danke Deutschland!
df
27.01.2026

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Teil 3 VORTEILE Eine derart gestaltete europäische Regelung hat mehrere Vorteile: 1. Entsorgungsfreundlichkeit und Schadstofffreiheit wird belohnt, es entsteht ein Anreiz zur schadstofffreien und entsorgungsfreundlichen Produktion. 2. Verkehr durch lange Transporte ortsfremder Entsorger wird vermieden, Altgeräte werden vor Ort demontiert und recycelt, Export in Drittwelt-Länder wird kaum noch möglich sein, Stoffflüsse können besser kontrolliert werden. 3. Kommunen haben einen größeren Gestaltungsspielraum durch die Vergabe von Recyclinglizenzen und / oder das betreiben von eigenen Demontage- und Recyclingwerkstätten, z.B. für Langzeitarbeitslose oder Behinderte. 4. Elektrogeräte können schrankenlos innerhalb der EU verkauft und transportiert werden, da die vom Hersteller / Importeur bezahlte Entsorgungsgebühr nicht staatengebunden ist.
df
27.01.2026

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Teil 2 zum vorherigen Beitrag DIE WEEE IN DER JETZIGEN FORM BENACHTEILIGT UMWELTFREUNDLICHE HERSTELLER Die zur Zeit praktizierte Regelung, Entsorgungskosten rein nach Produktkategorie und Gewicht zu bemessen, bildet in keinster Weise die evtl. Schadstoffbelastung und Wiederverwendbarkeit von Einzelkomponenten ab. Schadstofffreie Herstellung und leichte Demontierbarkeit zum stofflichen Recycling werden nicht belohnt. In dem bestehenden System ist eine Honorierung schadstofffreier Produktion und leichter Demontierbarkeit nicht vorgesehen und schwer durchführbar. ORGANISATIONSVORSCHLAG Beim Import von Elektrogeräten aus Nicht-EU-Ländern wird zusammen mit der Verzollung eine Entsorgungsgebühr erhoben und an eine zentrale zu gründende europäische WEEE-Kasse überwiesen. Bei Herstellung innerhalb der EU ist diese Entsorgungsgebühr vom Hersteller monatlich zu entrichten anhand der im Betrieb hergestellten und nicht ins Nicht-EU-Ausland exportierten Geräte. Diese Entsorgungsgebühr ist sinnvollerweise abhängig von zwei Faktoren: 1. Der Geräteklasse (Klein - / Mittel - / Großgeräte, abhängig von der Nutzungsdauer) 2. Der Entsorgungsklasse (Schwierigkeitsgrad der Demontage, Schadstofflast, Wertstoffgehalt) Es werden sinnvollerweise 3 Entsorgungsklassen gebildet, wobei jedes Gerät automatisch in die niedrigste = teuerste Klasse eingestuft wird und eine Höherstufung in eine höhere = günstigere Klasse durch eine Zertifizierung erfolgen kann. Dies hat den Vorteil, dass entsorgungsfreundliche und schadstofffreie Geräte besser gestellt werden und ein Anreiz besteht, Geräte entsorgungsfreundlich und schadstofffrei zu designen. Beispiel: bei einem Elektrokleingerät der Entsorgungsklasse 1 wird eine Entsorgungsgebühr von EURO 1,00/kg zusammen mit der Zollabwicklung in Rechnung gestellt und direkt von den Zollbehörden an eine europäische WEEE Kasse überwiesen. Nach Zertifizierung in Entsorgungsklasse 2 beträgt die Entsorgungsgebühr nur noch EURO 0,80/kg, in Entsorgungsklasse 3 nur noch EURO 0,60/kg. Die Kommunen, die die Geräte einsammeln lassen, melden ihre gesammelten Mengen monatlich an diese europäischen WEEE Kasse und erhalten aus dieser Kasse eine entsprechende Vergütung. Die Kommunen schließen einen Vertrag mit einem zertifizierten Entsorger ab oder können Entsorgung / Demontage / Recycling auch selbst z.B. in eigenen Werkstätten durchführen.
df
27.01.2026

