Das Recht auf Reparatur rückt immer näher. Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser setzt eins zu eins die EU-Richtlinie um und muss nun noch vom Bundestag bis Ende Juli beschlossen werden, wie LTO berichtete. Mit dem neuen Gesetz werden Hersteller verpflichtet, bestimmte Produkte zu einem angemessenen Preis zu reparieren. So soll nachhaltiger Konsum gefördert und gegen die Wegwerfgesellschaft vorgegangen werden.
Verbraucher sollen zu Reparatur animiert werden
Im Gewährleistungsfall sollen Verbraucher:innen dazu animiert werden, die Ware reparieren zu lassen, anstatt ein neues Gerät zu erhalten. Mit der Reparatur verlängert sich die Gewährleistungsfrist dafür um 12 Monate.
Mit den neuen Regelungen wären Händler:innen künftig dazu verpflichtet, über die Reparaturmöglichkeit und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu informieren.
Für Händler:innen sind zukünftig vor allem die Verlängerung der Gewährleistungspflichten interessant. In unserer Checkliste inklusive FAQ sind wir auf die wichtigsten Punkte für Händler:innen bereits eingegangen.
Umsetzung geht Verbraucherschützern nicht weit genug
Der aktuelle Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie eins zu eins um. Verbraucherschützern geht dies allerdings nicht weit genug. So fordert beispielsweise die Verbraucherzentrale strengere Pflichten für Händler und Hersteller.
Der aktuelle Gesetzesentwurf muss nun bis Ende Juli vom Bundestag beschlossen werden. Bis zum 31. Juli müssen die Vorgaben der EU in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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