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Ich habe schon 2008 die damalige WEEE Direktive der EU direkt auf dem EU-Portal kommentiert und diesen Kommentar auch an EU-Abgeordnete gesendet. Natürlich habe ich nie eine Antwort erhalten. Damals habe ich folgendes geschrieben: VORWORT Wir wollen in diesem Beitrag zur Diskussion in keiner Weise das Ziel der WEEE Direktive in Frage stellen. Im Gegenteil, die Lenkungsfunktion der WEEE Direktive hin zu schadstofffreien und entsorgungsfreundlichen Produkten soll unterstützt werden. Ziel dieses Beitrags ist es, den Blick auf die die ökonomischen Folgen einzelstaatlicher WEEE Regelungen für den von der EU geforderten und ausdrücklich geförderten zwischenstaatlichen Handel insbesondere der KMUs sowie auf die nicht zufriedenstellende Lenkungsfunktion hin zu schadstofffreien und entsorgungsfreundlichen Produkten zu lenken. ZUSAMMENFASSUNG Einzelstaatliche WEEE Regelungen und Gesetze behindern den EU-Binnenmarkt, insbesondere für KMUs. Eine umfassende und einheitliche EU Gesetzgebung ist zwingend notwendig. Elektro-Altgeräte müssen mit einer einzigen Registrierung EU-weit zurückgegeben werden können. Schadstofffreie und entsorgungsfreundliche Produktion muss belohnt werden. EU-BINNEMARKT UND FÖRDERUNG DER KMUS Die EU fördert mit verschiedenen Programmen zum Abbau von Handelshemmnissen kleine und mittlere Unternehmen (sog. SMEs / KMUs) mit dem Ziel, ihnen den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erleichtern. DIE WEEE IN DER FORM EINZELSTAATLICHER REGELUNGEN UND GESETZE IST EIN HANDELSHHEMMNIS INSBESONDERE FÜR KMUS Ein KMU, das Elektrogeräte in kleinen Mengen entweder selbst herstellt oder importiert und von einem EU-Land den Binnenmarkt beliefern will, gilt in jedem einzelnen EU-Land als Hersteller und ist deshalb verpflichtet, sich in jedem einzelnen EU-Land zu registrieren. Wenn in jedem EU-Staat Registrierungsmodalitäten, Formalitäten, Kleinmengenregelungen, Organisationsformen etc. unterschiedlich sind, ist dies ein administrativer Aufwand, den ein KMU nicht leisten kann und es deshalb gegenüber Großunternehmen, die in jedem EU-Land eine eigene Verkaufsniederlassung mit entsprechender personeller Ausstattung haben, unangemessen benachteiligt.
Yildiz
27.01.2026

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Die EU Politiker sollen endlich damit aufhören den klein Händlern den Bussines schwer zu machen. Ein Kleinunternehmer umkämpft sich mit der Inlandsbürokratie sowieso, ob das nicht reicht dann noch mit der Bürokratie im europäischen Ausland ? Geht‘s noch?
cf
27.01.2026

Antworten

Wie sagt man so schön: "Tempo ist kein Taschentuch". Wenn es in die richtige Richtung geht, dann jetzt bitte mal mit genauso großen Schritten wie es zuvor über Jahre in die falsche Richtung ging :-) Extra-Tipp an alle Händler: Nutzt das Bürokratie-Meldeportal unter https://einfach-machen.gov.de/ Eine einzelne Meldung hilft vielleicht nicht, aber wenn alle ihre "Schmerzen" dort eintragen, dann wird die Stimme vielleicht gewichtig. Ich trage auf jeden Fall dort schon seit ca. 6 Wochen jeden Hemmschuh ein - allerdings auch immer mit einem Verbesserungsvorschlag, denn Meckern kann jeder, aber Lösungsvorschläge fehlen oft....